ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
98fs
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 162
Registriert: Do 30. Sep 2010, 17:51

Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten

Beitrag von 98fs » Di 12. Nov 2019, 20:49

spitzige_lun hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 19:37
98fs hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 18:27

Bist du italiener und hast einen italienischen Jagdschein?
Nach dem was du schreibst scheint mir nicht dass du dich da auskennst. Den Passusu den du zitierst gilt für Italiener mit italienischem Jagdschein der nicht in der Provinz Bozen ausgestellt worden ist.
Bin genau so wie der Threadersteller ursprünglich aus Südtirol. Ich glaube schon dass ich mich auskenne. Mir wurde kein Jagdbefähigungsnachweis in Südtirol ausgestellt obwohl ich in Besitz der steirischen Jagdkarte bin. Für eine Jahreskarte in Südtirol ist dennoch die sogennante Zusatzprüfung zu absolvieren (Stand Sommer 2018).
Der italienische Jagdschien ist prinzipiell nicht für die Jagd im Gebirge zugelassen. Will man in den Bergen jagen (Zona Alpi) so ist eine Zusatprüfung nötig. Südtirol macht es noch schwieriger, weil sie zu Zusatzprüfung noch eine Extraprüfung verlagen, egal für wen. Was du da zitiert hast bezieht sich auf diesen Umstand.
Als Ausländer (auch für Italiener die im Ausland wohnen) ist eigentlich keine Zusatprüfung notwendig. Jedes Revier (Ambito) darf aber frei entscheiden wen sie als fremde Jäger aufnehmen und für wie lange. Wenn du keine Genehmigung bekommen hast, dann weil sie dich nicht haben wollten (ist nicht persönlich gemeint).
Ich selbst habe den deutschen und den italienischen Jagdschein (doppelte Staatsangehörigkeit). Den Italienischen habe ich nicht in Bozen gemacht sonder aufm Flachland, also ohne Zusatzprüfung für das Alpengebiet. Ich jage in Südtirol als "Ausländer" mit dem DE Jagdschein, ohne Zusatzprüfung.
Als Eigentümer eines Landstück im "Ambito" steht mir laut Gestzt das Recht zu dort zu jagen, solange ich die jagdrechtlichen Voraussetzungen erfülle. Besitzt du in Südtirol ein Haus, Wohnung, Grundstück usw. so darf man dir in dem Ambito die Jagd nicht verweigern (außer du hast keinen Jagdschein). Das sagt dir natürlich als "Ausländer" aber niemand... ;)

98fs
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 162
Registriert: Do 30. Sep 2010, 17:51

Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten

Beitrag von 98fs » Di 12. Nov 2019, 20:56

mastercrash hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 19:57
Nur die Zusatzprüfung oder ganz normal die vollständige Prüfung so als hätte man in Österreich gar nichts?
Und wenn nur die Zusatzprüfung, dann nach diesem Gesetz oder aufgrund eines anderen (vielleicht sogar italienischen Anerkennungs-) Gesetzes?

Denn 98fs hat insofern recht, als dass "außerhalb der Provinz Bozen" in einem Landesgesetz von Südtirol in sicherlich 99,9% der Fälle zu interpretieren ist als "außerhalb der Provinz Bozen aber immer noch innerhalb von Italien".

Ich glaube das meinte er auch und in anderen Südtiroler-Landesgesetzen war das immer so gemeint.
Nur die Zusatzprüfung der Provinz Bozen. Sitten, Brauchtum usw. was die dort anders wie im übrigen italienischen Alpengebiet machen.
Prinzipiel greif überall das italienische Jagdgesetzt. Jede Provinz hat aber das Recht die Jagd so kompliziert auszulegen wie sie es für angemessen hällt, solange sie das IT Recht nicht umgehen.
Genau das passiert in Südtirol. Fremde Jäger (egal ob Italiener oder Ausländer) will man fern halten, weil es dort eh wenig zu jagen gibt.

spitzige_lun
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 14
Registriert: Mo 28. Jan 2019, 15:06

Re: Mitnahme von Jagdwaffen bei Umzug in andere EU-Staaten

Beitrag von spitzige_lun » Di 12. Nov 2019, 21:37

98fs hat geschrieben:
Di 12. Nov 2019, 20:49

Der italienische Jagdschien ist prinzipiell nicht für die Jagd im Gebirge zugelassen. Will man in den Bergen jagen (Zona Alpi) so ist eine Zusatprüfung nötig. Südtirol macht es noch schwieriger, weil sie zu Zusatzprüfung noch eine Extraprüfung verlagen, egal für wen. Was du da zitiert hast bezieht sich auf diesen Umstand.
Als Ausländer (auch für Italiener die im Ausland wohnen) ist eigentlich keine Zusatprüfung notwendig. Jedes Revier (Ambito) darf aber frei entscheiden wen sie als fremde Jäger aufnehmen und für wie lange. Wenn du keine Genehmigung bekommen hast, dann weil sie dich nicht haben wollten (ist nicht persönlich gemeint).
Ich selbst habe den deutschen und den italienischen Jagdschein (doppelte Staatsangehörigkeit). Den Italienischen habe ich nicht in Bozen gemacht sonder aufm Flachland, also ohne Zusatzprüfung für das Alpengebiet. Ich jage in Südtirol als "Ausländer" mit dem DE Jagdschein, ohne Zusatzprüfung.
Als Eigentümer eines Landstück im "Ambito" steht mir laut Gestzt das Recht zu dort zu jagen, solange ich die jagdrechtlichen Voraussetzungen erfülle. Besitzt du in Südtirol ein Haus, Wohnung, Grundstück usw. so darf man dir in dem Ambito die Jagd nicht verweigern (außer du hast keinen Jagdschein). Das sagt dir natürlich als "Ausländer" aber niemand... ;)
Jetzt verstehe ich Dich besser. Ich habe eine über 10 jährige Ansässigkeit mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde in Südtirol. Dies berechtigt mich zur Teilnahme im Revier. Für den Threadersteller wäre es halt am unkompliziertesten die Zusatzprüfung zu machen und somit auch über die Jagderlaubniss die Waffenberechtigung zu erlangen. Außerdem darf mit ausländischen Jagdkarten kein Schnee- und Steinhuhn erlegt werden. Das könnte evt. auch interessant sein für ihn. Sollte er nach seinen Aufenthalt in Österreich wieder nach Südtirol ziehen macht es auch wenig Sinn eine österreichische Jagdkarte zu bezahlen.

Eine Frage noch: Soweit ich weiß berechtigt der Grundstückbesitz alleine nicht zur Jagdausübung, sondern die 5 oder 10 jährige Ansässigkeit oder Grundbesitz über 50 ha.

Und noch eine letzte: Darf ich fragen in welchen Bezirk Du in Südtirol jagst? In vielen Gegenden hat Südtirol eine vergleichbare Wilddichte wie Österreich.

Gerade nochmals nachgelesen im Dokument "Jagdausübung durch nicht in Italien ansässige Personen" herausgegeben 2011 Amt für Jagd und Fischerei Südtirol :

"Das Anrecht auf Aufnahme als „Mitglied“ in einem so
genannten Revier kraft Gesetzes allerdings
können nur jene Personen geltend
machen, welche einen Südtiroler Jagdbefähigungsnachweis besitzen. Dies
bedeutet, dass etwaige Jäger/Innen,
welche die Ansässigkeitsbedingungen
erfüllen und eine Jahres- oder Gastkarte
anstreben, eine Zusatzprüfung über das in
Südtirol geltende Jagdrecht sowie über die
Regelung der Abschussplanung bzw. über
die dieser Einschränkung unterliegenden
Wildarten ablegen müssen. "

Antworten