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Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Ich kenne zumindest einen Fall, dem nach einem Waffenverbot wegen gefährlicher Drohung (Scheidungsgeschichte) auch die Jagdkarte entzogen wurde. Aber vom Jagdverband.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Nur da wurde die Jagdkarte auf Grund des Jagdgesetzes vom betreffenden Bundesland entzogen und nicht auf Grund vom Waffengesetz.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Aber gewo, immer locker bleiben.
ÖJGV heißt österreichischer Jagdhunde Verband, ist wie der Name schon sagt keine Landessache sondern die österreichische Prüfungsordnung für alle Jagdhunde. Keine Waffen bei einem Waffenverbot ist schon O. K., auch für Jäger. Aber keine allgemeine Abnahme der Jagdkarte, da sie auch für waffenlose Bereiche notwendig ist.
ÖJGV heißt österreichischer Jagdhunde Verband, ist wie der Name schon sagt keine Landessache sondern die österreichische Prüfungsordnung für alle Jagdhunde. Keine Waffen bei einem Waffenverbot ist schon O. K., auch für Jäger. Aber keine allgemeine Abnahme der Jagdkarte, da sie auch für waffenlose Bereiche notwendig ist.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Holadrio hat geschrieben:Aber gewo, immer locker bleiben.
ÖJGV heißt österreichischer Jagdhunde Verband, ist wie der Name schon sagt keine Landessache sondern die österreichische Prüfungsordnung für alle Jagdhunde. Keine Waffen bei einem Waffenverbot ist schon O. K., auch für Jäger. Aber keine allgemeine Abnahme der Jagdkarte, da sie auch für waffenlose Bereiche notwendig ist.
ich bin so unfassbar locker dass du dir das garned vorstellen kannst .... aber wenn du es wirklich an dieser stelle noch vertiefen moechtest .... wozu muss ein jaeger ohne gewehr einen hund zu einem femen jagdhund hochpruefen lassen ....?
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Weil er als Hundeführer geht
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Wie ist das bei einem vorläufigen Waffenverbot (vielleicht aus einem nichtigen Grund) und der Prüfungstermin fällt genau in diese Zeit. Nächster Termin ist erst in einem Jahr. Mancher Hundebesitzer freut sich auch über die Förderung für eine erfolgreich Prüfung die von so manchem Jagdamt, Jagdschutzverein, Ortsstelle, Jagdpächter,.... ausbezahlt wird. Ohne Prüfung ist nichts damit. Der Vorteil an einer Prüfung ist, dass ich aktiv mit dem Jagdhund arbeite, weil ich die Prüfung bestehen will. Es gibt bei uns mehrere Jäger welche bei so manchen Jagden mit ihren geprüften Hunden, ohne Waffen, als Hundeführer teilnehmen. Das hat nichts mit hochprüfen zu tun. Der Hund hat es auf einer Prüfung gefordert Leistungen gezeigt und ist überall willkommen.
Wenn mir als Leistungsrichter ein Aufsichtsorgan ein vorläufiges Waffenverbot ausspricht (aus welchem Grund auch immer und dann als haltlos aufgehoben wird), und ich bin in dieser Zeit als Richter eingeteilt, blöd gelaufen. Mit Waffen hätte ich auch nichts zu tun gehabt.
Wenn mir als Leistungsrichter ein Aufsichtsorgan ein vorläufiges Waffenverbot ausspricht (aus welchem Grund auch immer und dann als haltlos aufgehoben wird), und ich bin in dieser Zeit als Richter eingeteilt, blöd gelaufen. Mit Waffen hätte ich auch nichts zu tun gehabt.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Hane hat geschrieben:Weil er als Hundeführer geht
kenn mich ned aus ... muss ein hundefuehrer zwingend eine jagdkarte haben? .... vermutlich ja, oder?
wie auch immer .....
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Nein, aber für die Hundeprüfung braucht er eine
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Lampen an Langwaffen sind jetzt erlaubt.
Wie war das jetzt noch mit den Mündungsfeuerdämpfer auf HA? Erlaubt oder immer noch pfui? Ich meine da auch was gelesen zu haben, aber finds grad nicht...
Wie war das jetzt noch mit den Mündungsfeuerdämpfer auf HA? Erlaubt oder immer noch pfui? Ich meine da auch was gelesen zu haben, aber finds grad nicht...
Magnum mag man eben!
- MrRemington700
- .223 Rem
- Beiträge: 214
- Registriert: Mi 8. Feb 2017, 11:58
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Liebe Freunde der Blasmusik - es ist überhaupt nichts erlaubt! Noch nicht.
BGBl 97/2018 WaffG 1996 ist noch nicht kundgemacht und daher auch nicht anzuwenden - das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft!
BGBl 97/2018 WaffG 1996 ist noch nicht kundgemacht und daher auch nicht anzuwenden - das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft!
"Courage is what it takes to stand up and speak; courage is also what it takes to sit down and listen." - Winston Churchill
- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
MrRemington700 hat geschrieben:Liebe Freunde der Blasmusik - es ist überhaupt nichts erlaubt! Noch nicht.
BGBl 97/2018 WaffG 1996 ist noch nicht kundgemacht und daher auch nicht anzuwenden - das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft!
Nicht schon wieder...
Was wäre dann das deiner Meinung nach?
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
HowlingWolf hat geschrieben:MrRemington700 hat geschrieben:Liebe Freunde der Blasmusik - es ist überhaupt nichts erlaubt! Noch nicht.
BGBl 97/2018 WaffG 1996 ist noch nicht kundgemacht und daher auch nicht anzuwenden - das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft!
Nicht schon wieder...
Was wäre dann das deiner Meinung nach?
HEXEREI
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
- MrRemington700
- .223 Rem
- Beiträge: 214
- Registriert: Mi 8. Feb 2017, 11:58
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Tatsächlich! Danke und Verzeihung bitte! Wer "RISt" ist klar im Vorteil.
"Courage is what it takes to stand up and speak; courage is also what it takes to sit down and listen." - Winston Churchill
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
… Da steht §23.3 schon neu drinnen... jetzt kenn i mi nimmer aus... Dezember oder sofort?...
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Was wann in Kraft tritt steht ganz am Ende, sogar für jeden Paragraphen einzeln aufgeschlüsselt.