hasgunz hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Zur früher gestellten Frage hinsichtlich Salut-Waffen: diese gab es bislang nicht im WaffG. Eine Waffe die nicht entsprechend der Deaktivierungsvorschriften deaktiviert wurde, gilt bislang weiterhin als das was sie ist. Nunmehr wurde aufgrund der EU-RL der Begriff der Salutwaffe eingeführt. Sachlich dient das aber lediglich der Differenzierung zwischen Salut- und Schreckschusswaffen; aufgrund der Regelung, dass eine Waffe - ausgenommen die Deaktivierung, die diese nunmehr aber lediglich zur Kat.C Waffe macht - nie zu einer niedrigeren Kategorie umgebaut werden kann, bleibt eine Salut-Waffe immer das, was sie waffenrechtlich bereits vor dem Salutumbau war.
Also, wenn du zum Beispiel einen Salut K98 hast ist dieser Kategorie C, aber eine Salut MP34 wäre Kategorie A?
Irgendwie komisch, aber ok.
Stell dir vor, eine MP34 die Mitte 2018 auf Salut abgeändert wurde, ist auch nach dem alten Waffengesetz eine Kategorie A. Eine Salutwaffe gab es bei uns bislang nicht. Wenn die Waffe nicht nach den geltenden Vorschriften deaktiviert ist, dann bleibt sie, was sie ist. Nach dem neuen Waffengesetz gilt das gleiche, wenngleich man sie dann nunmehr offiziell "Salutwaffe" nennen darf.
hasgunz hat geschrieben:Bezüglich Schreckschusswaffen:
Regierungsvorlage hat geschrieben:Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr.L 256 vom 13.09.1991 S. 51, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 22, entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.
Wie soll ich das verstehen?
Sind dann Zorakis plötzlich Kategorie B?
SSW die vor dem 14.09.2018 hergestellt wurden, bleiben Schreckschusswaffen. Waffen die danach hergestellt werden, müssen entsprechend einer Richtlinie hergestellt werden. Tun sie das nicht, gelten sie als Schusswaffen der entsprechenden Katgorie (was mE de facto aber auf "totes Recht" rausläuft, weil eine Schreckschusswaffe lt. österreichischem Recht zwar eine Waffe aber keine Schusswaffe ist).