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Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Auch wenn PD ein österreichischen Waffenforum ist hat das deutsche Waffenrecht durchaus Auswirkungen auf uns z.B. beim Kauf von Teilen in Deutschland.
Die German Rifle Association hat mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Gold Plating in Deutschland
https://german-rifle-association.de/eug ... FgRN4T6s9Y
Hier die wichtigsten und schlimmsten Änderungen:
- Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
- Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
- Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten.
- Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
- Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
- Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
- Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
- Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
- Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
- Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
- Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
- Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
- Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.
Die German Rifle Association hat mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Gold Plating in Deutschland
https://german-rifle-association.de/eug ... FgRN4T6s9Y
Hier die wichtigsten und schlimmsten Änderungen:
- Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
- Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
- Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten.
- Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
- Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
- Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
- Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
- Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
- Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
- Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
- Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
- Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
- Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
totaler Irrsinn ohne den offiziellen Zweck der Regelungen auch nur irgendwie zu tangieren.
Aber SSKM Deutschland hat den Irrsinn gewählt und genießt ihn jetzt bis zum bitteren Ende. Trotzdem mein herzliches Beileid den Mitgefangenen.
Ich spar schon mal für EGUN kurz vor dem Zeitpunkt kurz bevor das in Kraft tritt. Außer die deutsche Justiz teilt die suizidalen Bestrebungen von Mutti nicht und erinnert sich an das Rückwirkungsverbot.
Aber SSKM Deutschland hat den Irrsinn gewählt und genießt ihn jetzt bis zum bitteren Ende. Trotzdem mein herzliches Beileid den Mitgefangenen.
Ich spar schon mal für EGUN kurz vor dem Zeitpunkt kurz bevor das in Kraft tritt. Außer die deutsche Justiz teilt die suizidalen Bestrebungen von Mutti nicht und erinnert sich an das Rückwirkungsverbot.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Die Deutschen sind wirklich ein komisches Volk, aktuell wäre das wirklich eines der letzten Länder wo ich leben wollte.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 82
- Registriert: Mi 2. Aug 2017, 15:54
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Daher bin ich auch von dort ausgewandert. Das Land verfällt mehr und mehr zum Irrenhaus.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Gottseidank haben die so lange gebraucht - bei der österr. Tradition des EU-Novellen-Umsetzungsabschreibens hätte das wirklich was werden können...
- JollyJumper
- .223 Rem
- Beiträge: 260
- Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:48
- Wohnort: Tirol
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Dafür zahlen wir das vielfache für's Autofahren (Steuern). Da werden wir ordentlich geschröpft, vom Kauf bis zur jährlichen Steuer. Man kann es halt nicht in jedem Bereich perfekt haben, alle Länder haben ihre bescheuerten Regeln... für Deutschland sind halt Waffenbesitzer die Ausgeburt des Bösen und Wurzel allen Übels, in Österreich sind es Autofahrer. Andersherum ist man als Autofan in Deutschland verwöhnt, als Waffenfan in Österreich. Ihr versteht was ich meine.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Also "verwöhnt" fühle ich mich hierzulande sicher nicht.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Da ist das Gejammer bei uns über das neue Waffg. ja echt der Brüller. Wenn ich mir vorstelle, dass uns das so in etwa auch geblüht hätte, wenn wir eine gewisse Partei in der Regierung hätten, dann wird mir im Nachhinein noch schlecht.
Und was den Vergleich mit den Autos betrifft, der geht für mich völlig daneben, denn bei uns ist Autofahren halt teuer, ABER erlaubt.
Somit hinkt der Vergleich völlig.
Und was den Vergleich mit den Autos betrifft, der geht für mich völlig daneben, denn bei uns ist Autofahren halt teuer, ABER erlaubt.
Somit hinkt der Vergleich völlig.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Pfeilabschussgeräte aus Spielzeugläden werden erlaubnispflichtig (genehmigungspflichtig).
Kann man sich nicht ausdenken...
Kann man sich nicht ausdenken...
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Was sollen eigentlich "große Magazingehäuse" sein?
Und bedeutet das totale Verbot von großen Magazinen nicht eigentlich den Tod von IPSC usw in Deutschland?
Und bzgl = - Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
Sind solche Rückwirkenden Gesetze nicht eigentlich verboten bzw nicht 100% korrekt?
Und was soll das jetzt bedeuten? Werden die Deutschen Schützenkollegen die jetzt Betroffen sind entwaffnet?!
Und bedeutet das totale Verbot von großen Magazinen nicht eigentlich den Tod von IPSC usw in Deutschland?
Und bzgl = - Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
Sind solche Rückwirkenden Gesetze nicht eigentlich verboten bzw nicht 100% korrekt?
Und was soll das jetzt bedeuten? Werden die Deutschen Schützenkollegen die jetzt Betroffen sind entwaffnet?!
Byebye Austria
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Sind damit zufälligerweise solche Dinger gemeint?
https://www.youtube.com/watch?v=CftIoXaByuU
Weil das hat man ja eigentlich kommen sehen.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Könnte mir vorstellen, dass darunter bspw 30er Magazine mit Stopper bzw Sperre auf 10 Schuss gemeint sind. Soll wohl einer "Umgehungskonstruktion" (Sperre raus) vorbeugen...
Anders gesagt, nur Magazine, deren Gehäuse baulich so lang ist, dass selbst mit Umbauten nur 10 Patronen reinpassen, bleiben legal. So stell ich mir das vor.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Ja genau. Auf Druck eines SPD-Politikers sollen diese "Spielzeuge" reglementiert werden.Halvar hat geschrieben: ↑Do 24. Jan 2019, 14:04Sind damit zufälligerweise solche Dinger gemeint?
https://www.youtube.com/watch?v=CftIoXaByuU
Weil das hat man ja eigentlich kommen sehen.
Natürlich alles zum Schutz vor Terrorismus.
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Oh...dann is das der selbe Unsinn der auch bei uns dann gültig ist...also das 30er Magazine mit 10er Begrenzer auch verboten sind...ok...danke für die Aufklärung Balistix
Byebye Austria
Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND
Bitte keine UNwahrheiten verbreiten, lt. BMI gibt es kein Goldplating, also 30er Magazine sind verboten, von Magazingehäusen steht nirgendwo etwas.