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man zahlt pro änderungseintrag (ein oder austragung egal). genaueres kann ich dir sagen wenn ich den zahlschein zugeschickt bekomme
Myon hat geschrieben:Wieviel du zahlst kommt drauf an wann du den vorigen ausgestellt hast.
raptor hat geschrieben:loksi67 hat geschrieben:habe mittwoch eine zusätzliche pistole eintragen lassen, es hat fast eine halbe stunde dauert, da die sachbearbeiterin sich nicht ausgekannt hat. dann wurde kräftig telefoniert, schließlich eine 2 kollegin hinzugezogen. und dann mit vereinten kräften haben sie es dann geschafft.
Ich habe drei Waffen eingetragen und brauche ihn jetzt für eine vierte. Heißt das, ich muss keinen neuen machen lassen, sondern die vierte wird auf dem bestehenden eingetragen? Wenn ja, muss man ihn dafür abgeben? Wenn ja, was kostet der zusätzliche Eintrag?
Danke
loksi67 hat geschrieben:gerade ist die ladung zur abholung eingetrudelt, kostet 35,10 (anscheinend ist das jetzt egal wie viele datensätze ein und ausgetragen werden, es wird immer eine neuausstellung verrechnet)
Proximus hat geschrieben:Eine Verständnisfrage:
Wenn ich den EFWP bekommen habe, ist dieser 5 Jahre gültig und ich kann diesen einmalig um den gleichen Zeitraum verlängern. So weit so gut. Ich habe meine Waffen die ich ins Ausland mitnehmen möchte darin eintragen lassen. Muss ich nun bei jeder Reise ins Ausland das irgendwo melden, oder darf ich mich einfach ins Auto setzen, die Waffen, Reisepass, EFWP, usw. einpacken und drauf losfahren?
Gruß
mastercrash hat geschrieben:Proximus hat geschrieben:Eine Verständnisfrage:
Wenn ich den EFWP bekommen habe, ist dieser 5 Jahre gültig und ich kann diesen einmalig um den gleichen Zeitraum verlängern. So weit so gut. Ich habe meine Waffen die ich ins Ausland mitnehmen möchte darin eintragen lassen. Muss ich nun bei jeder Reise ins Ausland das irgendwo melden, oder darf ich mich einfach ins Auto setzen, die Waffen, Reisepass, EFWP, usw. einpacken und drauf losfahren?
Gruß
Das hängt vom Land ab. Bei manchen genügt eine "Einladung" bzw ein Nachweis was da mit den Waffen machst (zB Anmeldebestätigung zu einem Bewerb). Andere machen da einen gewaltigen Zirkus... Bei manchen muss man Wochen vorher persönlich am Amt vorbei kommen, dass sie dann die Genehmigung in den EUFWP eintragen können und dann darfst mit den Waffen wieder kommen.
Genaueres weiß oft die Behörde oder besser, die Behörde im Land wo hin willst. Wer mit Waffen nach Italien will tut mir leid, was ich da schon alles gehört habe, dass da schief gelaufen ist. Schweden soll auch problematisch sein. Ein paar andere Länder auch.