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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hape » Fr 15. Nov 2019, 15:24

@Chris_82 Danke für die Info.

Wäre spannend wie das zukünftig mit der Sportschützenregelung gehandhabt wird.

Hier gibt es ein paar Infos: https://www.kirschner-recht.at/faq-zum- ... h-ab-2019/

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Fr 15. Nov 2019, 17:53

hape hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 15:24
@Chris_82 Danke für die Info.

Wäre spannend wie das zukünftig mit der Sportschützenregelung gehandhabt wird.

Hier gibt es ein paar Infos: https://www.kirschner-recht.at/faq-zum- ... h-ab-2019/
Danke für den Link, interessante Lektüre.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Fr 15. Nov 2019, 19:17

"4.3. MUSS ICH ALLE GROSSEN MAGAZINE MELDEN
Die meisten werden auch eine zum Magazin dazugehörige Waffe haben. Wenn die Schusswaffe fristgerecht gemeldet wird, ist Erwerb, Besitz und Führen von Magazinen ohne gesonderte Meldung/Bewilligung zulässig. Eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung."

Damit wären die" Aktionen" div Händler "kaufen sie noch jetzt, ab 14.12 gibt's nix mehr" nur künstliche Verknappung, weil ich mit einer als Altbestand gemeldeten Waffe und in der Uebergangsfrist sowieso weitere, grosse Magazine kaufen darf?!
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gearrillero » Fr 15. Nov 2019, 19:30

Mhm...so würd ich das auch sehen. vorallem weil der B@#$&^**@ Blackfriday Sale dann für Magazine flach fällt;) schon komisch. :hand:

Kommt sicher gleich "Damit unsere Kunden...." Hmmmm :shhh:

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Fr 15. Nov 2019, 19:35

Chris_82 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 14:17
Ich war bei meiner Sachbearbeiterin vom LPD Wien, hier deren nicht uninteressante Meinung.:

1) Kat. A Plätze sind immer an eine konkrete Waffe gebunden, nicht nur FFW bzw HA - Plätze.
Es ist NICHT möglich daheim durch an- und abstecken von Magazinen verschiedene Waffen zwischen Kat. A und Kat.B Plätzen zu verschieben. An nicht als Kat. A gemeldete Waffen darf kein großes Mag angesteckt werden selbst wenn der Platz "frei" wäre weil man in einer Waffe auf dem Kat. A Platz kein großes Magazin drinnen hat.

2) Wechselsysteme zu einer Waffe welche als Kat. A gemeldet wird werden dadurch NICHT miterfasst!
Das ist schon deswegen nicht möglich weil ab 14.12. Wechselsysteme als Zubehör nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind. Das heißt man muss sich entscheiden. Das WS platzfrei als Zubehör und Kat.B oder auf einen eigenen Kat. A Platz melden. Das geht natürlich nur wenn man einen Platz frei hat. Kat. A Zubehör gibt es nicht.
Das Ganze geht aber innerhalb der nächsten 2 Jahre, man muss nicht vor dem Stichtag das WS auf einem eigenen Platz haben. Was man bis 14.12. besitzt kann mit großen Magazinen als Kat. A gemeldet werden egal ob komplette Waffe oder WS. Aber dafür belegt es dann eben einen Platz.
Man hat mir empfohlen nach dem Stichtag persönlich vorbeizukommen und die Sache zu besprechen und die optimale Lösung zu finden. Man war in meinem Fall jedenfalls sehr entgegenkommend trotz des zu erwartenden Arbeitsaufwandes.

Ob und wie man nach dem Stichtag gekaufte Waffen auf Kat. A Plätze verschieben kann und wie das mit der Sportschützenregelung ist habe ich nicht gefragt aber ich nehme stark an das liegt wie immer "im Ermessen der Behörde".
Das die Kat A an die Waffe gebunden ist finde ich interessant. Steht so nicht im Gesetz (ganz im Gegenteil) und auch nicht in den Erläuterungen. Bin gespannt wie das gehandhabt wird...
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Davomon1979 » Fr 15. Nov 2019, 19:49

Chris_82 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 14:17
….
2) Wechselsysteme zu einer Waffe welche als Kat. A gemeldet wird werden dadurch NICHT miterfasst!
Das ist schon deswegen nicht möglich weil ab 14.12. Wechselsysteme als Zubehör nicht mehr an eine Basiswaffe gebunden sind. Das heißt man muss sich entscheiden. Das WS platzfrei als Zubehör und Kat.B oder auf einen eigenen Kat. A Platz melden. Das geht natürlich nur wenn man einen Platz frei hat. Kat. A Zubehör gibt es nicht.
Das Ganze geht aber innerhalb der nächsten 2 Jahre, man muss nicht vor dem Stichtag das WS auf einem eigenen Platz haben. Was man bis 14.12. besitzt kann mit großen Magazinen als Kat. A gemeldet werden egal ob komplette Waffe oder WS. Aber dafür belegt es dann eben einen Platz.
Man hat mir empfohlen nach dem Stichtag persönlich vorbeizukommen und die Sache zu besprechen und die optimale Lösung zu finden. Man war in meinem Fall jedenfalls sehr entgegenkommend trotz des zu erwartenden Arbeitsaufwandes.

Ob und wie man nach dem Stichtag gekaufte Waffen auf Kat. A Plätze verschieben kann und wie das mit der Sportschützenregelung ist habe ich nicht gefragt aber ich nehme stark an das liegt wie immer "im Ermessen der Behörde".
Dann macht aber § 58 Abs. 17 keinen Sinn:

Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 wesentliche Bestandteile (§ 2 Abs. 2) für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser wesentlichen Bestandteile weiterhin zulässig. Spätestens im Rahmen der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 ist für diese wesentlichen Bestandteile eine allenfalls erforderliche Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 zu erteilen. Waffenrechtliche Bewilligungen, die auf Grund § 23 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 für Schusswaffen der Kategorie B erteilt worden sind, gelten weiter.

Übersetzt: Wer am 14.12.2019 Lauf, Trommel, Verschluss etc (§ 2 Abs. 2) für Faustfeuerwaffen mit Magazin größer 20 Schuss, bzw. halbautomatische Langwaffe mit Magazin größer 10 Schuss etc. (§ 17 Abs 1 Z 7 und 8) darf diese weiter besitzen. Spätestens bei der Prüfung der Verlässlichkeit muss die Behörde dir den Besitz (§ 17 Abs 3) für das Zubehör (§ 23 Abs 3) genehmigen.

§ 17 Abs 3 gibt der Behörde die Möglichkeit an Personen einen Genehmigung für verbotene Waffen (zB FFW mit Magazin größer 20 Schuss nach dem 31.12.2019)

Eine § 17 Abs 3 Genehmigung macht aber nur Sinn wenn die Magazine auch verwendet werden dürfen (wer würde schon Magazine haben wollen die er nicht verwenden darf).

Insofern müsste ich meine 33 Schuss Magazine für meine Glock 17 auch mit meinem Glock 34 Wechselsystem verwenden dürfen. - Auf der WBK wird das aber nicht vermerkt.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Chris_82 » Fr 15. Nov 2019, 21:00

Ich kann auch nur wiedergeben was man mir gesagt hat und es ist auch nur die aktuelle Meinung der jeweiligen Beamten aber:
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 19:49
Eine § 17 Abs 3 Genehmigung macht aber nur Sinn wenn die Magazine auch verwendet werden dürfen (wer würde schon Magazine haben wollen die er nicht verwenden darf).
Davon würde ich nicht ausgehen und mit dem Begriff "Sinn" wäre ich überhaupt sehr vorsichtig.
Du kannst natürlich alles was du heute legal besitzt auch weiterhin besitzen und dir wird eine Genehmigung dafür erteilt, das ist unstrittig. Das heißt aber noch lange nicht dass du große Magazine deswegen automatisch in jede deiner Waffen stecken darfst in die sie passen. Das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Das geht - so hat man es mir auf mehrmalige Nachfrage mitgeteilt - nur für Waffen die als Kat. A gemeldet wurden. Du darfst natürlich jedes WS als solche melden aber das kostet eben auch einen Platz.
Um es nochmal klar zu machen - ich denke die Problematik ergibt sich vorrangig bei Wechselsystemen die eigene Magazine benötigen wie 9mm im AR. Man muss eine Waffe besitzen zu der die großen Magazine passen damit man einen Kat. A Platz bekommt. Das geht aber nicht wenn der 9mm upper Zubehör ist welches ab dem Stichtag keiner Basiswaffe mehr zugeordnet ist. Deswegen muss man es als Waffe auf einen Platz melden damit das funktioniert. Soweit meine Interpretation.

Aber wie gesagt - die Sachbearbeiterin meinte auch - keinem Hörensagen glauben schenken sondern mit den Leuten reden die konkret für dich zuständig sind. Kann ich nur jedem empfehlen, die allermeisten beißen nicht.

Darüber hinaus ist das alles jetzt nicht unmittelbar relevant da du 2 Jahre zeit hast alles zu melden. Mal abwarten wie das dann in der Praxis wirklich gehandhabt wird.
Zuletzt geändert von Chris_82 am Fr 15. Nov 2019, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Fr 15. Nov 2019, 21:23

Chris_82 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 21:00
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 19:49
Eine § 17 Abs 3 Genehmigung macht aber nur Sinn wenn die Magazine auch verwendet werden dürfen (wer würde schon Magazine haben wollen die er nicht verwenden darf).
Aber wie gesagt - die Sachbearbeiterin meinte auch - keinem Hörensagen glauben schenken sondern mit den Leuten reden die konkret für dich zuständig sind. Kann ich nur jedem empfehlen, die allermeisten beißen nicht.

Darüber hinaus ist das alles jetzt nicht unmittelbar relevant da du 2 Jahre zeit hast alles zu melden. Mal abwarten wie das dann in der Praxis wirklich gehandhabt wird.
So seh ich es auch. Nach der Schulung der Händler nächste Woche ( brav mitschreiben was da erzählt wird :P (ein Händler in Tulln hat heut einem neuen WBK Besitzer erzählt (ich Stand daneben) er habe sowieso nur 1 Jahr Zeit die Mags zu melden :headslap: ))werden wir sicher genauere Informationen erhalten. Dann haben wir 2 Jahre Zeit ( aus heutiger Sicht) clever zu reagieren.
:violin:
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Fr 15. Nov 2019, 21:31

Also das was die Wiener da mit Zubehör und Plätzen fabrizieren ist ein derartig kreatives Konstrukt, da möchte man ja fast schon applaudieren. So viele farbenfrohe Worte hab ich gar nicht, um diesen -zensiert- zu beschreiben.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Fr 15. Nov 2019, 21:45

Balistix hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 21:31
Also das was die Wiener da mit Zubehör und Plätzen fabrizieren ist ein derartig kreatives Konstrukt, da möchte man ja fast schon applaudieren. So viele farbenfrohe Worte hab ich gar nicht, um diesen -zensiert- zu beschreiben.
Jetzt bin ich doch neugierig...zumal, dich in Sachen Wortfindung zu überfordern, heißt schon was :lol:
Gibts da eine Quelle?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Chris_82 » Fr 15. Nov 2019, 21:47

Naja, verglichen mit anderen Ländern Europas müssen wir eigentlich froh sein, man hätte die Richtlinie wesentlich einfacher = restriktiver umsetzen können. Ich kann damit ehrlich gesagt ganz gut leben, von den zusätzlichen HAs gar nicht zu reden. Und die Damen und Herren auf der LPD waren eigentlich sehr bemüht für mich das Optimum herauszuholen anstatt Schwierigkeiten zu machen. So etwas erlebt man als Waffenbesitzer auch nicht unbedingt oft dieser Tage.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 15. Nov 2019, 21:56

Chris_82 hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 21:47
Naja, verglichen mit anderen Ländern Europas müssen wir eigentlich froh sein, man hätte die Richtlinie wesentlich einfacher = restriktiver umsetzen können.
Ganz ehrlich, der Umstand, dass die Deutschen jegliches Augenmaß verloren haben, rechtfertigt nicht, dass bei uns die eine oder andere Behörde verhaltensoriginell wird...
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Fr 15. Nov 2019, 21:59

Steppenwolf hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 21:45
Balistix hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 21:31
Also das was die Wiener da mit Zubehör und Plätzen fabrizieren ist ein derartig kreatives Konstrukt, da möchte man ja fast schon applaudieren. So viele farbenfrohe Worte hab ich gar nicht, um diesen -zensiert- zu beschreiben.
Jetzt bin ich doch neugierig...zumal, dich in Sachen Wortfindung zu überfordern, heißt schon was :lol:
Gibts da eine Quelle?
Eh nur das, was Chris_82 weiter oben gepostet hat. Zubehör, das plötzlich Plätze braucht, obwohl es Zubehör ist - nur weil es zu einer Kat-A-Waffe dazugehört? Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll... vmtl sterb ich an einem Hirnschlag, bevor ich diese Entscheidung getroffen habe.

Beispiel: Ich hab einen HA mit großen Magazinen und ein Wechselsystem als Zubehör dazu, ebenfalls mit großen Magazinen. Meine WBK ist voll. Soll ich jetzt nach 14.12. eine Waffe verkaufen, damit ich die großen Magazine zum Zubehör nicht abgeben muss? Noch besser, ich hab 5 Wechselsysteme. Kann ich dann alle anderen Waffen verkaufen? Wenn ich die Waffen behalten will, muss ich die zu den Wechselsystemen gehörenden großen Magazine entsorgen? Auf die eine oder andere Art falle ich damit zwangsläufig um den mir gesetzlich zustehenden Bestandsschutz um. Wie nennt man das? Schleichende Entwaffnung durch die Hintertür?

Beispiel 2: Ich hab einen HA mit großen Magazinen und kaufe dafür nach dem 14.12. ein Wechselsystem. Für dieses Wechselsystem kann ich zeitlebens keine großen Magazine erwerben, weil ich nach dem Stichtag keinen Altbestand (dh A-Platz für dieses WS) mehr bekomme. Dh ich kann 223 mit 30er Magazinen schießen, für 9mm krieg ich nur 10er Magazine?

Beispiel 3: So wie Beispiel 2, mit einer kleinen Variation - was, wenn das jetzt nicht bspw ein PCC, sondern einfach ein Upper im selben Kaliber mit kürzerem Lauf ist? Dann hab ich eine 16 Zoll AR, mit der ich große Magazine verwenden kann und ein 10 Zoll Wechselsystem, wo ich dieselben Magazine nicht anstecken darf? Dh man steht quasi mit einem Fuß im Kriminal.

Ich könnte das jetzt noch weiterspinnen, aber mein Augenlid zuckt schon. :mrgreen:

@Yukon: verhaltensoriginell. Danke, das trifft es.
Zuletzt geändert von Balistix am Fr 15. Nov 2019, 22:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Davomon1979 » Fr 15. Nov 2019, 22:00

Ich geb dir vollkommen Recht, mit dem Sachbearbeiter reden ist ausgesprochen sinnvoll. - Ich hab in Niederösterreich mit Verweis auf die obigen Paragraphen angefragt und nur ein Axel zucken bekommen. - Müssen sie klären.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 15. Nov 2019, 22:17

hape hat geschrieben:
Fr 15. Nov 2019, 15:24
@Chris_82 Danke für die Info.

Wäre spannend wie das zukünftig mit der Sportschützenregelung gehandhabt wird.

Hier gibt es ein paar Infos: https://www.kirschner-recht.at/faq-zum- ... h-ab-2019/
Danke für den Link, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich mich jetzt besser informiert oder heftiger beunruhigt fühlen soll, da die Rechtsansicht vertreten wird, dass ein Kat A Platz mit einer bestimmten Waffe verbunden werden soll. Das wäre etwas, das das WaffG meines Erachtens überhaupt nicht hergibt.
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