wenn das in der luft haengend kompatibilitaetsthema abgeklaert ist .... warum nicht?Fr4gg3l hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 18:11Interpretiere ich deinen Post dann richtig, dass auch bereits als KM eingestufte HA wie z.B. eine SKS ab Dezember als B erhätlich sein könnten (mit dem "kleinen" Magazin)?woolf hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 11:51Letzte Info auf der Roadshow war in etwa:
wie Gewo schon gesagt hat: keine Kompatibilität mit Teilen aus VA, sonst weiterhin Abänderungen seitens des BMI gefordert.
Bei HA, bei denen es aber von Haus aus keine Kompatibilität gibt, sieht man keinen Grund sie als was anderes als B anzusehen, d.h. eine Einstufung nicht prinzipiell obligat. Letztlich hängt es vom Händler ab ob er mutig ist und einfach als Kat. B verkauft, vorher anfragt und erst im Falle eines positiven Bescheides verkauft, oder sich nicht traut und nicht verkauft.
Weitere Details zur HA-Thematik sind für Herbst geplant.
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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
wobei das einer Rechtsmeinung des BMIs entspricht, was nicht umbedingt heißen muss, dass das so richtig ist. Rechtssicherheit gibt es diesbezüglich vermutlich nur wenn ein Gericht klärt, was man unter "Läufe, Verschlüsse [...] für Kriegsmaterial" verstehen darf.woolf hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 11:51Letzte Info auf der Roadshow war in etwa:
wie Gewo schon gesagt hat: keine Kompatibilität mit Teilen aus VA, sonst weiterhin Abänderungen seitens des BMI gefordert.
Bei HA, bei denen es aber von Haus aus keine Kompatibilität gibt, sieht man keinen Grund sie als was anderes als B anzusehen, d.h. eine Einstufung nicht prinzipiell obligat. Letztlich hängt es vom Händler ab ob er mutig ist und einfach als Kat. B verkauft, vorher anfragt und erst im Falle eines positiven Bescheides verkauft, oder sich nicht traut und nicht verkauft.
Weitere Details zur HA-Thematik sind für Herbst geplant.
Schlussfolgerungen für die Praxis:
- für rein zivile Konstruktionen (ohne vollautomatische Verwandschaft) dürfte keine Zuordnung notwendig sein.
- für Halbautomaten, die VA-'Verwandschaft' haben (z.b. AR oder AK-Derivate), wirds sehr schlau sein, beim BMI eine Zuordnung zu beantragen. Anderenfalls begibt man sich wohl auf sehr dünnes Eis.
- Falls dann der Halbautomat der Kat. A zugeordnet wird, dann kann man entsprechende 'Österreich'-Abänderungen machen und neu beantragen ODER beeinspruchen und von Gericht die Kompatibilitätsfrage klären lassen. Letzteres empfiehlt sich wohl nur, wenn man einen guten Anwalt hat, der mit dem Thema vertraut ist.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Muss ich jetzt auch nicht verstehen, oder?LordHelmchen hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 22:05Sorry für OffTopic. Aber muss man das mit den Ak's verstehen?
Wär bei, eventueller, Flut an zugelassenen HA's wirklich das letzte auf MEINER Liste.
Jeder kann sich kaufen was er will und für richtig hält. Egal ob jemand meint der HA wäre besser als jener HA.
Black rifles matter
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Absurd, aber nachdem es heißt, dass ein Umbau in eine andere Kategorie nicht möglich ist, sollte eine Österreich-Abänderung mE zukünftig nicht mehr möglich sein.
Genau das wäre jetzt geändert. Für das Gericht ist es irrelevant, ob ein halbautomatisches Gewehr oder Karabiner KM ist oder nicht, da laut § 5 Abs. 1 Z. 2 es sich dabei nicht mehr um KM iSd WaffG handelt und somit als Waffe der Kategorie B anzusehen sind (§ 19 Abs. 1 lautet ja "Schusswaffen der Kategorie B sind [..] halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind"). Ich habe daher nach wie vor keine Erklärung, worin sich die Rechtsansicht des BMI begründet. In Verbindung mit meinem Zitat oben sehe ich auch gar nicht mehr die Möglichkeit für Österreich-Umbauten, weil von Kat.A nach Kat.B ja nicht geht.BigBen hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 16:13Die Judikator musste ja die KMV behelfsmäßig zur Hilfe ziehen weil nicht klar geregelt war was Sport/Jagdwaffen bzw. Kat. B Waffen sind. Das steht jetzt aber im Waffengesetz, also würde die Judikator die KMV nicht mehr benötigen...zumindest theoretisch, aber die Gewohnheit ist ein Hund.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 15:30laut dem was mir gesagt wurde konnte man diese einschraenkung noch nie dem gesetz entnehmen sondern ist es eine schluessfolgerung aus der KMV die seit jahrzehnten in oesterreich in dieser form - ohne das es irgendwo in einem gesetz stehen muesste - in geltung und durch die laiufende judikatur bestaetigt ist
jene bestimmungen die basis fuer diese judikatur waren (die KMV) sind nicht geaendert worden. daher auch keine aenderung in der vorgangsweise diesbezueglich
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
§ 2 Abs. 4 WaffG.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Das Problem ist, dass zwar die Waffe nach dem WaffG vielleicht legal wäre, aber wenn man sie zerlegt, könnte der Verschluss oder der Lauf von der KMV betroffen sein. Das wäre natürlich ein unhaltbarer Zustand.
Dass die KMV einfach in Zukunft ignoriert werden kann, darf bezweifelt werden.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden?gewo hat geschrieben: ↑Fr 11. Jan 2019, 11:21Eventuell auch interessant:
Falsche Informationen kursieren hinsichtlich der Kategorisierung bzw. Zuordnung.
Beachte: Diese Regelungen treten erst mit 14.12.2019 in Kraft.
Beispiele zukünftiger Zuordnung:
Halbautomatische Schusswaffe ohne Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit eingebauten oder angestecktem großen Magazin -> § 17 WaffG (Kategorie A)
Halbautomatische Schusswaffe zu einer Salutwaffe -> keine Veränderung der Kategorie
Halbautomatische Schusswaffe zu einer ursprünglichen vollautomatischen Schusswaffe -> Kriegsmaterial
Halbautomatische Schusswaffe mit Teilen von Kriegsmaterial -> Kriegsmaterial

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
ja logischFeuerTeufel hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2019, 11:30Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden?gewo hat geschrieben: ↑Fr 11. Jan 2019, 11:21Eventuell auch interessant:
Falsche Informationen kursieren hinsichtlich der Kategorisierung bzw. Zuordnung.
Beachte: Diese Regelungen treten erst mit 14.12.2019 in Kraft.
Beispiele zukünftiger Zuordnung:
Halbautomatische Schusswaffe ohne Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit eingebauten oder angestecktem großen Magazin -> § 17 WaffG (Kategorie A)
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der stichtag ist der 13.12.2019
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Gesamtlänge über 60cm und entwickelt als Semi-Auto. Puhh, ich seh schon den Kardiologen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen bei den Gedanken an die Evo. Wurscht, man lebt nur 1x, daher - Wann kann ich anzahlen kommen Gewo?

Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
hat geschrieben:Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden?![]()
Nach Rechtsinfo reicht es für Altbestand zum Besitzen und Verwenden wenn du bis zum Stichtag ein >10 Schuss Magazin für eine Selbstladelangwaffe oder >20 für Pistole gekauft hast. Kategorie C ist davon nicht betroffen. Wie das allerdings mit einem Magazin, das an ein AR und an einen Reptierer passt gehandhabt wird, wissen im Moment nicht einmal die Behörden.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Zum Glück habe ich genug Mags für meine PAR gekauft, fehlt nur noch mein M4 

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Weil das in den Verband Nachrichten falsch drin stand.gewo hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2019, 12:02ja logischFeuerTeufel hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2019, 11:30Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden?gewo hat geschrieben: ↑Fr 11. Jan 2019, 11:21Eventuell auch interessant:
Falsche Informationen kursieren hinsichtlich der Kategorisierung bzw. Zuordnung.
Beachte: Diese Regelungen treten erst mit 14.12.2019 in Kraft.
Beispiele zukünftiger Zuordnung:
Halbautomatische Schusswaffe ohne Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit eingebauten oder angestecktem großen Magazin -> § 17 WaffG (Kategorie A)
Halbautomatische Schusswaffe zu einer Salutwaffe -> keine Veränderung der Kategorie
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der stichtag ist der 13.12.2019
Da stand bei einer Bildunterschrift sowas drin wie: "Das SIG ist mit eingesetztem Magazin ab 1.1.2019 Kat. A".
Die Verband hat das aber kurz darauf richtig gestellt, kam vielleicht nicht bei allen an ?