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Wichtige Frage bezüglich Magazine
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Und wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wird? Dann besitzt der ja Kat A. Oder wenn es einfach vor die Tür gestellt wird? Will man es zurückbringen, dann besitzt man Kat A während dem Transport zum Postamt. Wenn es in einer Postbox hinterlegt wird? Same here. Kommt es darauf an, ob das Paket geöffnet wurde? Muss man es dann sofort der Polizei melden und diese das Paket beschlagnahmen lassen? Usw.
Man bekommt eine Rechnung auf der das Kaufdatum draufsteht. Maximal das wird die Behörde verlangen können, falls überhaupt und man hat zwei Jahre Zeit um zu melden. Also entweder sofort abbestellen, oder mit einem Minimalstrisiko leben, welches amS überwiegend bloß im Kopf existiert. Wenn man natürlich Angst hat, dass die Behörde einen Zustellungsnachweis verlangt, weil auf der Rechnung steht, dass online bestellt wurde... Tja, dann abbestellen und hoffen, dass es jemand rechtzeitig liest ^^
Ich glaub, Jiggler hat es ganz gut auf den Punkt gebracht. Einzig das Packerl sollt halt schon am Zoll vorbei sein, wenn das ein Thema ist. Wenn das nicht der Fall ist, oder man es schlicht nicht weiß, dann wirklich abbestellen.
Man bekommt eine Rechnung auf der das Kaufdatum draufsteht. Maximal das wird die Behörde verlangen können, falls überhaupt und man hat zwei Jahre Zeit um zu melden. Also entweder sofort abbestellen, oder mit einem Minimalstrisiko leben, welches amS überwiegend bloß im Kopf existiert. Wenn man natürlich Angst hat, dass die Behörde einen Zustellungsnachweis verlangt, weil auf der Rechnung steht, dass online bestellt wurde... Tja, dann abbestellen und hoffen, dass es jemand rechtzeitig liest ^^
Ich glaub, Jiggler hat es ganz gut auf den Punkt gebracht. Einzig das Packerl sollt halt schon am Zoll vorbei sein, wenn das ein Thema ist. Wenn das nicht der Fall ist, oder man es schlicht nicht weiß, dann wirklich abbestellen.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Mein erster Beitrag in dem Forum schlägt ja schon hohe Wellen. ^^ Danke erstmal an alle dir mir so schnell geantwortet hab damit nicht gerechnet seit echt korrekte Leute hier. Habe beschlossen die Bestellung morgen in der Früh sofort zu stornieren und damit sollte die Sache erledigt sein.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Steht doch im 58 Abs. 13:cas81 hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 22:08Und wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wird? Dann besitzt der ja Kat A.
Oder wenn es einfach vor die Tür gestellt wird? Will man es zurückbringen, dann besitzt man Kat A während dem Transport zum Postamt.
Wenn es in einer Postbox hinterlegt wird? Same here.
Kommt es darauf an, ob das Paket geöffnet wurde?
Muss man es dann sofort der Polizei melden und diese das Paket beschlagnahmen lassen? Usw.
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden.
Fall 1.) Der Nachbar besitzt nicht rechtmäßig im Sinne des WaffG weil er sie nicht bestellt/gekauft hat und ihm überdies Einerseits mangels Kenntniss des Inhalts und andererseits aufgrund der Kenntnis dass der Inhalt jemandem anderen gehört der Besitzwille fehlen wird. Er kann also keine Kat A Genehmigung bekommen, der echte Käufer aber auch nicht wenn er sie nicht bis 13.12. um 23:59 Uhr in Besitz nimmt.
Fall 2.) Wenn man es nicht bis 13.12. um 23:59 Uhr selbst in Besitz nimmt dann ist man wohl auch nicht rechtmäßiger Besitzer im Sinne des WaffG - man muss die Behörde verständigen und das weitere Vorgehen bezüglich zurückschicken abklären.
Fall 3.) Auch hier: Man muss das Paket bis 13.12. um 23:59 Uhr in Besitz nehmen.
Fall 4.) Für die rechtmäßige Inbesitznahme der Magazine wird es schon sinnvoll sein das Paket zu öffnen - vorher weiß man ja nie zu 100% was drinnen ist und da könnte es diskutabel werden vor allem wenn z.B. teilweise falsche Magazine geliefert wurden.
Fall 5.) Die zuständige Waffenbehörde unverzüglich kontaktieren, da ja keine Gefahr im Verzug von den Magazinen im Paket ausgeht bitte nicht den Notruf wählen, das freut die sicher nicht. Die Behörde kann dir auch (bitte schriftlich) genehmigen entweder das Paket einstweilen zu verwahren und/oder zurückschicken zu dürfen.
Aber da das natürlich nirgendwo im WaffG steht und man es nur aus den Grundsätzen über den Besitz ableiten kann alles ohne Gewähr.
Ich habe selbst ein ausgefallenes Magazin geliefert bekommen, dass dann bei der Post hinterlegt wurde weil ich nicht zu Hause war. Jetzt habe ich es zwar schon abgeholt aber die ABHOLFRIST wäre bis 20.12. gegangen - also werde ich das Magazin vor meinem laufenden Fernseher mit Teletext morgen fotografieren - ist ein Aufwand von 2 Minuten aber ich habe einen halbwegs guten Nachweis dass ich es VOR dem 14.12. 0:00 Uhr BESESSEN habe und fertig.

Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
@ Emil, drei Punkte, ganz allgemein:
1. Du hast nicht verstanden, was ich mit meinem Posting sagen will. Nämlich, dass man mMn nicht den Teufel an die Wand malen sollte. Zu Tode gefüchrtet ist auch gestorben. Ich vergesse halt immer wieder, dass die Welt ohne Smileys nicht mehr funktioniert, auch wenn es amS noch so offensichtlich ist.
2. Einen zivilrechtliche Besitzdefinition greift im Waffenrecht nicht. Besitz ist bloße Innehabung. Ansonsten dürftest du jeden Dritten deine Waffen ohne Weiteres anfassen lassen, solange er sie nicht behalten möchte.
3. Die Spaßjuristerei, die völlig am Thema vorbeigeht (siehe Punkt 1) und inhaltlich nicht passt (siehe Punkt 2) ist einer der Gründe, weshalb so viele Falschinformation im Forum kursieren.
Nichts für ungut. Und dass es Teletext immer noch gibt, hätte ich nie gedacht.
Aber gut, er bestellt es eh ab, ist halt ein Braver. Gut so. Ich wärs in diesem Fall ausnahmsweise nicht.
1. Du hast nicht verstanden, was ich mit meinem Posting sagen will. Nämlich, dass man mMn nicht den Teufel an die Wand malen sollte. Zu Tode gefüchrtet ist auch gestorben. Ich vergesse halt immer wieder, dass die Welt ohne Smileys nicht mehr funktioniert, auch wenn es amS noch so offensichtlich ist.
2. Einen zivilrechtliche Besitzdefinition greift im Waffenrecht nicht. Besitz ist bloße Innehabung. Ansonsten dürftest du jeden Dritten deine Waffen ohne Weiteres anfassen lassen, solange er sie nicht behalten möchte.
3. Die Spaßjuristerei, die völlig am Thema vorbeigeht (siehe Punkt 1) und inhaltlich nicht passt (siehe Punkt 2) ist einer der Gründe, weshalb so viele Falschinformation im Forum kursieren.
Nichts für ungut. Und dass es Teletext immer noch gibt, hätte ich nie gedacht.
Aber gut, er bestellt es eh ab, ist halt ein Braver. Gut so. Ich wärs in diesem Fall ausnahmsweise nicht.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
auch wenns off topic ist:
aber wir haben CAA 30iger und HERA 30iger und 20iger AR-15 magazine lagernd
nur die Magpul sind aus
wir folgen sowohl in wien 18 als auch in innsbruck bis freitag 17:00 Hicaps aus
danach koennen wir die eh fuer ein paar Monate verräumen ....
Zuletzt geändert von gewo am Mi 11. Dez 2019, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Mir geht es ähnlich. Warte von zib-Militaria noch auf 3 Magazine. Nach Email Anfrage ob mein Paket versendet wurde habe ich nur zurückbekommen das Emails erst ab 16.12 wieder beantwortet werden.
Könnte zwar per Mail stornieren, wird mir aber nichts bringen wenns die Mails erst ab 16. lesen und in der Zwischenzeit das Paket versenden.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Als kleinen Anhaltspunkt.
Ich hab beim zib am 29.11 bestellt.
Heute ist das Packerl angekommen.
Kann man sich also ausrechnen wann seins kommt.
Ich hab beim zib am 29.11 bestellt.
Heute ist das Packerl angekommen.
Kann man sich also ausrechnen wann seins kommt.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Die liefern schon noch, nach 1-2 Wochen war von dort immer noch alles da, auch wenn sie die Mails ignorieren.BlackWolf hat geschrieben: ↑Mi 11. Dez 2019, 08:32Mir geht es ähnlich. Warte von zib-Militaria noch auf 3 Magazine. Nach Email Anfrage ob mein Paket versendet wurde habe ich nur zurückbekommen das Emails erst ab 16.12 wieder beantwortet werden.
Könnte zwar per Mail stornieren, wird mir aber nichts bringen wenns die Mails erst ab 16. lesen und in der Zwischenzeit das Paket versenden.
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Hab am 28. bestellt, am 30. war es hier.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Hab am 5. Bestellt und mit einer Woche gerechnet.
Mmhhh..
War der Status bei der Bestellung bei euch immer aktuell?
Hätte scho öfters den Fall bei Onlineshops "Bestellung wird bearbeitet" steht, aber das Paket schon längst da ist.
Mmhhh..
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Ihr machts euch Sorgen... Wahnsinn 
Gut dass der 14.10 bald da is, ich kanns nicht mehr lesen.
Wovor fürchtet man sich jetzt eigentlich genau? Dass in der Sekunde, wo man das Packerl übergeben bekommt, neben einem ein Polizist erscheint und sehen will was man da geliefert kriegt?

Gut dass der 14.10 bald da is, ich kanns nicht mehr lesen.
Wovor fürchtet man sich jetzt eigentlich genau? Dass in der Sekunde, wo man das Packerl übergeben bekommt, neben einem ein Polizist erscheint und sehen will was man da geliefert kriegt?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
- GreaseMonkey
- Supporter AR15
- Beiträge: 1316
- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Nein.
Zib Schreibt nicht viel, die arbeiten und schicken aber fleißig.
Meine Magazine sind auch rechtzeitig angekommen, obwohl der Bestellstatus auf der Homepage "gesehen" oder so ist...
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
Hast du einen Nummer für die Sendungsverfolgung bekommen?GreaseMonkey hat geschrieben: ↑Mi 11. Dez 2019, 09:31Nein.
Zib Schreibt nicht viel, die arbeiten und schicken aber fleißig.
Meine Magazine sind auch rechtzeitig angekommen, obwohl der Bestellstatus auf der Homepage "gesehen" oder so ist...
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
ich denke auch dass in das Problem zu viel hinein interpretiert wirdPapa Bär hat geschrieben: ↑Mi 11. Dez 2019, 09:25Ihr machts euch Sorgen... Wahnsinn
Gut dass der 14.10 bald da is, ich kanns nicht mehr lesen.
Wovor fürchtet man sich jetzt eigentlich genau? Dass in der Sekunde, wo man das Packerl übergeben bekommt, neben einem ein Polizist erscheint und sehen will was man da geliefert kriegt?
trotzdem muss man eingestehen:
aufgrund der Problematik dass irgendwer im gesetzeswerdungsprozess es fuer gscheit gehalten hat aus de**erten plastemagazinen "Waffen der Kategorie A" zu machen hat das thema ploetzlich a ganz andere Dimension
es geht nicht um "simple" waffen, sondern um kat A, also verbotene waffen
auf
- illegale einfuhr (zb durch bestellung in einem onlinehandel)
- illegale ausfuhr (zb im Zuge einer reise zu einem Bewerb)
- illegale Überlassung (zb durch verleihen eines HiCap Magazins an einen anderen bewerbsteilnehmer auf einem nicht behoerdlich genehmigten schiessplatz)
- illegalen Erwerb (also eines kaufen ohne die Ausnahmegenehmigung nach 17/1/x zu haben)
- illegalen Besitz (also entweder eines mehr zu besitzen als man ausnahmegenehmigt hat oder garkein Ausnahmegenehmigung nach dem 13.12.2021 zu haben)
stehen ganz andere strafen als wenn es "nur" um kat B waffen gehen wuerde
mir war noch ned so fad dass ich mir den Strafrahmen rausgesucht hab, aber irgendwann mach ichs
auch ich als haendler habe ab 14.12.2019 ganz andere Regelungen bei der einfuhr derartiger magazine zu beachten als vorher.
einfach bestellen und das wars ist nimmer
dass sich hier dann jemand erkundigt wie er vorgehen sollte, wenn ... ist ned ganz von der Hand zu weisen ..
wo denn sonst?
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Re: Wichtige Frage bezüglich Magazine
gewo hat geschrieben: ↑Mi 11. Dez 2019, 09:36ich denke auch dass in das Problem zu viel hinein interpretiert wirdPapa Bär hat geschrieben: ↑Mi 11. Dez 2019, 09:25Ihr machts euch Sorgen... Wahnsinn
Gut dass der 14.10 bald da is, ich kanns nicht mehr lesen.
Wovor fürchtet man sich jetzt eigentlich genau? Dass in der Sekunde, wo man das Packerl übergeben bekommt, neben einem ein Polizist erscheint und sehen will was man da geliefert kriegt?
trotzdem muss man eingestehen:
aufgrund der Problematik dass irgendwer im gesetzeswerdungsprozess es fuer gscheit gehalten hat aus de**erten plastemagazinen "Waffen der Kategorie A" zu machen hat das thema ploetzlich a ganz andere Dimension
es geht nicht um "simple" waffen, sondern um kat A, also verbotene waffen
auf
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- illegale Überlassung (zb durch verleihen eines HiCap Magazins an einen anderen bewerbsteilnehmer auf einem nicht behoerdlich genehmigten schiessplatz)
- illegalen Erwerb (also eines kaufen ohne die Ausnahmegenehmigung nach 17/1/x zu haben)
- illegalen Besitz (also entweder eines mehr zu besitzen als man ausnahmegenehmigt hat oder garkein Ausnahmegenehmigung nach dem 13.12.2021 zu haben)
stehen ganz andere strafen als wenn es "nur" um kat B waffen gehen wuerde
mir war noch ned so fad dass ich mir den Strafrahmen rausgesucht hab, aber irgendwann mach ichs
auch ich als haendler habe ab 14.12.2019 ganz andere Regelungen bei der einfuhr derartiger magazine zu beachten als vorher.
einfach bestellen und das wars ist nimmer
dass sich hier dann jemand erkundigt wie er vorgehen sollte, wenn ... ist ned ganz von der Hand zu weisen ..
wo denn sonst?
Guter Punkt, der mit der Fahrt auf Bewerbe im Ausland. Was brauch ich dann wenn ich zb zu einem Rifle Match nach Cachtice fahre? Eine Ausfuhrgenehmigung? Einen Eintrag für die Magazine im FWP? A Watschn für so depate Fragen?
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon