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Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von FFWGK » Do 31. Okt 2019, 15:00

Tine hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 14:43
Kurzum, wenn alle Bewohner eines Haushaltes waffenrechtliche Dokumente haben ist gemeinsame Verwahrung kein Problem, du darfst nur ned mehr Waffen als auf dem Dokument zugleich "besitzen".
Diese Aussage (selbst wenn wir zugunsten des Amtskasperls annehmen, dass mit „besitzen“ Zugriff haben gemeint war) hat die gleiche Komplexität wie: am Abend ist mit Dunkelheit zu rechnen.
NoNa
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Tine » Do 31. Okt 2019, 16:46

FFWGK hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 15:00
Tine hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 14:43
Kurzum, wenn alle Bewohner eines Haushaltes waffenrechtliche Dokumente haben ist gemeinsame Verwahrung kein Problem, du darfst nur ned mehr Waffen als auf dem Dokument zugleich "besitzen".
Diese Aussage (selbst wenn wir zugunsten des Amtskasperls annehmen, dass mit „besitzen“ Zugriff haben gemeint war) hat die gleiche Komplexität wie: am Abend ist mit Dunkelheit zu rechnen.
NoNa
Nö, der Beamte meinte gar nix und ich meinte "besitzen" und das ist durchaus komplex.

Die WBK erlaubt dir den Besitz und Besitz ist in Österreich eine erweiterte Form der Innehabung und lt. WaffG §6(1) zählt Innehabung von Waffen und Munition als Besitz.
Wobei wenn du nicht deinen Besitz aus der Verwahrung nimmst ist dies theoretisch schon wieder Überlassen und rein rechtlich würde dafür eine Meldepflicht entstehen.
Und wenn du mehr Waffen in deinen Besitz bringst als auf der WBK erlaubt ist es ein Verstoß gegen das WaffG.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von FFWGK » Do 31. Okt 2019, 16:57

Die WBK erlaubt dir also den Besitz von X Stück Kat B und der Beamte gestattet dir, max X Stück Kat B besitzen zu dürfen.

Mir erschließt sich die Komplexität wahrlich nicht.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Tine » Do 31. Okt 2019, 17:12

Annahme:
- Mann, WBK 6 Plätze, 4 belegt
- Frau, WBK 2 Plätze, 2 belegt
- gemeinsame Verwahrung

Beide haben jederzeit Zugriff auf 6 Waffen.
Der Mann darf seine 4 jederzeit zeitgleich rausnehmen.
Die Frau darf ihre 2 jederzeit zeitgleich rausnehmen.
Der Mann darf alle 6 zeitgleich rausnehmen, dafür müsste ihm aber die Frau ihre 2 überlassen.
Die Frau darf maximal 2 zeitgleich rausnehmen und der Mann müsste der Frau eine oder zwei seiner Waffen überlassen nimmt sie nicht ihre eigenen.

Mal rein theoretisch und rechtlich gesehen.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von FFWGK » Do 31. Okt 2019, 17:21

Eben nicht!
Auf welcher Basis darf die Frau Zugriff auf 6 Waffen haben?

Solltest du das Problem jetzt erkannt haben, findest du die Fakten hier im Strang.
Solange max 2 Waffen im Spiel sind und niemand seine max WBK Plätze überschreiten kann gibt sich kein Problem. Nett, dass das dein Amtsleiter auch so sieht.
Zuletzt geändert von FFWGK am Do 31. Okt 2019, 17:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von 9x19 » Do 31. Okt 2019, 17:24

Das frag ich mich auch gerade...hm. Kann da wer fundiert mal Auskunft geben?
:at1:

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von FFWGK » Do 31. Okt 2019, 17:29

Ich finde das Urteil auf die Schnelle nicht...



Bleiben wir bei dem Bps:
A hat 5 Plätze
B hat 2 Plätzt

Jeder besitzt 1 Waffe, gesamt als 2 Stk. Natürlich darf gemeinsam verwahrt werden. Keiner hat auf mehr Zugriff als WBK Plätze.

A hat 2 Stk. B hat 1 Stk.
A dürfte auf alle Zugriff haben, B nur auf 2.
Gemeinsame Verwahrung iA nicht zulässig. Mit abschließbarem Fach im Safe aber durchaus realisierbar.

Sind A und B nun aber VERHEIRATET gibt es ein (!) Urteil das gemeinsame Verwahrung duldet, selbst wenn A 5 Stk und B 2 Stk hätten.

So habe ich es in Erinnerung, möchte das Urteil aber nochmal nachlesen.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von R_B_ » Do 31. Okt 2019, 19:13

Wir, meine Ehefrau und ich, haben es dieses Jahr endlich geschafft sogar die Kontrolle zusammenzulegen. Meine wurde einfach um 2 Jahre vorverlegt und gut ist. Lustig war daß bei der geplanten Kontrolle meine Frau nicht daheim war und ich meinte ich könne ja alle herzeigen. War nichts, die Kontrolle wurde dann eben erst am Abend, ganz spontan und unerwartet gemacht, da waren wir dann Beide anwesend

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von DonPapa » Do 31. Okt 2019, 20:00

FFWGK hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 17:29
Ich finde das Urteil auf die Schnelle nicht...



Bleiben wir bei dem Bps:
A hat 5 Plätze
B hat 2 Plätzt

Jeder besitzt 1 Waffe, gesamt als 2 Stk. Natürlich darf gemeinsam verwahrt werden. Keiner hat auf mehr Zugriff als WBK Plätze.

A hat 2 Stk. B hat 1 Stk.
A dürfte auf alle Zugriff haben, B nur auf 2.
Gemeinsame Verwahrung iA nicht zulässig. Mit abschließbarem Fach im Safe aber durchaus realisierbar.

Sind A und B nun aber VERHEIRATET gibt es ein (!) Urteil das gemeinsame Verwahrung duldet, selbst wenn A 5 Stk und B 2 Stk hätten.

So habe ich es in Erinnerung, möchte das Urteil aber nochmal nachlesen.
Genau so ist es auch. ! Nach der Judikatur des VwGH sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dammöglichen Zugriff des Ehepartners " keine überspitztenAnforderungen" zu stellen (VwGH vom 22.06.1976 Zahlen 1055, 1056/76, vom 29.04.1981 Zahl 3590/80.

weiters hat der VwGH in Erkenntnis vom 22.04.1981 , Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine " überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind.
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Tine » Do 31. Okt 2019, 20:04

FFWGK hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 17:21
Eben nicht!
Auf welcher Basis darf die Frau Zugriff auf 6 Waffen haben?
Eben doch.
Auf Basis der Auskunft vom Amtsdirektor.

Mir wurde auf meine konkrete Anfrage gesagt das wenn wir (unverheiratet) 2 WBKs mit je 2 Plätzen und je 2 Waffen haben alle 4 gemeinsam verwahren können, jeder aber immer immer nur die beiden auf sich registrierten Waffen besitzen darf.

Und was du suchst ist vermutlich das hier:
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen
gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu
stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass
gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der
Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von DonPapa » Do 31. Okt 2019, 20:12

@Tine : Dieser Text wurde mir von unserem BH- Zuständigen und der ist Jurist ausgedruckt. Und wenn ich 10 Waffen hätte und die Frau nur 2 Plätze und auch zwei Waffen, so ist die gemeinsame Verwahrung in Ordnung.
Gruß
DonPapa


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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von FFWGK » Do 31. Okt 2019, 20:21

Tine hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 20:04
Mir wurde auf meine konkrete Anfrage gesagt das wenn wir (unverheiratet) 2 WBKs mit je 2 Plätzen und je 2 Waffen haben alle 4 gemeinsam verwahren können, jeder aber immer immer nur die beiden auf sich registrierten Waffen besitzen darf.
In diesem Satz ist soviel falsch, dass es keinen Sinn macht mit dir weiter zu schreiben.
Als Grundlage sein dir mal §§ 6, 28 ans Herz gelegt. Vielleicht hilft hilft es ja was. Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Hoffentlich ist der zuständige Jurist über deinem Amtsdirektor auch dieser Meinung, oder aber er hat das WaffG gelesen.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Tine » Do 31. Okt 2019, 20:48

DonPapa hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 20:12
@Tine : Dieser Text wurde mir von unserem BH- Zuständigen und der ist Jurist ausgedruckt. Und wenn ich 10 Waffen hätte und die Frau nur 2 Plätze und auch zwei Waffen, so ist die gemeinsame Verwahrung in Ordnung.
Jo, sag ich doch. Und die LPD Steiermark auch. :D
Wobei die Auskunft nicht "gemeinsam verwahrt werden kann" sondern "gemeinsam verwahrt werden könnten" sagt.
Nicht das sich wer an der Auskunft als verbindlich aufhängt :)
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gunjosh
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von gunjosh » So 13. Feb 2022, 10:36

Liebes Forum,

möchte den guten alten Thread mit einer aktuellen Problemstellung wiederbeleben und um eure diesbezügliche Einschätzung bitten:

Sachverhalt:
Eheleute mit gemeinsamen Haushalt. Beide haben eine WBK. Der eine Ehepartner hat 5 Plätze (alle belegt), der andere Ehepartner hat 2 Plätze (einer belegt). Waffen werden getrennt und sicher verwahrt. Zusätzlich verwahrt der eine Ehepartner (mit den 5 Plätzen) die Kat. A/B und die Kat. C Waffen getrennt. Demnach gibt es einen Waffentresor für die Kat. A/B und einen Waffentresor für die Kat. C Waffen. Der andere Ehepartner (mit den 2 Plätzen) hat keine Kat. C Waffen. Aktuell hat jeder Ehepartner nur einen alleinigen Zugriff auf seine Waffen, die auch korrespondierend im ZWR erfasst sind.

Frage:
Wäre es aus waffenrechtlicher Sicht unbedenklich, wenn der andere Ehepartner den freien WBK-Platz mit einer Kat. B Waffe belegt und diese aus logistischen Gründen im Tresor der Kat. C Waffen des einen Ehepartners sicher verwahren möchte?

Freue mich auf eure Einschätzung.

Besten Dank und LG

gunjosh
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Glock1768 » So 13. Feb 2022, 10:49

Kategorie c waffen sind hier absolut unbedenklich … ihr habt beide eine wbk und damit kein waffenverbot … kategorie c ist ab 18 jahren frei … somit dürfte der amdere partner, auch wenn keine wbk vorhanden ist (und kein waffenverbot und über 18) trotzdem zugang zu kat c waffen haben … damit sollte deine frage klar sein ;)
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