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Erlaubte halbautomatische Langwaffen
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Eine m1 Socom würde mich viel mehr reizen!
From My Cold, Dead Hands
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
das schreiben auch die hanelder die sie verkaufen
ist aber eben nicht so
war auch nur als info gedacht
fuer dich isses letztlich egal
mehr als a bisserl aerger kanns dir ned kosten
den den es schlussendelich "erwischt" ist der der sie importiert hat
es seie denn es ist verjaehrt
doubleaction OG, Wien
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Und der Typ der mir damals den VW Golf III Variant verkauft hat, meinte auch das Auto wäre tadellos und Pickerl machen wär kein Problem.....
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00
Grüße,
Weissi
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00
Oder gibts dazu was Neues/Aktuelleres?Halbautomaten sind die Modelle Marlin Modell 70, Armalite 7 Survival Rifle und Norinco JW-20 im Kaliber .22 Ir. Diese Waffen wurden vom BMI als "verbotene Waffe" gem. WaffG § 17 Abs. 1, Pkt. 2 eingestuft.
Grüße,
Weissi
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
neinWeissi hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:28Und der Typ der mir damals den VW Golf III Variant verkauft hat, meinte auch das Auto wäre tadellos und Pickerl machen wär kein Problem.....
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00Oder gibts dazu was Neues/Aktuelleres?Halbautomaten sind die Modelle Marlin Modell 70, Armalite 7 Survival Rifle und Norinco JW-20 im Kaliber .22 Ir. Diese Waffen wurden vom BMI als "verbotene Waffe" gem. WaffG § 17 Abs. 1, Pkt. 2 eingestuft.
Grüße,
Weissi
nichts neues
an haufen andere sind dazu gekommen
im wesentlichen praktisch alle take down varianten
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
jaeinMartin_Q hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:57Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
es gibt fuer jede waffenart eine der waffenart entsprechende ausfuehrung
diese ist der waffenart entsprechend und unabhaengig davon ob diese ein schnelles oder weniger schnelles verkuerzen oder zerlegen ermoeglicht ist diese zulaessig
weiters ist es unbedeutend ob im zerlegten oder verkuerzten zustand mit der waffe geschopssen werden kann oder nicht
weiters ist es bei waffen die eine mindestlaenge haben unbedeutend ob die waffe im zerlegten zustand laenger als die mindestlaenge ist oder nicht
dh.
eine KLB oder eine flinte kannst mit einem handgrif zerlegen in einen schaft und ein laufbuendel
das entspricht dem wesen dieser waffenart
daher kein problem
eine AR kannst mit dem rauspullen von zwei knubbeln zerlegen in einen upper und einen lower
das entspricht dem wesen dieser waffenart
daher kein problem
wenn du eine AUG sop umbaust dass du sie m it zwei knubbeln rauspullen in zwei kleinere teile zerlegen kannst dann ist das vermutlioch verboten weil es nicht dem wesen dieser waffenart entspricht
eine SLF kannst normal garned verkuerzen oder zerlegen
wenn du da jetzt einen schubschaft dranbaust kann das evt ein problem sein
denn ein schubschaft entspricht nicht dem wesen dieser waffenart
daher sind zb SLF im AR look verboten wenn sie keinen festschaft sondern einen schubschaft hat
einen repetierer kannst auch normal garned zerlegen
hier sind alle nicht dem wesen der waffentype entsprechenden moeglichkeiten zum verkuerzen und zerlegen grundsaetzlich unzulaessig
ein schoenes beispiel ist die kleine chiappa 22lr in der austria version
da wurde der lauf so verlaengert dass der lauf der waffe fuer sich genommen alleine im zerlegten zustand laenger als 60cm (naemlich 60,5cm) ist. das heisst wenn man sie zerlegt hat man zwei teile von denen einer laenger als die mindestlaenge dieser waffenkategorie ist
trotzdem ist das teil kat A weils eben unueblich ist einen repetierer zu zerlegen
noch interessanter ist die argumentation warum hochpreisige take-down repetierer hier anders betrachtet werden
der grund ist: weil es sich um hochwertige jagdwaffen handelt
wenn der preis unueblich hoch ist handelt es sich um eine art eigene waffengruppe die fuer sich genommen wieder keine festgelegten wesensmerkmale haben bzw bei denen die schnellzerlegbarleit eben ein wesenswerkmal ist
d.h. takedown um 500,- -> verboten
takedown um 2500,- -> erlaubt
naja
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ich hab mir eh gedacht, dass der Käufer sich darauf verlassen kann, dass es die Verantwortung des Händlers ist die Sachen richtig zu melden. Oder so geschichtln, dass die "1" in der Seriennummer vom Händler als "7" gelesen und registriert wird hab ich auch schon öfter gehört, aber solche irrtümer sind ohnehin nachvollziehbar, da kann ned viel passieren eben maximal der zustände BüMa/Waffenhändlergewo hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:28das schreiben auch die hanelder die sie verkaufen
ist aber eben nicht so
war auch nur als info gedacht
fuer dich isses letztlich egal
mehr als a bisserl aerger kanns dir ned kosten
den den es schlussendelich "erwischt" ist der der sie importiert hat
es seie denn es ist verjaehrt
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
beim AUG kann man auch den Lauf mit einem handgriff ohne Werkzeug rausnehmenMartin_Q hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:57Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
und wie siehts aus mit der Arisaka takedown (hab die modelnummer vergessen) bei der kann man ja auch den Lauf irgendwie schnell rauschraubengewo hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 16:24Martin_Q hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:57Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
trotzdem ist das teil kat A weils eben unueblich ist einen repetierer zu zerlegen
noch interessanter ist die argumentation warum hochpreisige take-down repetierer hier anders betrachtet werden
der grund ist: weil es sich um hochwertige jagdwaffen handelt
wenn der preis unueblich hoch ist handelt es sich um eine art eigene waffengruppe die fuer sich genommen wieder keine festgelegten wesensmerkmale haben bzw bei denen die schnellzerlegbarleit eben ein wesenswerkmal ist
d.h. takedown um 500,- -> verboten
takedown um 2500,- -> erlaubt
naja
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Beim zivilen Aug Z kann man das nicht!FlorianW hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 18:17beim AUG kann man auch den Lauf mit einem handgriff ohne Werkzeug rausnehmenMartin_Q hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:57Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Wie schaut das Problem eigentlich bei den "grade noch keine Langwaffen" aus?
Beispielsweise bei der hier: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/bt-apc9ap ... m-bt-36043
Da sollte der Klapp-Schaft doch kein Hindernis sein (ein- UND ausgeklappt kürzer 60 cm)?
Soll es bald auch mit einem Glock-Magazin kompatiblem Lower geben.
Beispielsweise bei der hier: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/bt-apc9ap ... m-bt-36043
Da sollte der Klapp-Schaft doch kein Hindernis sein (ein- UND ausgeklappt kürzer 60 cm)?
Soll es bald auch mit einem Glock-Magazin kompatiblem Lower geben.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
das ist sowieso genauso wie die MP5 ect KM .....DoubleA hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 18:46Wie schaut das Problem eigentlich bei den "grade noch keine Langwaffen" aus?
Beispielsweise bei der hier: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/bt-apc9ap ... m-bt-36043
Da sollte der Klapp-Schaft doch kein Hindernis sein (ein- UND ausgeklappt kürzer 60 cm)?
Soll es bald auch mit einem Glock-Magazin kompatiblem Lower geben.
wie es ab dezember aussieht ... keine ahnung
doubleaction OG, Wien
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Jap, und ich ärgere mich jedesmal beim Reinigen darüber.Incite hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 18:41Beim zivilen Aug Z kann man das nicht!FlorianW hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 18:17beim AUG kann man auch den Lauf mit einem handgriff ohne Werkzeug rausnehmenMartin_Q hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 14:57
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
lg