wobei bei der Berechnung dieser höchstzulässigen Anzahl auch der bestehende Berechtigungsumfang, wie er sich aus einem Waffenpass ergibt, einzubeziehen ist. § 23 Abs. 2b WaffG bietet keine Grundlage dafür, eine Berechtigung zum Besitz von Schusswaffen der Kategorie B zu erteilen, durch die sich die Anzahl der dem Antragsteller insgesamt zu besitzen erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf mehr als fünf erhöhen würde.
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Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1478
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Und wie bestellt gibts jetzt ein VwGh Urteil das genau diesen Sachverhalt klärt. (Nein, ich war nicht der Revisionswerber.) Leider nicht zu unseren Gunsten. Schaut so aus als ob die 2 vom WP dazugezählt werden.
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
hat der Antragsteller die falsche Reihenfolge gemacht.. 

suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Ich möchte auch um Erweiterung meiner WBK ansuchen und habe mich deshalb durch alle Beiträge durchgepflügt.......
Zwei Fragen bleiben noch offen:
Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?
Ein Halbautomatisches Gewehr bzw ein Revolver mit längerem Lauf sind ja nicht die idealen Selbstverteidigungswaffen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß Jäger für eine Kat. B Waffe genau wie alle anderen zusätzlich zur Jagdprüfung eine WBK beantragen müssen und es ihnen nicht erlaubt ist ohne WBK und ohne Waffenpaß eine KatB waffe zu führen?
Zwei Fragen bleiben noch offen:
Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?
Ein Halbautomatisches Gewehr bzw ein Revolver mit längerem Lauf sind ja nicht die idealen Selbstverteidigungswaffen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß Jäger für eine Kat. B Waffe genau wie alle anderen zusätzlich zur Jagdprüfung eine WBK beantragen müssen und es ihnen nicht erlaubt ist ohne WBK und ohne Waffenpaß eine KatB waffe zu führen?
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
wowojazz hat geschrieben:Ich möchte auch um Erweiterung meiner WBK ansuchen und habe mich deshalb durch alle Beiträge durchgepflügt.......
Zwei Fragen bleiben noch offen:
Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?
Ein Halbautomatisches Gewehr bzw ein Revolver mit längerem Lauf sind ja nicht die idealen Selbstverteidigungswaffen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß Jäger für eine Kat. B Waffe genau wie alle anderen zusätzlich zur Jagdprüfung eine WBK beantragen müssen und es ihnen nicht erlaubt ist ohne WBK und ohne Waffenpaß eine KatB waffe zu führen?
Ein Jäger braucht zum Führen einer B Waffe einen WP
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
wowojazz hat geschrieben:Hat es (neben den oben angeführten Gründen - Sportschütze ) Sinn um eine Erweiterung der WBK anzusuchen, mit dem Argument, daß man (zusätzlich zu vorhandenen Kat B- Waffen) einen Revolver mit kurzem Lauf zur Selbstverteidigung haben möchte?
Erweiterungen gibt's es wegen der Ausübung des Schießsports. Kauf dir zuerst deinen kurzen Revolver und erweitere dann wegen "Sportwaffen". Notlösung wenn alle Plätze voll: Depot des langen Revolvers, kurzen Revolver kaufen, erweitern, Revolver auf Depot wieder aufnehmen.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Ich habe dzt. 2 Plätze auf meiner WBK, bin seit 3 Jahren in 2 Schützenvereinen.
Ich denke daran, einen Antrag auf WBK-Erweiterung nach §23 Abs 2 (nicht 2b) zu stellen, um in mehreren Bewerben schießen zu können.
Ich möchte deshalb meinem Antrag eine möglichst umfangreiche Liste beifügen, aus der hervorgeht, wieviele verschiedene Bewerbe es gibt, in denen man jeweils unterschiedliche Waffen benötigt.
Bitte um eure Unterstützung in der Auflistung von Bewerb und Waffe.
Besten Dank!
Ich denke daran, einen Antrag auf WBK-Erweiterung nach §23 Abs 2 (nicht 2b) zu stellen, um in mehreren Bewerben schießen zu können.
Ich möchte deshalb meinem Antrag eine möglichst umfangreiche Liste beifügen, aus der hervorgeht, wieviele verschiedene Bewerbe es gibt, in denen man jeweils unterschiedliche Waffen benötigt.
Bitte um eure Unterstützung in der Auflistung von Bewerb und Waffe.
Besten Dank!

- Glock1768
- .50 BMG
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- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
es geht nicht darum, was es gibt, sondern was DU konkret schiessen möchtest bzw schon geschossen hast (Event. mit Leihwaffen)
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Geh erst Erweitern wenn du dich genug auskennst um das selber zu können.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
FFWGK hat geschrieben:Geh erst Erweitern wenn du dich genug auskennst um das selber zu können.
Oder such dir jemand, der sich auskennt. In jedem Verein gibt's ein oder zwei schlaue Füxe! Wir haben hier in Wien einen begnadeten "Ghostwriter", der schon einige Wunder vollbracht hat....
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
rupi hat geschrieben:2 Wochen nach der Novellierung wo der 23 2b hinzugefügt wurde kam ein Erlass nachgeschoben der das mit dem Beweis der Sportausübung geklärt hat
dort steht drin Vereinsmitgliedschaft
halt ohne Ergebnislisten
Servus,
Kann man den Erlass irgendwo nachlesen?
Lg
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
hi...
sollte das hier sein... http://docplayer.org/26094811-Waffenrec ... rlass.html
auf seite 34/35/36 in diesem dokument.....
g
willi
sollte das hier sein... http://docplayer.org/26094811-Waffenrec ... rlass.html
auf seite 34/35/36 in diesem dokument.....
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Perfekt, danke!
Lg
Lg