Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen.
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Konfusion über "Altbestand"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Re: Konfusion über "Altbestand"
Vll muss der Postbote die WBK anschauen wobei, darf der das ohne WBK transportieren?
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM
Re: Konfusion über "Altbestand"
na ja, die Frage ist ob man dann die Mags verwenden darf wenn noch nicht gemeldet?
.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
Re: Konfusion über "Altbestand"
Nachdem im Gesetz die Meldefrist eindeutig verankert ist gehe ich schon davon aus. Es wird auch bei den Kontrollen vorerst keine Probleme geben, weil ganz einfach in der Praxis nicht nachweisbar wann wer was gekauft/besitz hat.schurl45 hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 09:10na ja, die Frage ist ob man dann die Mags verwenden darf wenn noch nicht gemeldet?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Das mit Zeitpunkt ist echt schwer. Wieviel Magazine sind den so unterwegs in Österreich? Jeder kann wem was borgen zum melden. Sobald man Lizenz hat, kauft man welche. Ist halt eines kaputt gegangen
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM
Re: Konfusion über "Altbestand"
Soweit man das aus dem Gesetz rauslesen kann: Neue Magazine kaufen geht nur mit den Waffen-A-Plätzen bzw. dem Edel-Sportschützen, die Magazin-A-Plätze erlauben dir nur, die bisherigen zu besitzen - nicht aber welche zu kaufen...
Re: Konfusion über "Altbestand"
„Bisherige“ da müssten ja wo die Anzahl stehen und kontrolliert werden.
Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
Wenn Magazin genehmigt ist, dann müsste ja eine Kat A Person für Magazin Besitzer einkaufen gehen können. Besitz ja erlaubt.
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM
Re: Konfusion über "Altbestand"
Große Magazine werden ja dann zu Waffen, also dürfen sie dann nicht mehr versendet werden.Maddin hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 08:24Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen.
Laut Gewerbeordnung ist ja der Versandhandel von Waffen verboten.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)
(Zitat aus Spiderman)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Du darfst sie nicht im Fernabsatz verkaufen, versenden aber sehr wohl.howa308 hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 10:19Große Magazine werden ja dann zu Waffen, also dürfen sie dann nicht mehr versendet werden.Maddin hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 08:24Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen.
Laut Gewerbeordnung ist ja der Versandhandel von Waffen verboten.
Oder sehe ich da etwas falsch?
Re: Konfusion über "Altbestand"
was aufs selbe rausläuftoJo hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 15:11Du darfst sie nicht im Fernabsatz verkaufen, versenden aber sehr wohl.howa308 hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 10:19Große Magazine werden ja dann zu Waffen, also dürfen sie dann nicht mehr versendet werden.Maddin hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 08:24
Gibts eigentlich in der Händlerrunde schon eine Idee/Meinung wie das mit dem Onlinehandel zukünftig abläuft ? Wäre ja doch irgendwie schade, wenn man gewisse Einkäufe nicht mehr online erledigen könnte. Frage mich aber ob es der Aufwand wirklich wert ist jedesmal beim Kauf von Magazinen die WBK einzuscannen und Mails auszutauschen oder ob es die Händler nicht gleich bleiben lassen.
Laut Gewerbeordnung ist ja der Versandhandel von Waffen verboten.
Oder sehe ich da etwas falsch?
wenn der kunde ned im laden steht (oder gestanden ist) darfst sie ihm ned verkaufen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Konfusion über "Altbestand"
ja er kann sie kaufen
er macht sich aber waffenrechtlich strafbar wenn er sie dir überlässt
"Überlassung von waffen an nicht berechtigte"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM
Re: Konfusion über "Altbestand"
Oicw hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 19:56Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen
Meine Einschätzung:
Mit der Z7 oder Z8 Eintragung: Egal, weil Waffen-Altbesitz, keine Anzahl der Mags, aber Anzahl der Waffen
Z9 / Z10: Nein
Denn du hast nur die Erlaubnis zum Besitz des Altbestandes. Nicht aber die Erlaubnis zum Erwerb von weiteren.
Ebenso steht auch nirgends, dass du das Recht hast, die Anzahl der Altbesitz-Magazine zu erhalten.
Zuletzt geändert von zeroflow am Di 3. Dez 2019, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Naja Wenn du Altbestand Magazine melden willst muss die Meldung die Daten nach §58/20 enthalten:Oicw hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2019, 19:56Dafür müsste ja wo aufscheinen wer, wieviel und Typ hat.
Es fehlt irgendwie die Markierung wie „darf x Magazine haben“, darf Magazine kaufen.
Gibt es in 2 Jahren Kontrollen bei den Magazin Meldern ohne Waffen
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Art, (Kaliber), Marke und Typ koennen auch fuer Magazine angegeben werden.
Wie das die Behörde in Zukunft administriert werden wir sehen, die Magazin WBK wird es ziemlich sicher geben und diese kann durchaus die Anzahl der Magazine enthalten.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon