Lt. (telefonischer, unverbindlicher) Aussage meiner BH ist es so: Es wird auf der WBK eine Stückzahl eingetragen. Allerdings ist eine Waffe weiterhin im ZWR immer fix einer Kategorie zugeordnet.gewo hat geschrieben: ↑Sa 16. Nov 2019, 12:30ich weiss ned wie die aktuelle lage ist
aber im maerz war ganz klar oeffentlich geplant
altbestand -> festlegung einer STÜCKZAHL, nicht jedoch einer bestimmten atbestandswaffe(n)
supersportschuetze -> nach nachweis der SuSpSchü eigenschaft kat A ohne stueckzahlbeschraenkung (innerhalb der genehmigten kat B WBK plaetze)
Beispiel: Ich hab lt. WBK einen (1) Kat. A Platz für HA . Ich besitze später dann zwei HA, einer davon steht als Kategorie A ("HA1"), der andere als Kategorie B ("HA2") im ZWR. Ich darf jetzt nicht einfach beim "HA1" das Magazin abnehmen damit er B wird und dafür beim "HA2" ein großes Magazin anstecken. Das "Recht" große Magazine anzustecken besteht immer nur bei dem HA der als Kategorie A im ZWR steht, also in dem Fall "HA1".
Es steht mir allerdings frei später bei der Behörde die Kategorie unter den HA zu tauschen, dann darf ich aber beim HA1 keine großen Magazin mehr anstecken, dafür beim HA2.