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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Yukon
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Yukon » Mi 24. Okt 2018, 08:37

Mjoelnir hat geschrieben:
Yukon hat geschrieben:Unterm Strich, wenn Du Deinen Unmut, den ich absolut gut nachvollziehen kann, äußern willst, dann schreib doch dem Mag. Haider, ich hab das schon heute Vormittag getan.


Alles bereits am Tag 1 nach der Veröffentlichung geschehen - ich bin aber gleich direkt zum Schmied und seinen Einflüsterern gegangen, nicht zum Schmiedl.

Ich sehe immer noch das Problem einer etwaigen Nachfolgeregierung, dessen BMI per Erlass alles übern Haufen werfen kann, so wie das Gesetz geschrieben wurde.
Man sollte weiter als nur bis zur eigenen Haustür und was einem selbst bleibt, denken.

Das Problem mit den Nachfolgeregierung sehe ich auch, deswegen beneide ich die Amis so sehr um ihr 2nd Amendment, denn wenn zumindest die wichtigsten Teile unseres WaffG im Verfassungsrang wären (ich weiss, Träumerei), dann könnten wir alle etwas entspannter sein und wären nicht so abhängig vom "Zeitgeist" der Wähler und Politik.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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RcL
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von RcL » Mi 24. Okt 2018, 10:39


silverstar
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von silverstar » Mi 24. Okt 2018, 11:13

Zitat
Abschließend ersuchen wir Sie die oben dargestellte Stellungnahme zu berücksichtigen.????
Soft wie immer !
Nur nicht die EuVP verärgern ! Seit der Gen Sek entfernt wurde kam nurmehr ÖVP höriges "Gesülze" ! Was auch die Austrittswelle die laut Vorstand "nicht " stattgefunden hat erklärt !
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raptor
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Mi 24. Okt 2018, 11:24

silverstar hat geschrieben:Zitat
Abschließend ersuchen wir Sie die oben dargestellte Stellungnahme zu berücksichtigen.????
Soft wie immer !
Nur nicht die EuVP verärgern ! Seit der Gen Sek entfernt wurde kam nurmehr ÖVP höriges "Gesülze" ! Was auch die Austrittswelle die laut Vorstand "nicht " stattgefunden hat erklärt !


Eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf ist wohl kaum der Ort für Polemik. :roll:

Die öffentliche Äußerung zum Entwurf seitens Hr. Rippel war jedenfalls wesentlich kritischer als jene der Dilettanten des Verein:

Zusammenfassung des Entwurfs zum Waffengesetz

Gestern wurde die Verband zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.

Die offizielle Veröffentlichung des Entwurfes zum Waffengesetz hat lange auf sich warten lassen. Obwohl die Arbeiten im Innenministerium rasch vorangegangen sind, wurde der Zeitpunkt, mit dem das Waffengesetz in Begutachtung gehen soll, immer wieder hinausgeschoben. Um den Grund zu erkennen, muß man nicht hellseherische Fähigkeiten haben. Den Koalitionsparteien gelang einfach keine von beiden Seiten getragene Fassung des geplanten Gesetzestextes. Es war wohl die ÖVP, die sinnvolle und vernünftige Verbesserungen des Waffengesetzes blockiert hat. Letztlich gab es doch eine Einigung, so manche sinnvollen Ideen aus dem Innenministerium wurden aber – und hier muß man auf die ÖVP zeigen – wieder herausgenommen.

Gleich vorweg: Die EU-Waffenrechtsrichtlinie wurde vollständig umgesetzt. Und zwar mit allen Unsinnigkeiten und Schikanen, die von der Richtlinie vorgesehen sind. Diese Richtlinie hat aber auch die Zustimmung unserer Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der Grünen im EU-Parlament gefunden.

Verboten werden alle halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann; das gleiche gilt für alle halbautomatischen Schußwaffen (Langwaffen) mit eingesetztem Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann. Wenn diese Bestimmung im Hinblick auf die EU-Vorgaben noch irgendwie argumentierbar ist, dann hört mein Verständnis für die Umsetzung spätestens dann auf, wenn auch die entsprechenden Magazine alleine verboten sind. Daß viele Magazine sowohl in halbautomatische Schußwaffen, als auch in Schußwaffen der Kategorie C (Repetierwaffen) eingesetzt werden können, hat sich offensichtlich bislang noch nicht herumgesprochen und dies trotz des Umstandes, daß wir deutlich darauf hingewiesen haben.

Verboten sind auch alle halbautomatischen Schußwaffen mit einer Gesamtlänge von über 60 cm, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschaftes auf unter 60 cm gekürzt werden können.

Und natürlich greift der Staat auch auf die letzten noch nicht im Zentralen Waffenregister registrierten Schußwaffen: Die Schußwaffen der Kategorie D (Flinten) werden abgeschafft und werden zu Schußwaffen der Kategorie C und damit Büchsen (Repetierwaffen) gleichgestellt. Dies bedeutet, daß wir wieder „nachregistrieren“ müssen und auch sämtliche Flinten des Altbestandes registrieren lassen müssen.


Natürlich hätte unsere Regierung hier Stärke zeigen können und hätte die Umsetzung nicht so punktgenau durchführen müssen. Aber dafür gibt es in Österreich keine politische Mehrheit

Zu den Verschärfungen, die uns die EU diktiert hat, kommen leider auch hausgemachte Verschärfungen:

Jeder Polizist ist nun ermächtigt ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen. Bis dato war dies nicht möglich, es mußten Waffen vorgefunden werden und erst dann kam es zu einem vorläufigen Waffenverbot. Jetzt ist dies nicht mehr notwendig, auch ohne Vorfinden von Waffen können Polizisten ohne weiteres Verfahren dieses mit vier Wochen befristete Waffenverbot aussprechen.

Unlustig ist auch, daß die Psychologen nach einem negativen waffenpsychologischen Gutachten diesen Umstand (samt der Personendaten) der Behörde zu melden haben. Der Behörde ist sohin immer bekannt, wenn eine Person zu einem waffenpsychologischen Gutachten angetreten ist und das Ergebnis negativ war. Eine Wiederholung ist erst nach 6 Monaten zulässig und nach insgesamt 3 Gutachten ist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses immer unzulässig.

Für mich zwiespältig ist die Situation für Sportschützen:

Einerseits wurde eine langjährige Forderung der Verband eingeführt, wonach eine stufenweise Erweiterung bis auf insgesamt 10 Schußwaffen möglich ist. Diese Erweiterungen sind aber nur in Zweierschritten alle 5 Jahre möglich. Dies hat zur Folge, daß man mindestens 20 Jahre das Sportschießen ausüben muß, um am Ende zu einer Höchstzahl von 10 Schußwaffen zu kommen (die alte – komplizierte – Erweiterungsmöglichkeit bleibt aber weiterhin bestehen). Die Verband hat hier andere Regelungen gefordert, die ursprünglichen Entwürfe wurden aber wieder zuungunsten der Sportschützen abgeändert.

Die enorme Problematik für die Sportschützen liegt aber in einer anderen Bestimmung, die nach Auffassung der Verband unbedingt noch vor der Gesetzeswerdung abzuändern ist. Als Sportschütze wird man nämlich nur anerkannt, wenn man ordentliches Mitglied in einem Schießsportverein ist. Ein Schießsportverein muß über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügen und muß regelmäßig Mitglieder zu nationalen, mindestens 5 Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsenden oder solche selbst veranstalten. Nun, hier engt sich der Kreis der Vereine extrem ein, die als Schießsportverein noch zu werten sind. Einerseits sind 100 ordentliche Mitglieder eine hohe Anforderung, aber noch höher ist die Anforderung der Entsendung von Mitgliedern zu nationalen, mindestens 5 Bundesländer übergreifenden Schießwettbewerben. Welcher Verein entsendet Mitglieder zu derartigen Schießwettbewerben? Nur mehr die ganz großen Vereine, wie beispielsweise der Österreichische Schützenbund. De facto bringt diese Bestimmung nahezu ein Alleinstellungsmerkmal des Österreichischen Schützenbundes und ist der Todesstoß für selbständige kleine und mittlere Schießsportvereine.

Wie gesagt, diese Bestimmung ist für uns äußerst problematisch und sollte unbedingt geändert werden.

Eine Verbesserung gibt es im Bereich der halbautomatischen Langwaffen. Sofern diese nicht aus den obigen Gründen zu verbotenen Waffen werden, werden diese Waffen grundsätzlich nach dem Waffengesetz zu Waffen der Kategorie B. Aber jetzt kommt es: Sie bleiben – sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportwaffen handelt – trotzdem Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz. Diese Situation ist unbefriedigend und nur dadurch zu erklären, daß man aus politischen Gründen die Kriegsmaterialverordnung nicht angreifen wollte.


Die einzige Gruppe, die uneingeschränkt gut bei dem gegenständlichen Entwurf weggekommen ist, sind die Jäger:

Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schußknalles (Schalldämpfer) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Lediglich dann, wenn die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme hat, daß der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, hat sie dies mit Bescheid festzustellen. De facto ist damit das Schalldämpferverbot für Jäger in relativ großem Rahmen gefallen.

Ebenfalls günstig für die Jäger ist, daß diese mit einer gültigen Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte während der tatsächlichen Ausübung der Jagd auch Schußwaffen der Kategorie B führen dürfen. Mit anderen Worten ausgeführt: unmittelbar im Revier (nicht außerhalb) dürfen von Jägern – wenn sie die Jagd mit Jagdkarte und mit Jagdberechtigung ausüben – auch Schußwaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Halbautomaten) geführt werden.

Freuen dürfen sich über den Entwurf auch Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache. Diese werden faktisch Polizisten gleichgestellt und erhalten einen Waffenpaß.

Eine geringfügige Verbesserung gibt es auch für Sammler, Schußwaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt (nicht konstruiert!) wurden, sind zwar voll waffenbesitzkartenpflichtig, werden aber in die Gesamtzahl der genehmigten Schußwaffen nicht eingerechnet.

Alles im allen ist der Entwurf nicht katastrophal, er hätte schlimmer ausfallen können. Aber uneingeschränkt zu begrüßen ist er auch nicht. In den ursprünglichen Entwürfen des Innenministeriums vorgesehene Verbesserungen wurden letztlich nicht umgesetzt. Die ursprünglich guten Ansätze wurden zum Schluß immer mehr zurückgenommen und verwässert. Vielleicht mit Ausnahme der Jäger kann kein Legalwaffenbesitzer mit dem vorliegenden Entwurf glücklich sein.


DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der Verband

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von silverstar » Mi 24. Okt 2018, 11:43

Sg. Raptor
Ihrem Argument kann man folgen ! Jedoch ein wenig "mehr" Wiederstand in Form von konstruktiver Kritik inkl der Erinnerung an die anstehende EU Wahl währe MM schon angebracht gewesen! Alleine bei dem Satz "Alles im allen ist der Entwurf nicht katastrophal, er hätte schlimmer ausfallen können. Aber uneingeschränkt zu begrüßen ist er auch nicht " schlafen einem die Füsse ein ! zumidest mir geht es so ! klingt wie oh die Garage brennt ? na gut Gottseidank es hätte ja auch das Haus sein können !
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 24. Okt 2018, 12:27

der entwurf ist meiner meinung nach akzeptabel
ohne die zweite regierungspartei waere er richtig gut geworden

was eine oder beide parteien - vermutlich - nicht beachten ist die gestaltungskreativitaet der - meist andersfarbig regierten - bezirke, magistrate und LPDs bei der auslegung der gesetze und verordnungen

wir konnte in den letzten jahren schon die faszinierendsten dinge dazu erleben - ich sag nur par 23.2b - die wie gesagt auch bis rauf zu den landesverwaltunsggerichten bestaetigigt wurden

von da her gehoert der gestaltungsspielraum auf moeglichst null reduziert
und gerade die verein, verband, schiessverein, schiesspaortveren, sportschetzenverein ect bereich ist da ein ganz zentrales thema

es kann garnicht genug kritische kommentare auf der parlamentshomepage dazu geben ....
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von bino71 » Mi 24. Okt 2018, 12:33

@silverstar: Wie kann man nur so respektlos und unhöflich gegenüber Forenusern und IV sein?!
Weisheit mit Löffeln gegessen? Tauchst auf und machst nur Stunk.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von silverstar » Mi 24. Okt 2018, 13:01

@Bino71
? Ah Kritik ist also respektlos und unhöflich ! Dh wer von der Meinung einiger abweicht oder diese Kritisch sieht handelt "Respektlos" ? naja wenn sie meinen ! Ich unterscheide mich eben von den "Ja und Amen "sagern und ich bin hoffentlich damit nicht alleine !
Aber leider greift ja bei gewissen IV auch die Unsitte um sich dass Kritiker gesperrt werden nur weil sie nicht mit der Masse "Lobhudeln "
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von laska » Mi 24. Okt 2018, 13:03

raptor hat geschrieben:Die öffentliche Äußerung zum Entwurf seitens Hr. Rippel war jedenfalls wesentlich kritischer als jene der Dilettanten des Verein:

Wenn nicht dauernd die falsche Rechtschreibung wäre...

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Mjoelnir » Mi 24. Okt 2018, 13:36

Ich freue mich schon auf die erste Klage wegen Verstosses gegen die Verschwiegenheitspflicht, sobald der erste Psychologe die Ergebnisse dem BMI mitteilt und diese auch in die EU Datenbank einfliessen...

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lindenwirt » Mi 24. Okt 2018, 13:49

Mjoelnir hat geschrieben:Ich freue mich schon auf die erste Klage wegen Verstosses gegen die Verschwiegenheitspflicht, sobald der erste Psychologe die Ergebnisse dem BMI mitteilt und diese auch in die EU Datenbank einfliessen...

Kann man sich freuen, muss man aber nicht. In jedem Fall wirds aber nicht eintreten weils einfach Blödsinn ist.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von eXistenZ » Mi 24. Okt 2018, 15:18

In den online Informationen von Psychologen steht sehr wohl, dass das Ergebnis des psychologischen Gutachtens der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
Keine Ahnung ob es mit einem "ist jetzt nicht mehr so" von der Regierung einfach so getan ist.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lindenwirt » Mi 24. Okt 2018, 15:35

Warum in aller Welt denn bitte "ist jetzt nicht mehr so"?!
Amtsärzte unterliegen auch der ärztlichen Schweigepflicht und sogar noch dem Amtsgeheimnis. Trotzdem kann dir anhand des Ergebnisses der Führerschein abgenommen werden. Meint ihr nicht dass es gesetzlich geregelt ist solche Informationen gezielt weiterzugeben?
Und warum in aller Welt soll eine"ärztliche Schweigepflicht" in Folge für ein BMI gelten?

EDIT: Und hier zum Nachlesen:
https://www.halmich.at/wp/wp-content/up ... almich.pdf

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von eXistenZ » Mi 24. Okt 2018, 15:49

Lindenwirt hat geschrieben:Warum in aller Welt denn bitte "ist jetzt nicht mehr so"?!

MMag.a Dr.in Nadja Fritzer welche waffenpsychologische Gutachten durchführt schreibt
Gegenüber den Behörden gilt natürlich strenge Verschwiegenheitspflicht – nur Ihnen wird das Ergebnis bekanntgegeben
https://www.psychologin-fritzer.at/psyc ... chten.html

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lindenwirt » Mi 24. Okt 2018, 15:58

Schön langsam glaube ich wir reden einander vorbei.
Natürlich gilt für Ärzte, genauso wie für Amtsärzte, genauso wie für Psychologen eine ärztliche Verschwiegenheitspflicht.
Darum habe ich ja geschrieben "Warum in aller Welt denn bitte "ist jetzt nicht mehr so"?!".
Es gibt aber sehr wohl Ausnahmen davon, diese habe ich weiter oben verlinkt und natürlich sind die Ergebnisse von beauftragten Gutachten bekanntzugeben. Es hat sich nichts daran geändert und das ist heute genauso legal wie vorher.

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