burggraben hat geschrieben:Ich glaub wir reden entweder aneinander vorbei, oder ich hab was nicht verstanden. Mein AR wird zu KatA laut Richtlinie. Es gibt in der Richtlinie eine neue Kategorie A7, wo mein AR drunterfällt, genau gesagt unter Kat A Nummer 7 b ii. Das ist das mit den 10+ Mag das eingesetzt ist. gewo hat weiter oben ja schon ausgeführt dass bei uns anscheinend nicht angedacht ist auf das Einsetzen abzustellen, sondern auf den Besitz HA + passenden Magazinen. => Mein AR wird KatA, und das von den meisten anderen auch, weil wer hat schon kein 30er Mag. Was richtig ist dass man sich entscheiden wird können ein KatB zu behalten indem man alle 10+ Magazine entsorgt oder vorher verkauft. Was keiner machen wird.
entweder du entsorgst alle magazine mit mehr als 10 schuss
dann bleibt dein HA kat B
oder du meldest deine magazine zum stichtag (altbesitz) dann wird er zu kat A aber du bekommst eine ausnahmegenehmigung zum besitz der hi-caps
wenn du dann noch einen weiteren HA mit gleicher magazinnorm kaufst stellt sich die frage ist er jetzt B oder ist er A
wenn er A wird darfst du ihn ueberhaupt ohne ausnahmegenehmigung kaufen?
wenn er B bleibt, darfst du in ihm die hi-cap magazine verwenden?
zumindestens am behoerdlich genehmigten schiesstand (schiesstaettenprivileg?)
lauter ungeloeste fragen
aber das man die erst im wege der verordnung wird muehsam aufdroeseln muessen ist dzt eigentlich meine letzte sorge ....
den baer teielt man erst dann auf wenn er erlegt ist ...