Im Gesetz steht was davon dass nur gasdruckbelastete Teile wesentliche werden sollen. Das wär der upper eigentlich nicht, außer die Behörde hat eine seltsame Auslegung von "gasdruckbelastet".hasgunz hat geschrieben: Was passiert eigentlich, wenn du sagen wir mal einen Rahmen für ein M16A1 besitzt, wäre das laut Waffengesetz-Neu eigentlich Kat. A, oder liege ich hier falsch?
Wie schaut's bei einem "normalen" AR15 Upper aus?
Ist der dann Kat. B und benötigt einen Platz?
LG
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Gesetzestext Waffengesetz neu
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- burggraben
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Lies doch das Gesetz, steht ja eindeutig drin:
§ 58 Abs. 18
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 im Besitz
befindlichen Rahmen und Gehäuse für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 und Schusswaffen der
Kategorie B hat der Inhaber solcher wesentlichen Bestandteile der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 zu melden. Handelt es sich um Rahmen und
Gehäuse, die wesentlicher Bestandteil von Kriegsmaterial sind, hat der Inhaber den Besitz solcher
wesentlichen Bestandteile dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 zu melden. Die jeweils zuständige Behörde hat
für die wesentlichen Bestandteile von verbotenen Waffen (§ 17), Kriegsmaterial (§ 18) und Schusswaffen
der Kategorie B (§ 19) eine allenfalls erforderliche Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 zu erteilen. Die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 im Besitz befindlichen Rahmen
und Gehäuse für Schusswaffen der Kategorie C hat der Inhaber solcher wesentlichen Bestandteile
innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 gemäß § 33
registrieren zu lassen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Kategorie C: Rahmen und Gehäuse = Chassis? Kann das jemand kurz erläutern wie das gemeint ist? Danke!Promo hat geschrieben:Lies doch das Gesetz, steht ja eindeutig drin:§ 58 Abs. 18
...gemäß § 23 Abs. 3 zu erteilen.[/b] Die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 im Besitz befindlichen Rahmen
und Gehäuse für Schusswaffen der Kategorie C hat der Inhaber solcher wesentlichen Bestandteile
innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 gemäß § 33
registrieren zu lassen.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Das ist doch nur eine Übergangsregelung für jede Art von bislang nicht relevanten Teilen für alle Kategorien. Wenn du einen nunmehr Kat.A (KM) Teil hast, der bislang nicht waffenrechtlich relevant war, dann bekommst du dafür vom BMLV eine Ausnahmegenehmigung. Wenn du einen nunmehr Kat.B Teil hast, der bislang nicht waffenrechtlich relevant war, dann bekommst du dafür eine Genehmigung auf WBK/WP durch deine zuständige Behörde. Wenn du einen nunmehr Kat.C Teil hast, der bislang nicht waffenrechtlich relevant war, dann musst du den gemäß § 33 registrieren lassen.
Im Gesetz steht, dass dieser Teil gasdruckbelastet sein muss. Also musst du überlegen welcher der Kategorie C Waffenteile die du besitzt, nunmehr gasdruckbelastet ist. Meines Erachtens zum Beispiel die Systemhülse eines deutschen K98k. Der Verschluss verriegelt in dieser Systemhülse, daher wird diese mit Gasdruck belastet, daher ist sie nunmehr ein waffenrechtlich relevantes Teil.
Im Gesetz steht, dass dieser Teil gasdruckbelastet sein muss. Also musst du überlegen welcher der Kategorie C Waffenteile die du besitzt, nunmehr gasdruckbelastet ist. Meines Erachtens zum Beispiel die Systemhülse eines deutschen K98k. Der Verschluss verriegelt in dieser Systemhülse, daher wird diese mit Gasdruck belastet, daher ist sie nunmehr ein waffenrechtlich relevantes Teil.
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Am besten man schmeisst alles weg, denn richtig auskennen wird sich so bald eh keiner ...
oder man wartet einfach ab, wie sich das Kasperltheater weiter entwickelt....
oder man wartet einfach ab, wie sich das Kasperltheater weiter entwickelt....
Zuletzt geändert von spareribs am Di 18. Dez 2018, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Wenn man ganz streng ist, is ja dann sogar das Gas Röhrl vom AR ein waffenrelevantes Teil. Es wird immer lustiger
- Black Rifles Matter -
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Bitte nicht vorsätzlich so blöde Aussagen machen und Leute verwirren. Im Gesetz steht ganz klar:Bdave hat geschrieben:Wenn man ganz streng ist, is ja dann sogar das Gas Röhrl vom AR ein waffenrelevantes Teil. Es wird immer lustiger
Das Gasrohr fällt weder unter Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen noch Gehäuse sondern ist einfach nur ein Rohr. Daher kann es nicht waffenrechtlich relevant sein.„(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
aha....du solltest die Texte die du verlinkst vielleicht mal lesen...Promo hat geschrieben:Bitte nicht vorsätzlich so blöde Aussagen machen und Leute verwirren. Im Gesetz steht ganz klar:Bdave hat geschrieben:Wenn man ganz streng ist, is ja dann sogar das Gas Röhrl vom AR ein waffenrelevantes Teil. Es wird immer lustigerDas Gasrohr fällt weder unter Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen noch Gehäuse sondern ist einfach nur ein Rohr. Daher kann es nicht waffenrechtlich relevant sein.„(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
"...und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind."
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Und welchen der Teile entspricht das Gasrohr? Meines Erachtens nämlich keinem.
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Hat schon jemand einen link zum vollständigen Text vom neuen Waffengesetz?
Kann leider noch immer nichts finden.
Kann leider noch immer nichts finden.
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Das "sofern gasdruckbelastet" hilft uns bei einem Griffstück einer Pistole, da dieses das eben nicht ist und damit frei bleibt. Das Gasrohr ist zwar gasdruckbelastet, aber keines der oben genannten Gegenstände, daher nicht waffenrechtlich relevant ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Gibt es noch nicht.Sauer202 hat geschrieben:Hat schon jemand einen link zum vollständigen Text vom neuen Waffengesetz?
Kann leider noch immer nichts finden.
"Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in
seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
*schnipp*
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben."
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Danke Atheki!
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Gut, Ich hab anscheinend den Zusatz "und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen" anders interpretiert. Quasi als "alles was dazu gehört". Wenn dem nicht so ist, passt es eh. Grazie!
- Black Rifles Matter -
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
morgen sollts durch den bundesrat durchgehen, dann muss noch der AvdB unterschreiben und dann wird das endgültige gesetz hoffentlich bald veröffentlicht.Sauer202 hat geschrieben:Hat schon jemand einen link zum vollständigen Text vom neuen Waffengesetz?
Kann leider noch immer nichts finden.