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§3 Sichere Verwahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: §3 Sichere Verwahrung
Vielen Dank für die Rückmeldung. Den Aspekt der persönlichen Anwesenheit musste ich erst verstehen.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Wie du richtig erkennst, geht es um "Barrieren", die den unmittelbaren Zugriff erschweren sollen. Und wie hmg382 sagt, es ist sekundär. Aber dennoch nicht unwichtig, denn die Waffe muss sich stets im geschlossenen Behältnis befinden damit du transportierst und nicht führst; wenn du also zahlst und dein Geldbörserl ebenfalls im Rucksack im selben Fach wie die "nackerte" Waffe hast, dann transportierst du nicht mehr, sobald du dieses Fach öffnest


GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: §3 Sichere Verwahrung

DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: §3 Sichere Verwahrung
Naja, dass kannste ja theoretisch machen, WENN es eine Möglichkeit gibt die Waffe zu versperren. Nun, gab es schon Situationen da war nix frei.
Am Eingang sprich bei der Sicherheitskontrolle gibt es keine "Beamten" sondern Dienstleister einer Wachfirma die haben in der Regel nicht einmal eine WBK. Demjenigen eine Waffe zu überlassen geht also auch nicht.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Der Erlass ist dur einige Urteile "überholt".cas81 hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 06:42Sags halt gleich!![]()
Bei Gericht abgeben geht nicht (mehr)?
Nutze doch die Suchfunktion und gib den Hotelsafe ein. Da findest du dann ua Infos zur rechtlichen Realität, als auch kreativere Lösungen:
viewtopic.php?f=20&t=45100&hilit=Hotelsafe&start=45
Der Fall mit dem Buffet ist ebenfalls sehr ausschlußreich.
Auto ist jedenfalls der Böseste aller Bösen "Lagerungsorte". Kein Witz, schlimmer geht's eigentlich nicht mehr. Einfach: Nein.
Hier noch der Auszug aus dem ALTEN Runderlass, der zwar keine normative Wirkung für die Bürger entfaltet, aber es nochmals schön zusammenfasst. Vielleicht können sich ja die paar Inhaber oder Kenner des neuen Erlasses sinnstiftend dazu äußern???
Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension
verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.
Denn, wenn es mehrere nicht gewaltsame Möglichkeiten gibt zur Waffe zu kommen ist es keine sichere Verwahrung. Da ist es völlig irrelevant ob das nun rechtens ist oder nicht.
Für den Hotelsafe gibt es einen oder mehrere Notschlüssel über die eine Person verfügt die man nicht mal kennt, und somit jederzeit Zugriff hätten!
Re: §3 Sichere Verwahrung
Wie gesagt, der aktuellste Erlass ist für mich nicht verfügbar. Der entfaltet aber sowieso keine Außenwirksamkeit. Solltest du Judikatur (insb höchstgerichtliche) meinen: Bitte verlinken, Rubrik Waffenrecht -> Aussagen belegen. Interessant und wichtig für alle.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
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Re: §3 Sichere Verwahrung
§1 Gerichtsorganisationsgesetz
https://www.jusline.at/gesetz/gog/paragraf/1
Oder willst du den Grund für das Gesetz hinterfragen?Gerichtsgebäude dürfen mit einer Waffen nicht betreten werden,..., als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Du willst mich nicht verstehen, oder?chita hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:19§1 Gerichtsorganisationsgesetz
https://www.jusline.at/gesetz/gog/paragraf/1Oder willst du den Grund für das Gesetz hinterfragen?Gerichtsgebäude dürfen mit einer Waffen nicht betreten werden,..., als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen.
Wenn ich heute als WP Inhaber einen Gerichtstermin habe (und ich führe die Waffe dabei), natürlich kann ich das Gebäude betreten und meine Waffe abgeben... was denn sonst?
Dass ich in den Gerichtssaal nicht mit der Waffe rein kann brauchen wir hoffentlich nicht zu diskutieren...
Aber vielleicht kann das jemand, der das aus der Praxis kennt schildern, sonst gibts hier wieder sinnlose Diskussionen wegen Wortklaubereien
Re: §3 Sichere Verwahrung
Deine Frage lautet "Warum kann man als WP Besitzer seine Waffe zu Gericht nicht mitnehmen...?" und die habe ich dir beantwortet. Wenn du wissen willst, wie das Abgeben abläuft, dann frag auch danach! Vielleicht erbarmt sich ja jemand deiner, weil du so nett fragst, ich tu es nicht .Aardvark hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:25Du willst mich nicht verstehen, oder?chita hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:19§1 Gerichtsorganisationsgesetz
https://www.jusline.at/gesetz/gog/paragraf/1Oder willst du den Grund für das Gesetz hinterfragen?Gerichtsgebäude dürfen mit einer Waffen nicht betreten werden,..., als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen.
Wenn ich heute als WP Inhaber einen Gerichtstermin habe (und ich führe die Waffe dabei), natürlich kann ich das Gebäude betreten und meine Waffe abgeben... was denn sonst?
Dass ich in den Gerichtssaal nicht mit der Waffe rein kann brauchen wir hoffentlich nicht zu diskutieren...
Aber vielleicht kann das jemand, der das aus der Praxis kennt schildern, sonst gibts hier wieder sinnlose Diskussionen wegen Wortklaubereien
Re: §3 Sichere Verwahrung
na z´saus lassen zB.Aardvark hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:25Du willst mich nicht verstehen, oder?chita hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:19§1 Gerichtsorganisationsgesetz
https://www.jusline.at/gesetz/gog/paragraf/1Oder willst du den Grund für das Gesetz hinterfragen?Gerichtsgebäude dürfen mit einer Waffen nicht betreten werden,..., als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen.
Wenn ich heute als WP Inhaber einen Gerichtstermin habe (und ich führe die Waffe dabei), natürlich kann ich das Gebäude betreten und meine Waffe abgeben... was denn sonst?
Dass ich in den Gerichtssaal nicht mit der Waffe rein kann brauchen wir hoffentlich nicht zu diskutieren...
Aber vielleicht kann das jemand, der das aus der Praxis kennt schildern, sonst gibts hier wieder sinnlose Diskussionen wegen Wortklaubereien
Schön wenn Du im Gerichtsgebäude die Moglichkeit hast die Waffe ab zu geben; einen Rechtsanspruch darauf wirst deswegen nicht ableiten können.
Hatte mal so eine Situation mit dem Schweizer Messer am Bezirksgericht (konnte das aber natürlich im Wagen lassen)
Grüße
Re: §3 Sichere Verwahrung
Warum zitierst du mich absichtlich falsch und lenkst das Thema dadurch ab?chita hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:42Deine Frage lautet "Warum kann man als WP Besitzer seine Waffe zu Gericht nicht mitnehmen...?" und die habe ich dir beantwortet. Wenn du wissen willst, wie das Abgeben abläuft, dann frag auch danach! Vielleicht erbarmt sich ja jemand deiner, weil du so nett fragst, ich tu es nicht .Aardvark hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:25Du willst mich nicht verstehen, oder?chita hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 10:19
§1 Gerichtsorganisationsgesetz
https://www.jusline.at/gesetz/gog/paragraf/1
Oder willst du den Grund für das Gesetz hinterfragen?
Wenn ich heute als WP Inhaber einen Gerichtstermin habe (und ich führe die Waffe dabei), natürlich kann ich das Gebäude betreten und meine Waffe abgeben... was denn sonst?
Dass ich in den Gerichtssaal nicht mit der Waffe rein kann brauchen wir hoffentlich nicht zu diskutieren...
Aber vielleicht kann das jemand, der das aus der Praxis kennt schildern, sonst gibts hier wieder sinnlose Diskussionen wegen Wortklaubereien
Warum komst mir jetzt von der Seite?
Hast du meine Frage nicht verstanden?
Re: §3 Sichere Verwahrung
Das mit dem Abgeben bei Gericht ist so eine Sache. Abgeben kann man natürlich alles. Es gibt in der Regel auch versperrbare Kästen. Da würde ich es einsperren WENN ich auch den Schlüssel mit bekomme!
Aber ein "unters Kastl legen" oder meinetwegen auch einsperren, wenn dort ein G4S Mitarbeiter denn Schlüssel hat kommt ja gar nicht in Frage. Siehe "Überlassen von Waffen".
Die Situation ist jetzt net so häufig aber wir hatten das Problem schon. Nachdem die Zustrittkontrollen zunehmen, also asbald jedes Gemeindeamt, Spitäler, usw. eine haben wird wäre da eine Lösung gefragt.
Aber ein "unters Kastl legen" oder meinetwegen auch einsperren, wenn dort ein G4S Mitarbeiter denn Schlüssel hat kommt ja gar nicht in Frage. Siehe "Überlassen von Waffen".
Die Situation ist jetzt net so häufig aber wir hatten das Problem schon. Nachdem die Zustrittkontrollen zunehmen, also asbald jedes Gemeindeamt, Spitäler, usw. eine haben wird wäre da eine Lösung gefragt.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Die Waffendepots bei Gericht sind ausschließlich für die Dienstwaffen von Beamte die in Ausübung ihres Dienstes ( zb als Zeuge) im Gericht zu tun haben.
Waffen aufgrund des Waffengesetzes besessen werden dürfen dort nicht deponiert werden, aus mehreren gründen
Das viele Anwälte und Staatsanwälte das trotzdem tun ist eine andere Sache
Aber die „bringen die Sache schon in Ordnung“ im Fall des falles
Waffen aufgrund des Waffengesetzes besessen werden dürfen dort nicht deponiert werden, aus mehreren gründen
Das viele Anwälte und Staatsanwälte das trotzdem tun ist eine andere Sache
Aber die „bringen die Sache schon in Ordnung“ im Fall des falles
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: §3 Sichere Verwahrung
Wow, drei Seiten für eine Ja/Nein-Frage
Servus Bocko
Meine Antwort: Nein
Auch wenn Du jetzt noch so lange darauf herum reitest bis Du hier Deine Wunschantwort erhältst: Es ist (größtenteils) nur eine Meinung von Forumsteilnehmern auf die Du Dich aber nicht berufen kannst.
Du hast jetzt 3 Möglichkeiten:
1. Du erkundigst Dich bei Leuten die wirklich Ahnung davon haben.
2. Du machst es trotzdem.
3. Du lässt es bleiben.
Frei nach Robert Lemke: "Welches Schweinderl hättens denn gerne?"
Liebe Grüße
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Re: §3 Sichere Verwahrung
Das Problem haben offensoichtlich auch Andere!gewo hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2019, 11:52Die Waffendepots bei Gericht sind ausschließlich für die Dienstwaffen von Beamte die in Ausübung ihres Dienstes ( zb als Zeuge) im Gericht zu tun haben.
Waffen aufgrund des Waffengesetzes besessen werden dürfen dort nicht deponiert werden, aus mehreren gründen
Das viele Anwälte und Staatsanwälte das trotzdem tun ist eine andere Sache
Aber die „bringen die Sache schon in Ordnung“ im Fall des falles