ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Maddin » So 21. Jul 2019, 11:45

Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 23:37
klausg73 hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 23:27
Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 22:55


warum wirds mit der Begründung ,,Sammler" nicht funktionieren, es gibt doch einen Grund warum die Option besteht, der Pessimismus hier ist nicht auszuhalten. Solange man beweisen kann, dass man nicht einfach nur mehr FFWs im Schrank zum ,,rumballern" liegen haben will, dann wird wohl nichts gegen die Erweiterung sprechen. Ich würde Literatur sammeln, möglichst viel z.b. zum Thema Revolver auf Englisch und Deutsch. Wenn man dann eine kurze wissenschaftliche Arbeit (60.000 Zeichen reichen fix) über das Thema verfasst hat (Geschichte, modelle, technik, relevanz in der Waffenbranche, etc.) und die Infos alle hat, dann wird es sicher gehen. Mehr als das kann man wohl nicht machen, nur gleich aufzugeben, nur weil die Möglichkeit besteht, dass die BH doch nicht zustimmt beim Sammeln ist glaub ich der falsche Zugang.
Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin b
dann lässt man sich ein paar Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit in einer professionellen Druckerei ausdrucken, z.b. solche bei der Uni, die auf sowas spezialisiert sind, und gibt die gleich bei der BH ab und sagt denen, dass sie sich ruhig melden können wenn ein Gutachter das überprüfen soll....und wenn man am Ende der Arbeit - wie es sich gehört - die Quellen angibt, dann braucht man auch nicht zehntausend Bücher mitschleppen. Danach haben die 6 Monate Zeit - wenn ich mich nicht irre - den Antrag zu bearbeiten, also da muss spätestens eine Entscheidung gefallen sein, wenn sie dann den Antrag ablehnen, dann geh ich einfach in Revision und die nächste Instanz (evtl is das der LVWG) muss sowieso genauer hinschauen als die BH und wird dann garantiert in deinem Sinne eine Entscheidung fällen. Das ist natürlich nicht die beste Lösung auf der Welt, nur wenn man unbedingt berechtigterweise solche extra Schusswaffen braucht, dann führt sowieso kein Weg daran vorbei
Ich behaupte einfach mal, du hast keine Ahnung...

Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ? Wegen was ? Wegen Verletzung in einfachgesetzlichen oder verfassungsgesetzlich garantierten Rechten ? Wo sollen die denn im so schwammig formulierten Waffengesetz sein ?

Nimm es mir nicht übel, die Gerichte schenken niemanden was. Da stehen die Chancen bei der Behörde noch um einiges besser als vor den Gerichten (siehe Waffenpass). Zum Gericht kannst du gehen wenn die neuen Erweiterungsregeln falsch oder nicht angewendet werden, aber nicht wenn die Behörde dir den "Sammler" nicht abkauft...

Ermessensbestimmungen sind nicht Teil der gerichtlichen Kontrolle...

klausg73
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 96
Registriert: Mi 29. Jan 2014, 21:54

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von klausg73 » So 21. Jul 2019, 14:46

was bedeutet eigentlich im waffengesetz 3: der * neben Max. 10* ? oder kann ich wie unter 4: mehr als 10 beantragen ?unter beiden punkten ist der Schießsport angeführt.



Auszug 2019


Stufe Anzahl der Plätze Rechtfertigung Voraussetzung

1: Erstausstellung 2 Gem. § 22 Waffr Verlässlichkeit

2 . Erstantrag auf Erweiterung 5 Keine (Rechtsanspruch) Nach 5 Jahren

3: Antrag auf Erweiterung Max. 10*) Ausübung des Schießsports (Abs. 2b) Bloße Mitgliedschaft in einem Schießsport-

4: Antrag auf Erweiterung Mehr als 5 bzw. 10 Ausübung des Schießsports bzw. der Jagd Sportschütze im Sinne des § 11b oder Jäger

5: Antrag auf Erweiterung Mehr als 5 bzw. 10 Sammeln (Abs. 2c) Vertrautheit mit dem Sammelgebiet und dem Umgang mit derartigen Waffen

SSG308
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 467
Registriert: Di 4. Apr 2017, 23:45
Wohnort: Wien

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von SSG308 » So 21. Jul 2019, 19:36

Du zitierst hier nicht das Waffengesetz sondern eine Zusammenfassung der Verband.
Ein * bedeutet meist eine "Fußnote", diese findet man meist unter dem Text, in diesem Fall:

"*) 2er-Schritte im Fünfjahresabstand. Also nach 10 Jahren 7, nach 15 Jahren 9 und nach 20 Jahren 10 Plätze."
https://iwoe.at/das-neue-oesterreichische-waffenrecht/

Das tatsächliche Waffengesetz findest Du hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Maddin » So 21. Jul 2019, 20:45

woolf hat geschrieben:
So 21. Jul 2019, 12:43
Maddin hat geschrieben:
So 21. Jul 2019, 11:39
Ich komm bei mir irgendwie schon ins Schwitzen, auch wenn sich das für die Routinierten unter eucht jetzt vielleicht lachhaft anhört. Bei der übernächsten Erweiterung werden wahrscheinlich Sportschützennachweise mit mehr als 5 Waffen verlangt (ich mache als nächstes die Erweiterung auf 5 Plätze nach der neuen Rechtslage). Keine Ahnung wie man das mit der bisherigen "Sportschützenregelung", also der "Erweiterung alt" seriös nachweisen und darlegen möchte. Mir ist unklar wie man das mit einigen (Sammler-)Waffen bei uns machen soll, schließlich gibts bei uns jetzt schon kaum bzw. gar keine Bewerbe dafür. Bleibt nur zu hoffen, dass sich da bei den Vereinen und öffentlichen Schießplätzen ab 14.12.19 auch was tut...
Sammlerwaffen über die Sportschiene zu Rechtfertigen ist in der Tat schwer. Aber ansonsten ist das eher simpel. Es gibt ja wirklich viele versch. Bewerbe für die man alle jeweils eine eigene Waffe braucht, daneben braucht man natürlich noch eine Waffe zur SV - wofür sich die Sportwaffen aus offensichtlichen Gründen natürlich nicht eignen. Darüber hinaus wird man auch Trainings- und Ersatzwaffen begründen können, vor allem wenn man Ergebnislisten von "hochkarätigen" Bewerben vorweisen kann, im Idealfall auch mit entsprechend guten Platzierungen. Dass man erst einmal die Zeit finden muss um eine solche Anzahl an Bewerben zu Schießen, plus dem Training dafür damit man nicht überall im letzten Drittel landet, ist klar. Geschenkt bekommt man als Sportschütze auch nichts.
Naja es geht ja eigentlich nicht um die Rechtfertigung ansich, sondern dass „Sammler“ halt so gut wie ausgeschlossen ist wenn man quer durch die Reihe kauft. Darum eben die Rechtfertigung über Sport, was bei gewissen Modellen eben schwierig ist/wird fürchte ich.

Die neue Regelung mit 10 Waffen in 20 Jahren ist ja vollkommen absurd in meinen Augen...

Benutzeravatar
Mauser98Lover
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 523
Registriert: Di 7. Mai 2019, 18:38
Wohnort: Wien Meidling

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Mauser98Lover » Di 23. Jul 2019, 09:29

Maddin hat geschrieben:
So 21. Jul 2019, 11:45
Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 23:37
klausg73 hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 23:27

Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin b
dann lässt man sich ein paar Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit in einer professionellen Druckerei ausdrucken, z.b. solche bei der Uni, die auf sowas spezialisiert sind, und gibt die gleich bei der BH ab und sagt denen, dass sie sich ruhig melden können wenn ein Gutachter das überprüfen soll....und wenn man am Ende der Arbeit - wie es sich gehört - die Quellen angibt, dann braucht man auch nicht zehntausend Bücher mitschleppen. Danach haben die 6 Monate Zeit - wenn ich mich nicht irre - den Antrag zu bearbeiten, also da muss spätestens eine Entscheidung gefallen sein, wenn sie dann den Antrag ablehnen, dann geh ich einfach in Revision und die nächste Instanz (evtl is das der LVWG) muss sowieso genauer hinschauen als die BH und wird dann garantiert in deinem Sinne eine Entscheidung fällen. Das ist natürlich nicht die beste Lösung auf der Welt, nur wenn man unbedingt berechtigterweise solche extra Schusswaffen braucht, dann führt sowieso kein Weg daran vorbei
Ich behaupte einfach mal, du hast keine Ahnung...

Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ? Wegen was ? Wegen Verletzung in einfachgesetzlichen oder verfassungsgesetzlich garantierten Rechten ? Wo sollen die denn im so schwammig formulierten Waffengesetz sein ?

Nimm es mir nicht übel, die Gerichte schenken niemanden was. Da stehen die Chancen bei der Behörde noch um einiges besser als vor den Gerichten (siehe Waffenpass). Zum Gericht kannst du gehen wenn die neuen Erweiterungsregeln falsch oder nicht angewendet werden, aber nicht wenn die Behörde dir den "Sammler" nicht abkauft...

Ermessensbestimmungen sind nicht Teil der gerichtlichen Kontrolle...
jo eh, na klar gibts für nix eine Garantie, aber versuchen kann mans. Wenn man bei der BH eine Erweiterung als Sammler beantragt und man hat genug Dokumente über das Fach, dann können die natürlich noch ablehnen, aber da verlang ich dann auch einen Grund und wenn der Grund schon unsinnig ist, dann wird die nächste Instanz wohl sicher etwas machen können. Nur sich gleich jedes Mal hinzustellen und zu behaupten, dass jede Behörde bei uns nur Amtsmissbrauch begeht ist ja auch nur schwachsinnig. Nur weils paar Präzedenzfälle gibt, wo einem eine Erweiterung als Sammler abgelehnt wurde, heißt das nicht, dass es unmöglich ist
I sexually identify as a .223 cartridge

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Nordi » Di 6. Aug 2019, 13:11

Wenn wir schon beim Thema sind würde ich gern etwas von den Experten hier wissen :

Ich hab die WKB jetzt 4 Jahre, und konnte letztes Jahr erfolgreich von 2 auf 5 Plätze erweitern.
Wann kann ich jetzt ( mit berücksichtigen der neuen Gesetze die schon aktiv sind bzw kommen ) die nächste Erweiterung machen? Erst 5 Jahre nach der letzten Erweiterung oder bereits in 1 Jahr wenn die ersten 5 Jahre WBK Besitz abgelaufen sind?

Byebye Austria

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1372
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Joewood » Di 6. Aug 2019, 13:21

So wie ich das verstehe, kannst beantragen wann auch immer du willst... du musst halt nur genug und triftige Begründungen liefern, damit es positiv ausgehen kann... der Kollege, der nach 1 Jahr bereits von 2 auf 5 (?) erweitert hat, hat an die 90 Listen und was weiß ich was noch an Zeugs abgegeben...

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von cas81 » Di 6. Aug 2019, 13:25

Bei "von 5 auf 10" geht es um §23 (2b)???:
WaffG §23(2b) hat geschrieben: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
...
Zuletzt geändert von cas81 am Di 6. Aug 2019, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
quildor82
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3492
Registriert: Do 27. Mai 2010, 11:25

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von quildor82 » Di 6. Aug 2019, 13:28

Hatte gestern zufällig ein Telefonat mit einem Arbeitskollegen zu dem Thema.
Er hat von 5 auf 9 erweitert.

Ab der 10. kommt nicht mehr die BH zur Kontrolle sondern das Innenministerium ????
Wurde Ihm so von seinem Sachbearbeiter mitgeteilt. (Wr. Neustadt )
Hat wer ähnliche Erfahrungen bzw. Infos ?
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

tombstone
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 143
Registriert: Do 8. Jul 2010, 20:59

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von tombstone » Di 6. Aug 2019, 13:33

quildor82 hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 13:28
Hatte gestern zufällig ein Telefonat mit einem Arbeitskollegen zu dem Thema.
Er hat von 5 auf 9 erweitert.

Ab der 10. kommt nicht mehr die BH zur Kontrolle sondern das Innenministerium ????
Wurde Ihm so von seinem Sachbearbeiter mitgeteilt. (Wr. Neustadt )
Hat wer ähnliche Erfahrungen bzw. Infos ?
Eigentlich wenn es mehr als 10 sind, das hat mir damals mein Sachbearbeiter gesagt, die Info ist allerdings von 2007.

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Nordi » Di 6. Aug 2019, 13:44

cas81 hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 13:25
Bei "von 5 auf 10" geht es um §23 (2b)???:
WaffG §23(2b) hat geschrieben: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
...
Oh...also muss ich jetzt noch knapp gut 4 Jahre warten, danke dir :)

Byebye Austria

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von cas81 » Di 6. Aug 2019, 14:02

Nordi hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 13:44
Oh...also muss ich jetzt noch knapp gut 4 Jahre warten, danke dir :)
Außer du erweiterst nach§23 (2) OHNE b, siehe Joewoods Posting.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Alaskan454 » Di 6. Aug 2019, 14:53

Ich habe jetzt nach 10 Monaten WBK Besitz von 2 auf 4 erweitert und wurde vor einer Woche angerufen wegen dem einzahlen.Hab 22 Ergebnislisten und ein Schiessbuch mit 37 Standbesuchen sowie eine Vereinsmitgliedschaft abgegeben. Kein Empfehlungsschreiben oder sonstiges und hab auch in meinem Anschreiben keine Paragraphen zitiert wie viele andere immer wieder Posten.
Aber wie cas81 geschrieben hat entweder die 5 Jahre warten 23(2b) oder das Prozedere mit Listen, Leihwaffen, Vereinsmitgliedschaft.

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Nordi » Di 6. Aug 2019, 15:41

cas81 hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 14:02
Nordi hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 13:44
Oh...also muss ich jetzt noch knapp gut 4 Jahre warten, danke dir :)
Außer du erweiterst nach§23 (2) OHNE b, siehe Joewoods Posting.
AH! Stimmt :) Hmm...ja dann werde ich mal einfach alle was ich so habe zusammentragen und mein Glück versuchen =) Danke dir nochmals.

Byebye Austria

Antworten