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Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bluefish
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Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Bluefish » Mo 28. Mai 2018, 15:46

Nach einem Autounfall hat ein Unfallgegner bei der folgenden Diskussion eine Waffe gezogen.
In dem Artikel http://wien.orf.at/news/Stories/2915473/ wird beschrieben, dass ein Waffepass vorhanden ist und der Mann sich bedroht fühlte. Der Mann rechtfertigte sich mit Notwehrrecht, der Polizeisprecher meint ‚das ist nicht rechtens‘.

Das verstehe ich nicht, ihr?

ratpack
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von ratpack » Mo 28. Mai 2018, 15:49

eine Geschichte. mehrere Versionen.. http://www.krone.at/1714623

fast12
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von fast12 » Mo 28. Mai 2018, 15:59

Das wird das Gericht zu entscheiden haben. Interessant wäre auch mit welcher Begründung eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde...

Weiters ob irgendetwas davon illegal war:

vier Faustfeuerwaffen (wenn er 4 Plätze hat ok)
eine Langwaffe mit Schalldämpfer (als Jäger in NÖ theoretisch möglich)
eine Kalaschnikow (ev. nicht wirklich sondern R94)
eine Übungsgranate (sollte sowieso kein Problem sein...)
Sprengstoff (Sprengmeisterlizenz oder was man da so braucht ;-))
sowie große Mengen Munition (>5000 Stück Meldung gemacht?)

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Promo
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Promo » Mo 28. Mai 2018, 16:00

Wie die Geschichte genau herging und ob das Ziehen und Bedrohen mit einer Schusswaffe gerechtfertigt war, wird wohl vor Gericht geklärt werden. Einen Verkehrsunfall zu haben und im Zuge dessen das Gegenüber mit Schusswaffe zu bedrohen, danach aber darauf verzichten die Organe der öffentlichen Sicherheit hierüber zu unterrichten, mutet jedenfalls nicht sonderlich intelligent an.

Edit, das ist die offizielle Pressemitteilung der LPD Wien:
Am 27. Mai 2018 um 16:30 Uhr wurden Beamte des Stadtpolizeikommandos Ottakring zur Parkgarage am Dornerplatz gerufen. In der Garage war es zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen gekommen, woraufhin ein 55-Jähriger aus seinem Fahrzeug ausstieg, eine Waffe zog, diese repetierte und auf seinen 26-jährigen Unfallgegner zielte. Der Bedrohte flüchtete und alarmierte die Polizei. Danach konnte er beobachten, wie der Tatverdächtige in ein Wohnhaus in der Kalvarienberggasse ging. Aufgrund der geschilderten Situation wurden weitere Funkwägen – darunter drei Einsatzmittel des Stadtpolizeikommandos Ottakring sowie eine Besatzung der WEGA – angefordert. An der vermuteten Wohnung des Tatverdächtigen wurde geklopft, woraufhin dieser öffnete. Der 55-Jährige gab zu, den 26-Jährigen mit einer Waffe bedroht zu haben. Er hätte sich laut seinen Angaben "bedroht gefühlt" und wollte "von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen". Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen. Bei einer durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden insgesamt vier Faustfeuerwaffen, eine Langwaffe mit Schalldämpfer, eine Kalaschnikow, eine Übungsgranate, Sprengstoff sowie große Mengen Munition sichergestellt. Gegen den Festgenommenen, der wegen gefährlicher Drohung angezeigt wurde, wurde auch ein Waffenverbot ausgesprochen.

Die werden also im Zweifelsfall bei einem Bewaffneten mal die WEGA holen und im Zuge dessen (man weiß ja nicht welche Waffe das genaue Tatmittel war) alle auffindbaren Waffen sichergestellt haben..
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Mo 28. Mai 2018, 16:56

ein waffenpass inhaber hat in jedem fall die A-karte gezogen
er muss nach jeder handhabung nachweisen koennen dass seine handlung angemessen, nicht ueberschiessend, einzigmoeglich usw war
und ohne zeugen .... viel spass

ich denke dass mind. jede zweite waffenhandhabung eines waffenpassinhabers - wenn sie oeffentlich wird - zu einem entzug des dokumentes fuehrt

daher geht ein WP inhaber normalerweise mit diesem tragerecht sehr sehr sorgsam um und vermeidet im eignen interesse situationen in denen der die waffe evt benoetigen koennte so gut er kann
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Wulpe » Mo 28. Mai 2018, 21:40

gewo hat geschrieben:ein waffenpass inhaber hat in jedem fall die A-karte gezogen
er muss nach jeder handhabung nachweisen koennen dass seine handlung angemessen, nicht ueberschiessend, einzigmoeglich usw war


... was bei einer rein verbalen Bedrohung, sofern sie a. stattgefunden hat und es b. dafür Zeugen gibt,schwierig sein wird.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Glock1768 » Mo 28. Mai 2018, 21:56

Ja, Dr. Wagner hat damals schon gesagt: Dokumentieren ist fast das wichtigste ... Handy nehmen und Video machen so es irgendwie geht ...

... Habe seit diesem Tipp eine App oben, die sofort die LED einschaltet und sofort mit der Videoaufzeichnung beginnt ... Ein einziger Tipp auf dem Display reicht (programmieren einer Hardwaretaste geht leider bei meinem Handy nicht)
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von rhodium » Mo 28. Mai 2018, 23:43

Wenn man die bösen Buben filmt, macht man mit einer Beleuchtung doch nur unnötig auf sich aufmerksam oder seht ihr das anderst?

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2018, 00:04

rhodium hat geschrieben:Wenn man die bösen Buben filmt, macht man mit einer Beleuchtung doch nur unnötig auf sich aufmerksam oder seht ihr das anderst?

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ich habe keine ahnung was du mit „boese buben“ meinst

aber ich hab taeglich viele leut bei mir im laden
und viele davon haben einen WP
und wennst mir denen bei einem kurzen kaffee plauderst dann kommt immer das selbe raus:

das LETZTE was die wollen ist die waffe zu ziehen
die gehen jeder auch noch so abstrakten bedrohung aus dem weg
das einzige was die immer griffbereit haben ist das handy
um gegebenenfalls die polizei zu rufen

diese theoretischen ueberlegungen was man wann wohl richtigerweise tut kommen eigentlich meist nur von WBK und nicht von WP besitzern ....

vermutlich weil WP besitzer situationen in denen sie evt eine waffe brauchen aus dem weg gehen soweit wie irgend moeglich
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von rhodium » Di 29. Mai 2018, 00:23

Das werden sie auch mit gutem Grund tun (und nicht den ganzen Tag U6 fahren ;-))

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Glock1768 » Di 29. Mai 2018, 09:15

rhodium hat geschrieben:Wenn man die bösen Buben filmt, macht man mit einer Beleuchtung doch nur unnötig auf sich aufmerksam oder seht ihr das anderst?

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Ich gebe zu, das war auch mein erster Gedanke damals ... Aber es könnte auch deeskalierend wirken
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von MrRemington700 » Di 29. Mai 2018, 10:03

diese theoretischen ueberlegungen was man wann wohl richtigerweise tut kommen eigentlich meist nur von WBK und nicht von WP besitzern ....

vermutlich weil WP besitzer situationen in denen sie evt eine waffe brauchen aus dem weg gehen soweit wie irgend moeglich


So ist es.
"Courage is what it takes to stand up and speak; courage is also what it takes to sit down and listen." - Winston Churchill

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von Ares » Di 29. Mai 2018, 10:50

gewo hat geschrieben:... ich hab taeglich viele leut bei mir im laden
und viele davon haben einen WP
und wennst mir denen bei einem kurzen kaffee plauderst dann kommt immer das selbe raus:

das LETZTE was die wollen ist die waffe zu ziehen
die gehen jeder auch noch so abstrakten bedrohung aus dem weg
das einzige was die immer griffbereit haben ist das handy
um gegebenenfalls die polizei zu rufen

diese theoretischen ueberlegungen was man wann wohl richtigerweise tut kommen eigentlich meist nur von WBK und nicht von WP besitzern ....

vermutlich weil WP besitzer situationen in denen sie evt eine waffe brauchen aus dem weg gehen soweit wie irgend moeglich


Blöd wird es vermutlich dann, wenn der Unfallgegner sich auch bedroht sieht, auch im Besitz eines WP ist und auch dementsprechend ausgerüstet herumläuft/fährt.
Ist die rein hypothetische Überlegung vom Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von steps » Di 29. Mai 2018, 13:29

wie würdet ihr das in diesem fall sehen:
http://www.krone.at/1713795

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BigBen
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Beitrag von BigBen » Di 29. Mai 2018, 13:57

steps hat geschrieben:wie würdet ihr das in diesem fall sehen:
http://www.krone.at/1713795



Das kann niemand seriös beurteilen solange er nicht selbst dabei war bzw. alle Fakten kennt...somit erübrigen sich solche Fragen eigentlich.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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