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Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Floody » Sa 6. Okt 2018, 08:27

Ganz ruhig, wir sitzen am Ende alle im selben Boot.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Fiete » Sa 6. Okt 2018, 08:34

Wenn dann meine Glock mit dem 30er Magazin in eine verbotenen Waffe umgeandelt wird aber eine Genehmigung erteilt wird, habe ich dann wieder einen Kat B Platz frei?? :D :D Das wäre doch eine richtige Verbesserung.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Gonzo » Sa 6. Okt 2018, 08:37

Hat jemand eine Idee, wie das dann mit Vereinswaffen aussieht?
Ich meine:
Ein Verein besitzt mehrere AUGs mit 30er Mags.
Sie sind auf eine Person gemeldet und warum auch immer, sind diese Kat A Waffen auf eine andere Person umzumelden ....
One go high and one go low, where the hell will the other one go?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Armalito » Sa 6. Okt 2018, 08:54

Nach wie vor hat KEINER eine "IDEE"!

ALLE hier wissen wir genau das was bisher in Zeitungen durch die APA veröffentlicht wurde, ned mehr.

Dahinter steckt wieder ein APA-Mitarbeiter welcher, je nach Tagesverfassung, bisheriiges veröffentlicht hat.

Ab Montag wissen WIR mehr, endgültiges erst wenn die Novelle tatsächlich in ein gültiges Gesetz umgewandelt wird.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin alles andere Spekulation; NIEMAND kann euch was-wäre-wenn-Fragen beantworten, aber alle eure Fragen werden in einem nun tatsächlich mess- und schätzbaren Zeitraum beantwortet werden-》also locker bleiben!

Persönlich finde ich die Verschärfung im Bereich Stichwaffen und Waffen allgemein für Persone ohne klar definieretn Zugehörigkeitsstatus schonmal gut, wenn auch im Moment zuwenig hart bestraft. Wird aber die Zeit zeigen.

WP fpr Justiz und MP? Klasse, keine Frage! Was habts in dem Bereich erwartet? WP für alle? Also bitte, manche sollten nichtmal einen Führerschein haben...

Psychotest Reform war auch schon notwendig, war ja bisher lächerlich...
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cas81
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Sa 6. Okt 2018, 09:03

Armalito hat geschrieben:Persönlich finde ich die Verschärfung im Bereich Stichwaffen und Waffen allgemein für Persone ohne klar definieretn Zugehörigkeitsstatus schonmal gut...

Was halt genauso sinnvoll erscheint, wie den Zivilisten die Pistolen zu verbieten, weil irgendwo irgendwer Amok läuft. Der Amokläufer wird sich nicht daran halten.

Zum Rest des Postings +1
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Sa 6. Okt 2018, 09:21

mastercrash hat geschrieben:
mura hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.


Ja darf man anscheinend, nur hat man dann Kat.A die nicht mehr verkauft werden darf usw. usw.

Es steht doch soweit im Artikel, dass wenn diese Waffen ohne Magazin verkauft werden beim Empfänger wieder Kat B sind.


Genau das weiß man nicht genau. Es kann auch sein, dass die Waffe dann nicht mehr Kat. B ist, sondern sich die Vernichtung der Magazine auf den Zeitpunkt vor der Meldung bei der Behörde bezieht.

edit: Psychotestreform sehe ich sehr kritisch. Die jahrelangen "grünen" Forderungen die Antritssversuche zu begrenzen wurde umgesetzt. Vorallem da der Psychotest immer noch vom Wohlwollen des Prüfers abhängt. In der EU-RL steht davon aber kein Wort.

Die neue Regelung zu den Stichwaffen wird praktisch gar nichts bringen. Verhindern wirst du die Straftaten damit nicht können und wenn ein Delikt mit einem Messer begangen wird, dann ist das eh schon meist eine höhere Strafdrohung als irgendeine geringfügige Verwaltungsstrafe die man wegen unerlaubten Führens damit ausfasst. Der Händler kann das beim Kauf von freien Gegenständen erst recht nicht kontrollieren...
Zuletzt geändert von Maddin am Sa 6. Okt 2018, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von lb594ag » Sa 6. Okt 2018, 09:24

Das Verbot von Halbautomaten,welche Kriegswaffen ähnlich schauen ist somit vom Tisch?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Armalito » Sa 6. Okt 2018, 10:04

cas81 hat geschrieben:
Armalito hat geschrieben:Persönlich finde ich die Verschärfung im Bereich Stichwaffen und Waffen allgemein für Persone ohne klar definieretn Zugehörigkeitsstatus schonmal gut...

Was halt genauso sinnvoll erscheint, wie den Zivilisten die Pistolen zu verbieten, weil irgendwo irgendwer Amok läuft. Der Amokläufer wird sich nicht daran halten.

Zum Rest des Postings +1


Die Abänderung sind Auswirkungen der bisher verstärkt aufgetretenen Straftaten durch Messerangriffe, GSD nicht durch Amokläufe/Terrorangriffe in AT. Vergewaltigungen werden ja nun aufgrund der Häufungen auch stärker bestraft, somit ist nun nicht von der Hand zu weisen das zumindest irgendwelche Entscheidungsträger die Novelle als Gelegenheit genommen um AT in dieser Richtung ein Stückchen sicherer zu machen, und NICHT nur den LEGALEN Waffenbesitzer zu "strafen"

Der Zugang zu Butterfly's, Gaspistolen, u ä., wird dadurch wesentlich erschwert, aber NATÜRLICH nicht unmöglich gemacht.

OHNE politisch zu werden, ABER jeder möge für sich selber die Frage stellen wie die Novelle unter einer andersfarbigen Regierung umgesetzt werden würde.

(SATIRE MODE ON)
Eventuell aufgrund der bisherigen Sicherheitslage WP für alle Asylwerber...? :D :D :D
(SATIRE MODE OFF)
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Sa 6. Okt 2018, 10:22

Armalito hat geschrieben:Die Abänderung sind Auswirkungen der bisher verstärkt aufgetretenen Straftaten durch Messerangriffe, GSD nicht durch Amokläufe/Terrorangriffe in AT.

Spielt doch keine Rolle. Jemand, der so etwas macht, hält sich erst recht nicht an ein Verbot in einem Waffengesetz. Maddin hats eh schon erklärt. Aber gut, das ist mMn sowieso das zu allerletzt Relevante am WaffG...
Dann warten wir mal auf etwas Definitives...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Eichhörnchen » Sa 6. Okt 2018, 10:25

Die Verschärfung mit dem Psychotest ist das größte Problem überhaupt.
Denn mit der nächsten EU-Richtlinie oder WaffG Verschärfung wird die WBK-Gültigkeitsdauer beschränkt werden. Eigentlich steht das ja schon in der jetzigen EU-RL drinnen.
Und wenn Du dann beim ersten Test vor Ablauf der Gültigkeit durchfliegst, bist du 6 Monate gesperrt und darfst somit auch keine Kat B mehr besitzen. Und der Druck für den 2. Antrittsversuch steigt. Nach dem 3. ist dann endgültig Aus.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von 75th » Sa 6. Okt 2018, 10:35

Maddin hat geschrieben:Die neue Regelung zu den Stichwaffen wird praktisch gar nichts bringen. Verhindern wirst du die Straftaten damit nicht können und wenn ein Delikt mit einem Messer begangen wird, dann ist das eh schon meist eine höhere Strafdrohung als irgendeine geringfügige Verwaltungsstrafe die man wegen unerlaubten Führens damit ausfasst. Der Händler kann das beim Kauf von freien Gegenständen erst recht nicht kontrollieren...


Kein Gesetz kann eine STRAFTAT verhindern. Derzeit kann die Polizei im Rahmen einer Personenkontrolle diese Waffen NICHT beschlagnehmen. Dann kann die "Waffe" schon bei einer Kontrolle und nicht erst bei/nach der Straftat abgenommen werden.

PS: Möglicherweise stelle ich mir das aber auch zu einfach vor ober so wär es für mich logisch.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Incite » Sa 6. Okt 2018, 10:43

Auf der Seite der Verband gibt es auch ein Update:

Quelle: https://iwoe.at/die-aenderung-des-waffe ... f-schiene/

Wie es sich in den letzten Tagen abgezeichnet hat, ist die letzte Fassung des Entwurfes der Änderungen zum Waffengesetz 1996 nunmehr zwischen den Koalitionsparteien abgesegnet.
Der Entwurf wird, wie es die EU in der Waffenrechtsrichtlinie fordert, wesentliche Verschärfungen vor allem im Zusammenhang mit halbautomatischen Waffen (Magazinkapazität bei Langwaffen und Pistolen) bringen. Auch hausgemachte Verschärfungen, die schon lange in Österreich gefordert werden, sind eingebaut (z. B. Erschwerungen beim Psychotest).

Wie die Verband aber bereits seit langem fordert, enthält der Entwurf auch relevante Verbesserungen.

Zu den wesentlichsten Bestimmungen:

Magazine mit großer Kapazität – maximal 20 Schuß bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden verboten. Es wird aber nicht nur das Magazin verboten, sondern auch die Waffe. Nach einer Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber im Regelfall behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit aber in die Kategorie A. Für den Altbesitz wird aber eine Genehmigung erteilt.

Anders als beim Verbot der Pumpguns, die de facto nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab. Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe “nur” Kategorie B und kann von anderen Berechtigten mit WBK oder Waffenpaß weiterhin erworben und mit den “kleinen” Magazinen verwendet werden.

Der Umbau einer Schußwaffe bewirkt in Zukunft keine Auswirkungen auf die Einstufung. Eine zu einer halbautomatischen Schußwaffe umgebaute vollautomatische Schußwaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums. Dies war aber bereits jetzt gängige Praxis des Ministeriums.

Der Psychotest für die Erlangung einer WBK oder eines Waffenpasses kann nicht mehr ohne weiteres wiederholt werden. Neben der Einführung einer Wartefrist von sechs Monaten für ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten gibt es eine Sperre für den Bewerber nach dem dritten negativen Antritt.

Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpaß. Leider wurden weitere Vereinfachungen zur Erlangung eines Waffenpasses für andere gefährdete Berufsgruppen auf Druck der ÖVP aus dem ursprünglichen Entwurf genommen.

Die deutschen Regeln betreffend das Führen von Faustfeuerwaffen bei der unmittelbaren Jagdausübung werden übernommen. Nur mit einer Waffenbesitzkarte wird es bei der unmittelbaren Jagdausübung im Revier erlaubt sein, eine Faustfeuerwaffe mitzuführen. Eine weitere Verbesserung für Jäger: auch für “Nicht-Berufsjäger” wird es möglich sein, eine Bewilligung für einen Schalldämpfer zu bekommen.

Am Montag soll der Entwurf offiziell in Begutachtung gehen. Auch die Verband wird zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen werden.

Wir werden weiter berichten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von steps » Sa 6. Okt 2018, 10:57

Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige.

Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: "Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren." Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.


ist es nicht so das ein "gewisser personenkreis" ohnmachtsanfälle bekommen wird da "eine gewisse personengruppe" diskriminiert wird????

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Sa 6. Okt 2018, 10:58

75th hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die neue Regelung zu den Stichwaffen wird praktisch gar nichts bringen. Verhindern wirst du die Straftaten damit nicht können und wenn ein Delikt mit einem Messer begangen wird, dann ist das eh schon meist eine höhere Strafdrohung als irgendeine geringfügige Verwaltungsstrafe die man wegen unerlaubten Führens damit ausfasst. Der Händler kann das beim Kauf von freien Gegenständen erst recht nicht kontrollieren...


Kein Gesetz kann eine STRAFTAT verhindern. Derzeit kann die Polizei im Rahmen einer Personenkontrolle diese Waffen NICHT beschlagnehmen. Dann kann die "Waffe" schon bei einer Kontrolle und nicht erst bei/nach der Straftat abgenommen werden.

PS: Möglicherweise stelle ich mir das aber auch zu einfach vor ober so wär es für mich logisch.


Die Kontrolle darf doch nicht ohne weiters vorgenommen werden. In der StPO und im SPG sind ganz strenge Schranken gesetzt unter welchen Voraussetzungen Personenkontrollen durchgeführt werden können.

Selbst wenn jetzt die rechtliche Handhabe erteilt wird, faktisch wird sich an der Situation kaum etwas ändern, weil die Personenkontrollen weiterhin nicht anlasslos erfolgen dürfen.


Was ich befürchte ist früher oder später eine Ausweitung auf ALLE. Dann ist es so wie in Deutschland, wo man sich über Klingenlänge und verschlossenes Behältnis beim Messertransport unterhalten muss...

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Sa 6. Okt 2018, 11:22

Incite hat geschrieben:Nach einer Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber im Regelfall behalten werden.


:think:

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