Sags halt gleich!
Bei Gericht abgeben geht nicht (mehr)?
Nutze doch die Suchfunktion und gib den Hotelsafe ein. Da findest du dann ua Infos zur rechtlichen Realität, als auch kreativere Lösungen:
viewtopic.php?f=20&t=45100&hilit=Hotelsafe&start=45
Der Fall mit dem Buffet ist ebenfalls sehr ausschlußreich.
Auto ist jedenfalls der Böseste aller Bösen "Lagerungsorte". Kein Witz, schlimmer geht's eigentlich nicht mehr. Einfach: Nein.
Hier noch der Auszug aus dem ALTEN Runderlass, der zwar keine normative Wirkung für die Bürger entfaltet, aber es nochmals schön zusammenfasst. Vielleicht können sich ja die paar Inhaber oder Kenner des neuen Erlasses sinnstiftend dazu äußern???
Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension
verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.