iMunition hat geschrieben:Jedem Legalwaffenbesitzer muss klar sein dass er nur abdrücken darf wenn Leib und Leben in Gefahr ist und wenn es absolut keine andere Möglichkeit mehr gibt.
Rechtlich gesehen müsste es heißen: Absolut keine andere Möglichkeit Leib
oder Leben (theoretisch sogar Vermögen ab einer bestimmten Höhe, aber das ist sicherlich zurecht problematisch)
mit den selben Erfolgsaussichten den Angriff erfolgreich abzuwehren. Sonst meint noch einer wie es genügend Gerüchte gibt man muss sich auf einen Messerkampf einlassen oder sich mit Fäusten verteidigen, bevor man zur Schusswaffe greifen darf.
Mich regt das immer auf, wenn mir jemand weiß machen will ich darf die Schusswaffe nicht gegen einen Messerstecher verwenden, weil das dann nicht "verhältnismäßig" ("Chancengleich") wäre. Genauso regt mich auf, wenn mir jemand erklären will ich dürfte die Schusswaffe nicht verwenden, wenn absehbar ist, dass mir der Täter nur einen Arm brechen wird, weil auch das dann "unverhältnismäßig" (gebrochener Arm gegen möglicherweise toten Angreifer) wäre. Bei solchen Leuten komme ich dann auch mit der Argumentation laut ständiger Rechtssprechung nicht weiter: Arm = laut OGH wichtiger Knochen = Schwere Körperverletzung != bloß geringer Nachteil => volle Notwehr ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung erlaubt.
Genauso kann ich nicht verstehen, wieso manche Leute einen Raub nur als Delikt gegen das Vermögen und nicht als Angriff auf Leib oder Leben sehen, was er nämlich rechtlich ist.