10 Stände mit Wendeanlage in einer Halle.diver99 hat geschrieben:Der Bedarf an Bewerben wird ja höchstwahrscheinlich steigen. Haben dafür die Vereine überhaupt die notwendigen Kapazitäten?

10 Stände mit Wendeanlage in einer Halle.diver99 hat geschrieben:Der Bedarf an Bewerben wird ja höchstwahrscheinlich steigen. Haben dafür die Vereine überhaupt die notwendigen Kapazitäten?
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?
Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.PeziBär hat geschrieben: + Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)
War die Jagd mit "Nachtsicht" Zielfernrohr verboten? Oder bin ich falsch informiert?Musashi hat geschrieben:Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.PeziBär hat geschrieben: + Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)
Fürs Nachsuchen stelle ich es mir auch praktisch vor, undMusashi hat geschrieben:Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.PeziBär hat geschrieben: + Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)
Ich habe es so verstanden, dass der Halbautomat erst dann zu Kat. A wird, wenn man ein Magazin mit mehr als 10 Schuss in die Waffe einsteckt.Hailwood hat geschrieben:schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?
Na ja so wie ich das verstanden habe wird das Magazin Kat. A und solltest du ein AR 10 haben auch das Gewehr. Wenn du das 25 AR-10 Magazin in ein Kat C steckst wird daraus keine Waffe Kat A. Nur das Magazin ist dann Kat A, für das du dann eine Kat A WBK brauchst
Wenn ich weiter richtig verstanden habe, dann müsste es legal sein, weiterhin gemeldete Kat. A-Magazine für ein Kat. B-Gewehr zu besitzen ohne dass das Gewehr daruch Kat. A wird, solange man diese Magazine nicht in dieser Waffe benützt.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
Du hast dir keinen Strahler der das Ziel ausleuchtet auf das Gewehr montieren dürfen. Manche Zielfernrohre arbeiten mit einem Infrarot-Strahler um auch bei großer Dunkelheit im Gegensatz zum Restlichtverstärker noch brauchbare Bilder zu liefern.Patrick1990 hat geschrieben:War die Jagd mit "Nachtsicht" Zielfernrohr verboten? Oder bin ich falsch informiert?Musashi hat geschrieben:Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.PeziBär hat geschrieben: + Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)
Bin kein Jäger und kenne keinen. Bin aber froh wenn der Strahler das Jagdleben vereinfacht.
FFWGK hat geschrieben:Es gibt bei jetzigem Stand keinen Sportschützen. Nur Befindlichkeiten von Sachbearbeitern und Eigeneinschätzungen von LWBenutzern.PeziBär hat geschrieben: Sportschütze
- Viele aktuell noch anerkannte Sportschützen fallen unfreiwillig in die Kategorie "Hobbyschütze"
Hmm ich weiß net... Der Verein hat damals auch einen Waffenführerschein + vorgeschlagen, die Definition des Sportschützen war zwar auch schon vom Verein übertrieben, jedoch hat es meiner Ansicht nach nicht wirklich was mit dem geplanten Modellzu tun welches wir seit heute kennen. Wie auch ? Schau mal in andere Länder und lies dir die Defintion der Sportschützen durch.cas81 hat geschrieben:Auch wenn das hier gerne totgeschwiegen wird:Mjoelnir hat geschrieben: Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?
der Verein hat damals eine Umfrage gestartet, was nun die Forderungen sein sollen. Zudem wurde hier im Forum laufend bekrittelt, dass die Willkür der BH nervt weil eine Definition des Sportschützen fehlt. Zuerst wurde es also gefordert, als die Forderung offiziell war und der Braten zu riechen begann, wollte es niemand mehr und der Verein wurde zum Sündenbock. Alles nachzulesen im ursprünglichen Verein- Thread. Das ist aber ein bisserl ein Reizthema ^^ DAS was jetzt am Tisch liegt, wurde jedenfalls von niemandem gefordert, doch es war abzusehen, wenn auch für manche zu spät.
Wenn Du keine WBK hast, schaut es so aus. Leider nirgendwo eine Ausnahme für Kat. C Waffen drinnen. Das ist sehr blöd. Kann ich mir den Erwerb einer Troy Par oder Ghost sparen. Das wäre noch etwas für eine Stellungnahme.schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?
So ist zumindest gerade im Forum die Meinung zu dem Gesetzestext. Magazin ist Kat A und die Waffe wird, wenn du das Magazin einsetzt Kat A. Und damit du Kat A haben darfst musst du es melden wenn Altbestand. Neubeschaffung ist ein anderes Thema.silverstar hat geschrieben:sehe ich das richtig dass ich auch für meine Mauser c96 die magazinerweiterung auf 30 schuss melden kann jedoch die waffe dann Kat A wird ?
Ich hoffe ja nachwievor, dass wir die Geschichte etwas falsch interpretieren und die 100 Mitglieder auch auf die Dachverbände abzielen, also halt die großen Vereinsorganisationen damit gemein sind. Das wäre dann machbar. Dann laufen auch den kleineren Vereine die Leute nicht weg.cas81 hat geschrieben:ist ja auch egal. schuldzuweisungen, egal ob richtig oder falsch oder irgendwas dazwischen nützen niemanden.
sag bitte lieber was zu meiner TMHS Problematik, du bist ja das Ass im ÖR hier