ich habe letztens ein kat c verkauft und im Kaufvertrag folgenden Passus eingefügt:
der Käufer verpflichtet sich innerhalb der gesetzlichen frist das gewehr im zwr eintragen zu lassen und dem käufer eine Kopie der Meldung zukommen zu lassen
wenn der Käufer dies unterlässt kann ich trotzdem das gewehr austragen lassen
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Kat C ZWR - Zu viele
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Re: Kat C ZWR - Zu viele
das ist sehr fraglich ob mir das als haendler genügt um das ding umzumeldenloksi67 hat geschrieben: ↑Do 28. Nov 2019, 10:43ich habe letztens ein kat c verkauft und im Kaufvertrag folgenden Passus eingefügt:
der Käufer verpflichtet sich innerhalb der gesetzlichen frist das gewehr im zwr eintragen zu lassen und dem käufer eine Kopie der Meldung zukommen zu lassen
wenn der Käufer dies unterlässt kann ich trotzdem das gewehr austragen lassen
per gesetz DARF nur der kaeufer den Auftrag zur Übertragung erteilen
das muesste wirklich als eine art vollmacht formuliert sein " ... bevollmächtige ich hiermit ...." und Unterschrift drunter und datum
und wir muessen alle Daten kennen, zb die Rechtfertigung die ich eingeben soll ...
ohne das alles
NEEEE
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Re: Kat C ZWR - Zu viele
In diesem Zusammenhang: magst du bitte nachschauen bei mir, warum die "Austragung" des defekten Gewehrs noch nicht erfolgt ist? Die Austauschwaffe steht schon drin.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Nov 2019, 10:42ist aber keine Garantie
oft genug wird eine waffe die schon mal aus einem ZWR bestand draussen war aufgrund spaeter in behoerden wieder aufgefundener oder verreihter Akte wieder amtlich eingetragen
der einzig richtige weg ist alle waffen VERKAUF Dokumente generell langfristig aufzuheben
wir hatten hier schon kunden bei denen die behoerde nach 25 jahren einen Nachweis haben wollte dass die waffe verkauft wurde und an wen
Danke dir!
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Re: Kat C ZWR - Zu viele
das passiert wenn sich entwedermighty hat geschrieben: ↑Do 28. Nov 2019, 10:06Hatte auch schon das Problem. War danach auf der BH. Die Buchse war doppelt im ZWR. Beim neuen Besitzer und bei mir. Sie haben sie mir danach ohne Probleme ausgetragen. Wenn ich mich recht erinnere, haben sie die Doppelung anhand der Seriennummer gefunden.
- der Verkäufer ungesetzlich verhält (er ist gesetzlich verpflichtet dem kaeufer alle Daten mitzuteilen um eine ordnungsgemäße Ummeldung zu ermöglich. Es gibt a million naganten mit der Seriennummer 0167 zb ... die Waffendaten alleine sind dazu also oft NICHT ausreichend)
- der kaeufer zu de**ert ist dem haendler alle diese Daten zum ummelden zur Verfügung zu stellen, oder
- der haendler zu de**ert ist das ZWR richtig zu bedienen (suche nach der waffe nur anhand der alten registrierungsnummer, oder nach Hersteller und Seriennummer usw)
und dann gibts am ende noch die moeglichkeit, dass schon VORHER wer was falsch gemacht hat
zb bei der selbsteingabe der waffen durch die Altbesitzer 2012 die waffe komplett falsch eingegeben wurde (falscher Hersteller ... schon a dutzend mal gehabt, oder seriennummer verdreht oder null-blocke innerhalb der Seriennummer ignoriert zb statt 215-00126-0013 wird 215-126-13 eingetragen oder so Blödsinn )
sollte aber alles mit 14.12.19 Geschichte sein da geht die Ummeldung nur mehr mit der alten Registrierungsnummer ...
wer keine bestehende Registrierungsnummer angeben kann der kann die waffe nur bei der behoerde ummelden lassen
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Re: Kat C ZWR - Zu viele
Wollen können die sehr viel, man verstößt damit aber nicht gegen das Gesetz. Den Verstoß gegen das Waffengesetz hat der Käufer begangen, der die Waffe nicht registriert hat.
Re: Kat C ZWR - Zu viele
waren meist kat B waffen ....
somit - zugegeben - off topic hier
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Re: Kat C ZWR - Zu viele
Wollte dich eh nicht korrigieren, nur darauf hinweisen dass es bei C keine Rechtsgrundlage gibt. Habe schon von Fällen gehört wo sowas bei Kat. C recht unfreundlich verlangt wurde, allerdings nur telefonisch
Re: Kat C ZWR - Zu viele
Das ist bei Kat. B genauso problematisch wenn’s vor über 25 Jahren passiert ist.
Aber scheinbar wird man als Waffenbesitzer nochmals strenger durchleuchtet als wenn’s um Steuern geht. Spricht für sich.