Nach genau einem Monat war die WBK im Postkasten.
Ohne Vorkontrolle oder Amtsarzt.
Danke nochmal an für die Beteiligung hier!
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
alpawolf hat geschrieben:für deine wbk sehe ich schwarz könnte sogar sein das du aufgrund der wbk prüfung nachträglich ein komplettes waffenverbot erhälst.
grund: man konnte eine prognose auf unzuverlässikeit fahrlässiger umgang mit munition und waffen ableiten was ja auch stimmt, schlieslich hast du das ja zugegeben und die bh sieht das natürlich sofort.
du könntes dadurch mit einer waffe andere gefährden was du ja schon ohne waffe gemacht hast und dabei schon andere verletzt hast. wenn auch nur fahrlässig !
ich kenne jemanden mit fahrlässiger körperverletzung sonst unbescholten die bh wusste nichts, kam irgendwie 4 monate danch drauf......![]()
was meinst wo den seine waffen sind
Bei einer Diversion wird die Schuld nicht rechtskräftig festgestellt. Deshalb sind die Geldbeträge die man bei einer Diversion zahlt auch keine Geldstrafen sondern Geldbußen. Viele zahlen die Diversion auch wenn sie unschuldig sind, um die Gefahr einer Verurteilung gleich abzuwenden.Bennyboehm hat geschrieben: ↑Mi 28. Aug 2019, 07:41War gestern auf der BH
Mir wurde von der Dame gesagt das etwas wegen Körperverletzung aufscheint , hatte eben eine diversion , musste 1500€ zahlen. Sie meinte auch das sie sich jetzt den Akt kommen lassen muss .
Also Is das eigentlich kein Grund mir die wbk zu verwehren ?
Nach erfolgtem Diversionsverfahren gilt der Beschuldigte als nicht vorbestraft, seine Unschuldsvermutung bleibt weiterhin bestehen (es sei denn, es wurde eine rechtskräftige, gerichtliche Entscheidung erbracht). Auch zählt die Zustimmung zur Diversion nicht als Geständnis oder Schuldanerkenntnis.