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Verwahrung Bankschließfach

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von sauersigi » Sa 5. Jan 2019, 08:52

Edit: gelöscht
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von Schmidl » Sa 5. Jan 2019, 09:51

Meiner Meinung nach absolut nicht erlaubt!

Die Bank hat doch mit einem Generalschlüssel jederzeit Zugriff zu "deinem" Schließfach! Somit hätte ein Unberechtigter Zugriff auf deine Waffe!
Ist natürlich reine Hirnwichserei, weil die Bank ja nicht ohne weiteres ein Schließfach öffnet... aber wäre theoretisch möglich!

Da würde ich persönlich die Hinterlegung bei einem Waffenhändler vorziehen! Oder eben einen gscheiten Tresor daheim 8-)

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von sauersigi » Sa 5. Jan 2019, 09:58

aragorn hat geschrieben:Nein. Die Sache ist diese, wenn ich hier etwas behaupte, dann untermaure ich das oder bin ruhig aber schreib hier sicher nichts Falsches rein.

Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.


BRAVO.
Selbst nichts beitragen aber massregeln.
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von AUG-andy » Sa 5. Jan 2019, 10:33

Reden wir hier über ein Bankschließfach oder Banksafe?
Habe mir die Arbeit gemacht den Vertrag rauszusuchen.
Da steht nur drinnen das brennbare und gefährliche Sachen nicht rein dürfen !!!
Auf Nachfragen beim Filialleiter ( vor Zeugen ) wurde mir klipp und klar gesagt das damit nur brennbare , leicht entflammbare Flüssigkeiten , Chemikalien , Sprengstoff und radioaktive Dinge gemeint sind. WAFFEN sind nur Metall und ungefährlich.
Nun zur Schüsselfrage :
Es hat jemand behauptet die Bank hat Zugriff auf die Fächer / Safes ?
Dem ist nicht so ! Mann bekommt zwei Doppelbartschlüssel und bei Verlust muss das Schloss gewaltsam geöffnet werden weil die Bank keinen Zutritt hat.
Es wird vom Mitarbeiter nur das Fach vorgeöffnet und dann erst mit meinem richtigen Schlüssel geöffnet. Und das kann nur ich mit meinem Schlüssel !
Wie gesagt das ganze befindet sich in einem Tresorraum mit sehr dicker Sahlbetontür .
Mehr gibt's nicht zu sagen / schreiben .

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von aragorn » Sa 5. Jan 2019, 11:30

Schmidl hat geschrieben:Meiner Meinung nach absolut nicht erlaubt!

Die Bank hat doch mit einem Generalschlüssel jederzeit Zugriff zu "deinem" Schließfach! Somit hätte ein Unberechtigter Zugriff auf deine Waffe!
Ist natürlich reine Hirnwichserei, weil die Bank ja nicht ohne weiteres ein Schließfach öffnet... aber wäre theoretisch möglich!


Cool, deine Meinung.

Meine Bank (RAIKA) hat keine Generalschluessel. Wie kommst Du auf sowas? Also ich habe >100.000 Euro im Banktresor. Die Bank (wer eigentlich? ) könnte also mit Generalschluessel jederzeit rein? Interessant, wusste ich nicht.

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von aragorn » Sa 5. Jan 2019, 11:35

[quote="sauersigi"][quote="aragorn"]Nein. Die Sache ist diese, wenn ich hier etwas behaupte, dann untermaure ich das oder bin ruhig aber schreib hier sicher nichts Falsches rein.

Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.[/quote]

BRAVO.
Selbst nichts beitragen aber massregeln.[/quote]

Sauersigi, hab doch oben schon meine beweggründe dargelegt, warum ich nix poste, wegen leuten wie dir.

Für die Langsamen:

Wenn jemand schreibt "des is doch klar, dass X verboten ist" und ein anderer schreibt "nein, X ist erlaubt", dann liegt es an ersterem seine grundlage zu posten da generell erlaubt ist was nicht verboten ist und daher der erlaubtzustand erstmal angenommen werden kann, bis etwas gegenteiliges festgestellt wird. Zeig mir mal wo steht dass luft atmen nicht verboten ist... Siehst du? Naia egal.

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von sauersigi » Sa 5. Jan 2019, 12:12

aragorn hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:
aragorn hat geschrieben:Nein. Die Sache ist diese, wenn ich hier etwas behaupte, dann untermaure ich das oder bin ruhig aber schreib hier sicher nichts Falsches rein.

Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.


BRAVO.
Selbst nichts beitragen aber massregeln.


Sauersigi, hab doch oben schon meine beweggründe dargelegt, warum ich nix poste, wegen leuten wie dir.

Für die Langsamen:

Wenn jemand schreibt "des is doch klar, dass X verboten ist" und ein anderer schreibt "nein, X ist erlaubt", dann liegt es an ersterem seine grundlage zu posten da generell erlaubt ist was nicht verboten ist und daher der erlaubtzustand erstmal angenommen werden kann, bis etwas gegenteiliges festgestellt wird. Zeig mir mal wo steht dass luft atmen nicht verboten ist... Siehst du? Naia egal.


Und wieder nichts beigetragen.... der Herr...

Ich hatte eine Frage gestellt, nirgendwo habe ich etwas behauptet, einzig kundgetan , dass meine Bank die Verwahrung von FFW im Schließfach nicht zulässt. Warum auch immer. Ich habe nicht nachgefragt...
Dem Threadstarter hatte ich geraten Bei seiner Bank nachzufragen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Und bitte, poste wirklich nix mehr, mir ist deine Meinung egal und anderen willst oder kannst du nicht helfen.
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von Schmidl » Sa 5. Jan 2019, 13:07

AUG-andy hat geschrieben:
Nun zur Schüsselfrage :
Es hat jemand behauptet die Bank hat Zugriff auf die Fächer / Safes ?
Dem ist nicht so ! Mann bekommt zwei Doppelbartschlüssel und bei Verlust muss das Schloss gewaltsam geöffnet werden weil die Bank keinen Zutritt hat.
Es wird vom Mitarbeiter nur das Fach vorgeöffnet und dann erst mit meinem richtigen Schlüssel geöffnet. Und das kann nur ich mit meinem Schlüssel !
Wie gesagt das ganze befindet sich in einem Tresorraum mit sehr dicker Sahlbetontür .
Mehr gibt's nicht zu sagen / schreiben .

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Wusste ich nicht, dass da gewaltsam aufgebrochen werden muss...! :tipphead: durch die Notwendigkeit der 2 Schlüssel, hat es für mich den Anschein erweckt, dass es auch einen Generalschlüssel gibt! Eben, weil ohne 4 Augenprinzip dann eh keiner Zugriff hätte und ein Aufbrechen immer teurer ist, als ein Aufsperren ;)

@Aragorn geht's auch weniger aggressiv? :naughty: Hatte doch geschrieben 'meiner Meinung nach'. Somit war klar ersichtlich, dass es nicht zu 100% sicher ist!

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von doc steel » Sa 5. Jan 2019, 13:46

Schmidl hat geschrieben:Die Bank hat doch mit einem Generalschlüssel jederzeit Zugriff zu "deinem" Schließfach!


geh bitte, denk amal nach....
Die Bank die zu den Schließfächern einen General-/Zweit-/Ersatzschlüssel hat, um die tät ich an riesigen Bogen machen.
Ich bin doch ned interessiert, dass irgendwer irgendwann und ohne meinen Wissen schaut was i drin hab.
So a Bank gibts vielleicht in Panama oder auf den Caymans und ghört der Mafia.

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von sauersigi » Sa 5. Jan 2019, 14:05

So!
Dorfbankdirektor gefragt, weil die Kommunikation auch beim Wirt funktioniert, auch wenn manche soetwas nicht glauben können.
Schließfach:
nur für Sparbücher bzw. Bankdokumente, nur zu Banköffnungszeiten zu nutzen. Andere Nutzung auch Waffenlagerung nicht zulässig.

Tresorfach, Safeabteil etc: Zugang durch personalisierter Zutrittsberechtigung 24 Std/365 Tage! Lagerung von allem was einem Wichtig ist verschlossen verwahrt zu werden, keine radioaktiven Teile ( was eine Tritiumvisierung dann eig. ausschliesst), keine feuergefährlichen oder Geruchsintensive Stoffe, alles andere ist egal.

Es gibt definitiv keine Nachschlüssel!
Wenn man die eigenen Schlüssel verloren hat, kommt der Schlosser. Im Todesfall und die Schlüssel sind nicht auffindbar kommt ebenfalls der Schlosser UND Notar zeitgleich zum Öffnen.

Weil sicher wieder die Frage nach der Belegbarkeit meiner Aussage kommt. Kostenfrei und ohne Standesdünkel....
Zwar nicht meine Bank aber bitte,
https://www.bankaustria.at/bedingungen-safe.jsp
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von AUG-andy » Sa 5. Jan 2019, 14:22

sauersigi hat geschrieben:So!
Dorfbankdirektor gefragt, weil die Kommunikation auch beim Wirt funktioniert, auch wenn manche soetwas nicht glauben können.
Schließfach:
nur für Sparbücher bzw. Bankdokumente, nur zu Banköffnungszeiten zu nutzen. Andere Nutzung auch Waffenlagerung nicht zulässig.

Tresorfach, Safeabteil etc: Zugang durch personalisierter Zutrittsberechtigung 24 Std/365 Tage! Lagerung von allem was einem Wichtig ist verschlossen verwahrt zu werden, keine radioaktiven Teile ( was eine Tritiumvisierung dann eig. ausschliesst), keine feuergefährlichen oder Geruchsintensive Stoffe, alles andere ist egal.

Es gibt definitiv keine Nachschlüssel!
Wenn man die eigenen Schlüssel verloren hat, kommt der Schlosser. Im Todesfall und die Schlüssel sind nicht auffindbar kommt ebenfalls der Schlosser UND Notar zeitgleich zum Öffnen.

Weil sicher wieder die Frage nach der Belegbarkeit meiner Aussage kommt. Kostenfrei und ohne Standesdünkel....
Zwar nicht meine Bank aber bitte,
https://www.bankaustria.at/bedingungen-safe.jsp


Habe ich aber schon alles geschrieben. Safeabteil und nicht Schließfach.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
MfG
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von sauersigi » Sa 5. Jan 2019, 14:36

AUG-andy hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:So!
Dorfbankdirektor gefragt, weil die Kommunikation auch beim Wirt funktioniert, auch wenn manche soetwas nicht glauben können.
Schließfach:
nur für Sparbücher bzw. Bankdokumente, nur zu Banköffnungszeiten zu nutzen. Andere Nutzung auch Waffenlagerung nicht zulässig.

Tresorfach, Safeabteil etc: Zugang durch personalisierter Zutrittsberechtigung 24 Std/365 Tage! Lagerung von allem was einem Wichtig ist verschlossen verwahrt zu werden, keine radioaktiven Teile ( was eine Tritiumvisierung dann eig. ausschliesst), keine feuergefährlichen oder Geruchsintensive Stoffe, alles andere ist egal.

Es gibt definitiv keine Nachschlüssel!
Wenn man die eigenen Schlüssel verloren hat, kommt der Schlosser. Im Todesfall und die Schlüssel sind nicht auffindbar kommt ebenfalls der Schlosser UND Notar zeitgleich zum Öffnen.

Weil sicher wieder die Frage nach der Belegbarkeit meiner Aussage kommt. Kostenfrei und ohne Standesdünkel....
Zwar nicht meine Bank aber bitte,
https://www.bankaustria.at/bedingungen-safe.jsp


Habe ich aber schon alles geschrieben. Safeabteil und nicht Schließfach.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Der Threadersteller fragte Um Verwahrung im Schliessfach, die Info zum Tresorfach, Safeabteil ist Zugabe. Nicht vergessen zu bremsen...;-)
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von tousibaer » Sa 5. Jan 2019, 15:08

@ sauersigi:
Und Du hattest verallgemeinert:

sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
;)

Also Zusammenfassung:

Verwahrung im Schließfach: nein
Verwahrung im Safe: rechtlich ok (lt. 2. WaffV); abhängig jedoch von den Mietbedingungen der Bank (Erfahrungswerte: ist kein Problem)

Ich hoffe nichts übersehen zu haben...

Peace und schönes Wochenende noch!

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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von sauersigi » Sa 5. Jan 2019, 15:13

tousibaer hat geschrieben:@ sauersigi:
Und Du hattest verallgemeinert:

sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
;)

Also Zusammenfassung:

Verwahrung im Schließfach: nein
Verwahrung im Safe: rechtlich ok (lt. 2. WaffV); abhängig jedoch von den Mietbedingungen der Bank (Erfahrungswerte: ist kein Problem)
Ich hoffe nichts übersehen zu haben...

Peace und schönes Wochenende noch!

:obscene-drinkingcheers:
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Re: Verwahrung Bankschließfach

Beitrag von Steelman » Sa 5. Jan 2019, 20:03

AUG-andy hat geschrieben:Reden wir hier über ein Bankschließfach oder Banksafe?
Habe mir die Arbeit gemacht den Vertrag rauszusuchen.
Da steht nur drinnen das brennbare und gefährliche Sachen nicht rein dürfen !!!
Auf Nachfragen beim Filialleiter ( vor Zeugen ) wurde mir klipp und klar gesagt das damit nur brennbare , leicht entflammbare Flüssigkeiten , Chemikalien , Sprengstoff und radioaktive Dinge gemeint sind. WAFFEN sind nur Metall und ungefährlich.
Nun zur Schüsselfrage :
Es hat jemand behauptet die Bank hat Zugriff auf die Fächer / Safes ?
Dem ist nicht so ! Mann bekommt zwei Doppelbartschlüssel und bei Verlust muss das Schloss gewaltsam geöffnet werden weil die Bank keinen Zutritt hat.
Es wird vom Mitarbeiter nur das Fach vorgeöffnet und dann erst mit meinem richtigen Schlüssel geöffnet. Und das kann nur ich mit meinem Schlüssel !
Wie gesagt das ganze befindet sich in einem Tresorraum mit sehr dicker Sahlbetontür .
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Ähnlich ist auch der Vertrag bei meiner Hausbank.

Keine brennbaren od. leicht entflammbare Flüssigkeiten bzw Gegenstände, keine Chemiekalien, Sprengstoff, radioaktive Dinge

Trifft also auf Waffen nicht zu.

Zusätzlich ist noch vor dem Betreten des Saferaumes eine PIN-Eingabe plus Fingerabdruckscanner notwendig.

Die beiden Schlüssel zum Einzelsafe sind in meinem Besitz!

Zusätzlich zum Einzelsafe im Saferaum habe ich noch in meinem Safe eine Box die mit einem eigenen, privaten Schlüssel gesichert ist.

Scheint halbwegs sicher zu sein, aber kostet halt a bissl was *lol*

LG
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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