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Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

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gewo
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von gewo » So 22. Dez 2019, 03:37

woolf hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 03:10
Das hat überhaupt nichts mit dem ZWR zu tun. Nochmal von ganz vorne:
WaffG hat geschrieben:§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Beides trifft auf Airsoft nicht zu. Es sind diese daher keine Waffen lt. Waffengesetz.
WaffG hat geschrieben:§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;[...]
Schusswaffen sind also eine Untermenge der Waffen lt. § 1. Eine Schusswaffe kann also nur sein, was auch eine Waffe ist.
Wenn Airsoft aber keine Waffen sind, können sie folglich auch keine Schusswaffen sein.
Die frage war doch nach dem schalldämpfer

Wenn er mehr als 5 db (?) dämpft dann ist es einer
Egal was du dazu sagst oder woran er montiert werden soll ...
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cas81
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von cas81 » So 22. Dez 2019, 06:58

§45 WaffG:
Auf...
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt
...
sind lediglich die §§... bis 17... dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

§17 (1) WaffG:
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen...
5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnte Vorrichtung allein...

Ergo in AT keine Schallis für irgendwas und irgendwen, außer für Leute mit Berechtigung dazu.

Aber: sind die BBs nicht 6mm? Das wäre dann ja lustig, dann käme das ganze WaffG zur Anwendung ^^
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Jsmith » So 22. Dez 2019, 08:12

Ich hab jetzt 2 F16 Kampfjets und einen F35 Jet beim Spielzeughändler gekauft.....muss ich jetzt das Bundesheer informieren?

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rupi
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von rupi » So 22. Dez 2019, 08:16

Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 01:43
HA, ICH VOLLHONK - DIE ANTWORT IST DOCH SO EINFACH:

Airsoftgeräte sind nicht eintragungspflichtig im ZWR - also sind sie vor dem Gesetz ganz sicher keine Schusswaffen.

Das löst zwar die Widersprüchlichkeiten nicht auf, die ich in der Gesetzgebung zu erkennen meine, aber es ist ein Statement des Gesetzgebers.

Okay, sorry für die ganze Diskussion und vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich konnte nur so draufkommen.
Einzelschüssige Perkussionvorderlader werden auch nicht im ZWR erfasst
Sind aber eindeutigst Schusswaffen
member the old PD design ? oh I member

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Revierler_old » So 22. Dez 2019, 08:29

Jiggler hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 00:00
Airsoftwaffen feuern idR mit Federdruck und nicht mit Luft oder CO2
Airsoft Spielzeuge feuern gar nicht.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Revierler_old » So 22. Dez 2019, 08:32

Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 00:49
Also, es wird ein fester Körper durch einen Lauf in eine bestimmte Richtung verschossen (Waffengesetz), aber das Teil ist keine Waffe, weil es Airsoft mit eigener gesetzlicher Regelung ist?

Okay. Und in der gesetzlichen Regelung zu Airsoft steht, dass das Waffengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung zugrundeliegt, und da wäre ja der Definition einer Waffe nach ein Airsoftgerät eine Waffe, siehe erster Satz in diesem Posting.

Sorry, ich bin vielleicht zu blöd, aber das lässt sich nicht eindeutig auflösen.
Waffe wird im Par.1 definiert.
Nur wenn der zutrifft kann es auch eine Par. 2 Schusswaffe sein.
Das ist doch nicht so schwierig?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Parallaxe » So 22. Dez 2019, 08:49

@Revierler - dann wäre das Argument, dass Airsoft kein Schießsport ist. Da ich aber keine Textstelle finde, die eine eindeutige Abgrenzung von Airsoft vom Schießsport festhält - nein, die Sonderregelung für Airsoft und Paintball tut das nicht - wäre das vorerst kein Argument, denn soweit ich weiß, gibt es die Abgrenzung auch nicht.

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von HowlingWolf » So 22. Dez 2019, 08:57

Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 08:49
@Revierler - dann wäre das Argument, dass Airsoft kein Schießsport ist. Da ich aber keine Textstelle finde, die eine eindeutige Abgrenzung von Airsoft vom Schießsport festhält - nein, die Sonderregelung für Airsoft und Paintball tut das nicht - wäre das vorerst kein Argument, denn soweit ich weiß, gibt es die Abgrenzung auch nicht.
Es ist aber so. Oder penetrierst du dein Ziel beim Airsoft? Das haben nämlich alle Arten von Schießsport gemein...

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Parallaxe » So 22. Dez 2019, 08:58

rupi hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 08:16
Einzelschüssige Perkussionvorderlader werden auch nicht im ZWR erfasst
Sind aber eindeutigst Schusswaffen
Da sag jetzt ausnahmsweise mal ich: Das ist für die Diskussion um Schalldämpfer im Airsoft nicht relevant.

Naja, zumindest solange nicht, bis sicher der erste Witzbold mit einem zurechtgeschnitzten Schalldämpfer auf dem Schießplatz grinsend vor einen Beamten des Innenministeriums stellt :D

Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die angesprochenen Teil nach dem Waffengesetz nicht als Schusswaffen gelten.

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Parallaxe » So 22. Dez 2019, 09:02

@HowlingWolf - ich finde im Waffengesetz keine Passage, in der vom Penetrieren die Rede ist.

Irgendwie werden immer Begriffe und Definitionen eingeführt, die im Gesetz gar nicht enthalten sind.

Da kann ich ja gleich sagen, dass Airsoftwaffen penetrieren können, während Luftdruckgewehre nicht zwingend penetrieren müssen.

Und wenn mit einer Airsoftwaffe ein Auge getroffen wird, dann penetriert das sehr wohl...

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Parallaxe » So 22. Dez 2019, 09:07

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass man die Frage logisch auflösen kann, weil es einander widersprechende Gesetzespassagen gibt, die nur juristisch aufzulösen sind, d.h. der Gesetzgeber akzeptiert eine bestimmte Auslegung des Gesetzes. Das ist sozusagen das offizielle Statement des Gesetzgebers, und bezüglich Airsoft ist die EINZIGE wirklich haltbare Information, dass Airsoftwaffen nicht im ZWR erfasst sind. Damit werden sie auch nicht als Schusswaffen betrachtet, egal was sie tatsächlich leisten. Same für den von rupi angesprochenen einschüssigen Perkussionsvorderlader - die Frage ist da echt nicht mehr, was das Teil leistet, weil der Gesetzgeber sich bereits eindeutig festgelegt hat.

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Jsmith » So 22. Dez 2019, 09:09

Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 08:58
rupi hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 08:16
Einzelschüssige Perkussionvorderlader werden auch nicht im ZWR erfasst
Sind aber eindeutigst Schusswaffen
Da sag jetzt ausnahmsweise mal ich: Das ist für die Diskussion um Schalldämpfer im Airsoft nicht relevant.

Naja, zumindest solange nicht, bis sicher der erste Witzbold mit einem zurechtgeschnitzten Schalldämpfer auf dem Schießplatz grinsend vor einen Beamten des Innenministeriums stellt :D

Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die angesprochenen Teil nach dem Waffengesetz nicht als Schusswaffen gelten.
Also grundsätzlich sind diese Schalldämpferdinger für Airsoft Spielzeugteile - Waffengesetzlich nicht relevant!!!

Montiert man dieses Ding (welches ja gar nicht ausgelegt ist dafür die immensen Gasdrücke aus echten Waffen auszuhalten) auf eine scharfe Waffe, dann macht er (sie) sich strafbar, wenn das Ding die Pistole um 5 DB dämpft. Nebenbei ist er (sie) ein fester Idiot und gefährdet sich und andere und sollte vom Besitz seiner legalen Schusswaffen befreit werden.

Man kann auch eine Petflasche mit PU Schaum auf seine Waffe stecken - ist auch ein Schalldämpfer...und auch verboten zu verwenden
Allerdings kann ich soviele Petflaschen mit PU Schaum anfüllen wie ich will.....nur verwenden darf ich sie nicht als Schalldämpfer

Schalldämpfer sind nach §17 WG verbotene Waffen bzw. nur für Schützen mit einer gültigen Jagderlaubnis legal besitzbar.

Parallaxe
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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von Parallaxe » So 22. Dez 2019, 09:27

Wir diskutieren hier aber nicht Zweckentfremdung - dass man einen Airsoftschalldämpfer auf eine Schusswaffe montiert, verbieten das Gesetz und die Zurechnungsfähigkeit. Es hat auch niemand behauptet, das zu tun oder tun zu wollen, um das gehts überhaupt nicht in dieser Diskussion.

Dass die Jäger Schalldämpfer verwenden dürfen, wissen wir auch. Auch das ist in dieser Diskusion nicht relevant.

Die Frage war, was ein Airsoftgerät eigentlich ist, und da widersprechen sich, ich werde nicht müde das zu sagen, weil es bisher keine logische Auflösung dafür gibt, das Waffengesetz und die Sonderregelung für Airsoft und Paintball , weil das Waffengesetz in seiner jeweils geltenden Fassung in der Sonderregelung für Airsoft und Paintball angeführt ist, und nach dem aktuellen Waffengesetz wären Airsoftgeräte Schusswaffen - ab einer gewissen Joule-Zahl und ab einem gewissen Kaliber, siehe § 45. Der Paragraph besagt, dass es Ausnahmeregelungen für Waffen mit Druckluft oder Gas mit einer Energie <0,08 Joule und Kaliber <6mm gibt. Das wären wirklich Spielzeuge, auch in den Augen der Airsofter. Aber was üblicherweise im Airsoft verwendet wird, hat Kaliber 6mm, manchmal auch mehr, und es hat deutlich über 0.08 Joule.

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von HowlingWolf » So 22. Dez 2019, 09:37

Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 09:02
@HowlingWolf - ich finde im Waffengesetz keine Passage, in der vom Penetrieren die Rede ist.
Nenn mir eine Disziplin des Schießsports, bei der ein Ziel nicht durchlöchert (Zielscheibe) oder zerstört (Tontaube) wird.

Mal abgesehen davon ist die ganze Diskussion müßig. Der Gesetzgeber (!) erkennt, dass Airsoft nicht dem Waffengesetz unterliegt. Und das Waffengesetz hat sich seit 2013 in keinem dafür relevanten Punkt geändert. Können wir es dabei belassen?

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Re: Jetzt will ichs aber doch wissen: Schalldämpfer in Airsoft?

Beitrag von HowlingWolf » So 22. Dez 2019, 09:49

Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 09:27
..., und nach dem aktuellen Waffengesetz wären Airsoftgeräte Schusswaffen ...
NEIN. Siehe meinen vorigen Post.
Parallaxe hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 09:27
... ab einer gewissen Joule-Zahl und ab einem gewissen Kaliber, siehe § 45. Der Paragraph besagt, dass es Ausnahmeregelungen für Waffen mit Druckluft oder Gas mit einer Energie <0,08 Joule und Kaliber <6mm gibt.
Jetzt wird es wirklich abenteuerlich. Wo siehst du im §45 eine Joule-Angabe? Ganz im Gegenteil, es gibt bei uns (im Gegensatz zu Deutschland) eben KEINE Maximalenergie für Luftdruckwaffen mit Kaliber <6mm.

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