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Frage bezüglich Kriegsmaterialgesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Berni96
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Frage bezüglich Kriegsmaterialgesetz

Beitrag von Berni96 » Do 28. Feb 2019, 19:39

Ich wollte mich hier mal erkundigen was für Steine ab dem 14.12.2019 noch im Weg liegen für die Einstufung eines Langwaffen HA ?
Hab mich ein bisschen in die Verordnung zum Kriegsmaterialgesetz 1977 reingelesen und das klingt ja prinzipiell nicht gar so übel, was ich bisher weiß ist dass HAs die mal VAs waren pfui sind und dass Läufe und Verschlüsse welche 1:1 baugleich zu denen der VAs sind auch nicht ok gehen dürften. Sag gleich dazu ich bin ein Laie und kann mich da durchaus irren, aber es brennt mir unter den Fingernägeln diese Kaffeesudleserei zu betreiben und festzustelln was gehen könnte und was sicher nicht, auch wenn bis dahin noch eine Verordnung kommen kann die alles ändert.
Also ich bin für jeden konstruktiven Input dankbar :) !

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titan
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Re: Frage bezüglich Kriegsmaterialgesetz

Beitrag von titan » Do 28. Feb 2019, 19:41

Das weis kein Mensch (und die im BMI auch nicht umbedingt)..
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Promo
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Re: Frage bezüglich Kriegsmaterialgesetz

Beitrag von Promo » Mo 4. Mär 2019, 09:14

Um deine Frage zu beantworten: das KMG wurde nicht geändert. Auch durch das neue WaffG nicht. Daher verändert sich hinsichtlich der Einstufung von KM rein gar nichts. Wird dich aber nur periphär tangieren, da das KMG lediglich die Ein-, Aus- und Durchfuhr von KM regelt.

Das was du aber vermutlich wissen wolltest, war aber ganz was anderes: nämlich die die WaffG Bestimmung hinsichtlich HA ausgelegt werden wird. Das kann dir momentan niemand sagen. Jedenfalls hängt es aber nicht unmittelbar an den Bestimmungen des KMG (zumindest wurde bewusst im WaffG eine andere Klassifizierung als im KMG/KM-Vo gewählt).
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Berni96
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Re: Frage bezüglich Kriegsmaterialgesetz

Beitrag von Berni96 » Mo 4. Mär 2019, 21:59

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Mär 2019, 09:14
Um deine Frage zu beantworten: das KMG wurde nicht geändert. Auch durch das neue WaffG nicht. Daher verändert sich hinsichtlich der Einstufung von KM rein gar nichts. Wird dich aber nur periphär tangieren, da das KMG lediglich die Ein-, Aus- und Durchfuhr von KM regelt.

Das was du aber vermutlich wissen wolltest, war aber ganz was anderes: nämlich die die WaffG Bestimmung hinsichtlich HA ausgelegt werden wird. Das kann dir momentan niemand sagen. Jedenfalls hängt es aber nicht unmittelbar an den Bestimmungen des KMG (zumindest wurde bewusst im WaffG eine andere Klassifizierung als im KMG/KM-Vo gewählt).
Ok, danke für die Antwort, jetzt weiß ich zumindest etwas mehr :)
Bin ja gespannt drauf.

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