xerax hat geschrieben:Hab selbst ZD gemacht, und vor kurzem die LPD Tirol angeschrieben, was sie benötigen um mein Waffenverbot aufzuheben.
Hier für alle ehemaligen Zivis ein wichtiger Hinweis: Zivildiener haben kein Waffenverbot iSd §12 / §13 WaffG welches sich durch das komplette WaffG zieht (z.B davon auch betroffen die Überlassung einer Waffe auf einer behördlich genehmigten Schießstätte im §14 WaffG)
Was hingegen Zivis haben ist in §5 Abs. 5 ZDG definiert:
... sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
Daraus ergibt sich ja dass ein Zivi Kat C und Kat D besitzen darf - nur B und A sind davon betroffen weil diese je nachdem verboten oder KM sind (Kat A) oder einfach genehmigungspflichtig (Kat B) sind.
Hingegen auf behördlich genehmigten Schießstätten greift §14 WaffG
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.