ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kat C ZWR - Zu viele

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
loksi67
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 611
Registriert: Di 3. Aug 2010, 22:45
Wohnort: wien

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von loksi67 » Do 28. Nov 2019, 10:43

ich habe letztens ein kat c verkauft und im Kaufvertrag folgenden Passus eingefügt:

der Käufer verpflichtet sich innerhalb der gesetzlichen frist das gewehr im zwr eintragen zu lassen und dem käufer eine Kopie der Meldung zukommen zu lassen

wenn der Käufer dies unterlässt kann ich trotzdem das gewehr austragen lassen
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2019, 10:46

loksi67 hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 10:43
ich habe letztens ein kat c verkauft und im Kaufvertrag folgenden Passus eingefügt:

der Käufer verpflichtet sich innerhalb der gesetzlichen frist das gewehr im zwr eintragen zu lassen und dem käufer eine Kopie der Meldung zukommen zu lassen

wenn der Käufer dies unterlässt kann ich trotzdem das gewehr austragen lassen
das ist sehr fraglich ob mir das als haendler genügt um das ding umzumelden
per gesetz DARF nur der kaeufer den Auftrag zur Übertragung erteilen

das muesste wirklich als eine art vollmacht formuliert sein " ... bevollmächtige ich hiermit ...." und Unterschrift drunter und datum
und wir muessen alle Daten kennen, zb die Rechtfertigung die ich eingeben soll ...

ohne das alles

NEEEE
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von Balistix » Do 28. Nov 2019, 10:50

gewo hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 10:42
Balistix hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 09:47
AUG-andy hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 09:27
Ich kontrolliere nach jedem Verkauf das ZWR.
Das mach ich auch.
ist aber keine Garantie

oft genug wird eine waffe die schon mal aus einem ZWR bestand draussen war aufgrund spaeter in behoerden wieder aufgefundener oder verreihter Akte wieder amtlich eingetragen

der einzig richtige weg ist alle waffen VERKAUF Dokumente generell langfristig aufzuheben

wir hatten hier schon kunden bei denen die behoerde nach 25 jahren einen Nachweis haben wollte dass die waffe verkauft wurde und an wen
In diesem Zusammenhang: magst du bitte nachschauen bei mir, warum die "Austragung" des defekten Gewehrs noch nicht erfolgt ist? Die Austauschwaffe steht schon drin.

Danke dir! :)
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2019, 12:16

mighty hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 10:06
Hatte auch schon das Problem. War danach auf der BH. Die Buchse war doppelt im ZWR. Beim neuen Besitzer und bei mir. Sie haben sie mir danach ohne Probleme ausgetragen. Wenn ich mich recht erinnere, haben sie die Doppelung anhand der Seriennummer gefunden.
das passiert wenn sich entweder
- der Verkäufer ungesetzlich verhält (er ist gesetzlich verpflichtet dem kaeufer alle Daten mitzuteilen um eine ordnungsgemäße Ummeldung zu ermöglich. Es gibt a million naganten mit der Seriennummer 0167 zb ... die Waffendaten alleine sind dazu also oft NICHT ausreichend)
- der kaeufer zu de**ert ist dem haendler alle diese Daten zum ummelden zur Verfügung zu stellen, oder
- der haendler zu de**ert ist das ZWR richtig zu bedienen (suche nach der waffe nur anhand der alten registrierungsnummer, oder nach Hersteller und Seriennummer usw)

und dann gibts am ende noch die moeglichkeit, dass schon VORHER wer was falsch gemacht hat
zb bei der selbsteingabe der waffen durch die Altbesitzer 2012 die waffe komplett falsch eingegeben wurde (falscher Hersteller ... schon a dutzend mal gehabt, oder seriennummer verdreht oder null-blocke innerhalb der Seriennummer ignoriert zb statt 215-00126-0013 wird 215-126-13 eingetragen oder so Blödsinn )

sollte aber alles mit 14.12.19 Geschichte sein da geht die Ummeldung nur mehr mit der alten Registrierungsnummer ...
wer keine bestehende Registrierungsnummer angeben kann der kann die waffe nur bei der behoerde ummelden lassen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5740
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von yoda » Do 28. Nov 2019, 12:32

gewo hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 10:42
wir hatten hier schon kunden bei denen die behoerde nach 25 jahren einen Nachweis haben wollte dass die waffe verkauft wurde und an wen
Wollen können die sehr viel, man verstößt damit aber nicht gegen das Gesetz. Den Verstoß gegen das Waffengesetz hat der Käufer begangen, der die Waffe nicht registriert hat.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2019, 12:42

yoda hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 12:32
gewo hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 10:42
wir hatten hier schon kunden bei denen die behoerde nach 25 jahren einen Nachweis haben wollte dass die waffe verkauft wurde und an wen
Wollen können die sehr viel, man verstößt damit aber nicht gegen das Gesetz. Den Verstoß gegen das Waffengesetz hat der Käufer begangen, der die Waffe nicht registriert hat.
waren meist kat B waffen ....
somit - zugegeben - off topic hier
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5740
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von yoda » Do 28. Nov 2019, 12:50

gewo hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 12:42
waren meist kat B waffen ....
somit - zugegeben - off topic hier
Wollte dich eh nicht korrigieren, nur darauf hinweisen dass es bei C keine Rechtsgrundlage gibt. Habe schon von Fällen gehört wo sowas bei Kat. C recht unfreundlich verlangt wurde, allerdings nur telefonisch :lol:

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Kat C ZWR - Zu viele

Beitrag von Maddin » Mo 2. Dez 2019, 22:13

yoda hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 12:50
gewo hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 12:42
waren meist kat B waffen ....
somit - zugegeben - off topic hier
Wollte dich eh nicht korrigieren, nur darauf hinweisen dass es bei C keine Rechtsgrundlage gibt. Habe schon von Fällen gehört wo sowas bei Kat. C recht unfreundlich verlangt wurde, allerdings nur telefonisch :lol:
Das ist bei Kat. B genauso problematisch wenn’s vor über 25 Jahren passiert ist.

Aber scheinbar wird man als Waffenbesitzer nochmals strenger durchleuchtet als wenn’s um Steuern geht. Spricht für sich. ;)

Antworten