gewo hat geschrieben:Ase LOKI hat geschrieben:Du bist Waffenhändler. Punkt.
Vom Aufbau des Psychotests hast du keine Ahnung.
Wen du kennst oder nicht, ist mir wurscht.
ich habe vom aufbau des psychotestes keine ahnung
das hab ich auch nirgendwo geschrieben
ich kenne aber jene fragen und jene testarten bei denen es probleme gibt
ueber was glaubst quatschen wir nach den waffenfuehrerscheinkursen am meisten?
genau ....
fakt ist dass diese tests 80 jahre alt sind
fuer den zweck fuer den sie entwickelt worden sind werden sie schon lange nicht mehr verwendet.
bei korrektem ehrlichen ausfuellen der fragen und einer mindestintelligenz siginifikant ueber einer kartoffelsack bestehst du den test grundsaetzlich NICHT
das fuehrt zum im ablauf vorgesehenen nachgespräch, bei dem du zu 100% von der subjektiven gespraechsfuehrung des psychologen abhaengig bist.
daran ist genau NIX mehr objektiv.
das war immer schon so, aber es war egal
weil wenn ein psyichater offen waffenfeindlich war dann hast den test halt bei einem anderen wiederholt
basta
ein gesetzlich festgelegtes grundrecht darf nicht einzelnen oder bestimmten gruppen anhand rein subjektiver ablaeufe aberkannt werden.
es gibt dafuer auch keine relevanz denn dort wo es probleme gibt handelt es sich praktisch immer um waffenbesitzer die keinen psychotest absolvieren muessen
mit den 6 monaten pause kann ich leben
mit der sperre nach 3 versuchen nicht
das ganze wurde moeglicherweise ohne viel evaluierungen am ende reingewurstelt um den „deal“ durch zu bekommen, denn bis ende september war davon im diskurs noch keine rede
Auszug aus der Waffe DurchführungsVO
Gutachten
§ 3. (1) Das Gutachten muß unter Bezeichnung des angewendeten Tests Aufschluß darüber geben, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
(2) Das Gutachten ist auf Grund eines Mehrfachwahltests, und zwar des „Minnesota Multiphasic Personality Inventory 2, Basisskalen (MMPI-2, Basisskalen)“ samt Streßverarbeitungsfragebogens (S-V-F) oder des „Verläßlichkeitsbezogenen Persönlichkeitstests – Version 3 (VPT.3)“ samt Fragebogen für Risikobereitschaftsfaktoren (F-R-F) und einer allenfalls erforderlichen weitergehenderen Untersuchung des Betroffenen zu erstellen.
(2a) An Stelle des „MMPI-2, Basisskalen“ kann auch das „Eppendorfer Schizophrenie-Inventar (ESI)“ gemeinsam mit dem „Kurzfragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (K-FAF)“, dem „Fragebogen zu Kontrollüberzeugungen (IPC)“ und dem S-V-F verbunden mit
1.
„Persönlichkeits-Stil- und Störungs- Inventar (PSSI)“ oder
2.
„Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP)“ oder
3.
„NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI)“ oder
4.
„Big Five Plus One Persönlichkeitsinventar (B5PO)“
Verwendung finden. Im Falle der Anwendung des NEO-FFI oder des B5PO sind diese jeweils mit einer „Allgemeinen Depressionsskala (ADS)“ oder „Beck-Depressions-Inventar Revision (BDI-II)“ zu verbinden. An Stelle des S-V-F kann auch der Mehrfachwahltest „Coping Inventory for Stressful Situations (CISS)“ oder „Differentielles Stressinventar (DSIHR)“ eingesetzt werden.
(3) Gelangt die Begutachtungsstelle bereits auf der Grundlage eines Tests gemäß Abs. 2 oder 2a zum Ergebnis, daß keine Anzeichen dafür bestehen, daß der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist das Gutachten auf Grund dieses Tests zu erstellen.
(4) Kann auf Grund des Tests eine Neigung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig umzugehen, ist auf Verlangen des Betroffenen mit einer weitergehenderen Untersuchung nach den allgemein anerkannten Regeln und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen.
Also der MMPI-2 ist lt Tante Google aus 2000. DER S-V-f aus 1943. Der ESI auch aus den 40ern. Es also nicht von der Hand zu weisen, dass die Tests veraltet sind.