Maddin hat geschrieben:Es heißt aber nicht automatisch, dass man den WP im Falle des Einschreitens verliert oder nicht mit der Waffe einschreiten darf. Dass man ihn dafür nicht ausgestellt bekommt ist eine andere Frage. Aber den bekommt sowieso nichtmal mehr eine "gefährdete" Person bei der aktuellen Rechtsprechung so ohne weiteres.
Jain, ich könnte mir durchaus die ein oder andere schlüssige Begründung vorstellen, bei der ein Richter die Notwendigkeit für einen WP nach einer Nothilfe aberkennt.
Und unabhängig vom vorhergehenden: Genau diese rechtlich völlig unbegründete (bzw. wie bereits erläuterte, widersinnige) WP - Nothilfe Vermischung ist das eigentliche Thema dieses Threads. Und das Hilfssherrif-Problem der eigentliche Knackpunkt an der ganzen Geschichte.
Als Beispiel: Selbst wenn die Waffe des Jungen echt gewesen wäre und vorausgesetzt, er hat niemanden bedroht, gab es genau keinen guten Grund für das Eingreifen des Vaters über eine Alarmierung der Polizei hinaus. Selbst wenn er bis zum Eintreffen verschwunden wäre, hätte er ohne Probleme identifiziert werden können und das ganze hätte von offizieller Seite aus gelöst werden können.