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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Maddin » Di 24. Dez 2019, 12:34

gewo hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 12:21
Maddin hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 12:13
Ich behaupte einfach mal, die hat nicht den Hauch einer Ahnung...
das ist wohl etwas rüde formuliert
aber die Sachbearbeiter sind tatsaechlich KEINE Juristen ...
Bürgermeister sind meist auch keine Juristen und ihnen fällt das Baurecht zu.

Trotzdem kommt da bei einer rechtlichen Anfrage nicht sofort die Drohung mit dem Abrissbescheid...

Mir missfällt da der Ton und die Kommunikation...

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JohnDoe88
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von JohnDoe88 » Di 24. Dez 2019, 13:08

Spannend.

14 Jähriger besitzt Hi-Cap Magazine vor dem 14.12.2019, vielleicht auch noch ohne Rechnung.
Altbestand?
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Hane
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Hane » Di 24. Dez 2019, 13:10

13 jähriger wäre besser

bino71
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von bino71 » Di 24. Dez 2019, 13:39

JohnDoe88 hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 13:08
Spannend.

14 Jähriger besitzt Hi-Cap Magazine vor dem 14.12.2019, vielleicht auch noch ohne Rechnung.
Altbestand?
Das ist einfach zu beantworten. Ein Kind darf davon nichts haben und bekommt auch nach dem 14.12.2019 keine Ausnahmegenehmigung.
Aber wenn man weiterspinnt, werden die Eltern verantwortlich gemacht und bestraft.
Kind darf nicht im Internet kaufen, beim Waffenhändler bestellen oder was auch immer.

@Kamikaze: die R94 darf ab 14.12.2019 nicht mit großen Magazinen verkauft werden. Der Zug ist abgefahren.
Manche verkaufen es bestimmt weiter, bis eine auf die Finger bekommt..

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JohnDoe88
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von JohnDoe88 » Di 24. Dez 2019, 14:17

bino71 hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 13:39
Das ist einfach zu beantworten. Ein Kind darf davon nichts haben und bekommt auch nach dem 14.12.2019 keine Ausnahmegenehmigung.
Aber wenn man weiterspinnt, werden die Eltern verantwortlich gemacht und bestraft.
Kind darf nicht im Internet kaufen, beim Waffenhändler bestellen oder was auch immer.
Im Internet bestellen ja (erst mit 18), beim Waffenhändler erst ab 18 einkaufen?
Beim Blackshadow mit Unterschrift der Eltern müsste gehen.

Dachte immer, dass Magazine frei sind für Jedermann/Frau/(nicht waffenrelevant)?


Wenn dir deine Tante 2017 ein Magazin geschenkt hat weil's so schön ist...oder stehe ich da auf der Leitung?
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von bino71 » Di 24. Dez 2019, 14:50

Was für Hirngespinste :D
Kinder sind bis 14 beschränkt geschäftsfähig.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/ju ... l#M%C3%BCn

Ja klar, aber verantwortungsvolle Eltern die Bescheid wissen:
Wenn die Mitzi Tant dem Kind 2017 ein HighCap geschenkt hat, dann haben die Eltern am 14.12.2019 dem Kind abzunehmen, weil es das Kind nimmer haben darf.

Erklär mal dem Jugendamt wofür das Kind .223 Magazine braucht.

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HS911
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von HS911 » Di 24. Dez 2019, 15:45

bino71 hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 14:50
Erklär mal dem Jugendamt wofür das Kind .223 Magazine braucht.
Wieso sollte ich das dem Jugendamt erklären müssen? Das Kind hat das Magazin am 13.12.2019 vollkommen rechtmäßig besessen. Ob das Kind Magazine braucht oder wofür, ist unerheblich.

Wir leben in einem freien Rechtsstaat und nicht unter autoritärer Willkürsherrschaft.

Disclaimer an die Begriffsstützigen:
Ich rufe nicht zur Fundamentalopposition gegenüber der Behörde oder zu ähnlichem Blödsinn auf. Ich sage nur, dass weder Beamte noch Ministerien legaslative Kompetenz haben. Soll heißen, man darf ruhig beeinspruchen, wenn diese versuchen Recht zu beugen oder zu erfinden.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Di 24. Dez 2019, 16:53

@HS911 Du hast mit Deiner Aussage natürlich recht - solange Du als US-amerikanischer Bürger in den USA so argumentierst.

Es will auch niemand bei der Behörde Recht beugen oder erfinden, da muss man Realist bleiben. Ich denke, dass dieses Gesetz in seiner Komplexität eine ganze Menge an möglichen Fällen erzeugt, die ausjudiziert werden - und dann erst wissen wir - möglicherweise -, was Sache ist.

Ich würde mal sagen, dass das Gesetz, sagen wir mal: geeignet ist, gewissen Personen und Personengruppen gewisse Dinge abzunehmen. Und große Magazine bei Menschen unter 21 Jahren werden wohl eher eine für den Betroffenen ungünstige Behandlung erfahren, als bei anderen Personen, die zumindest die Altersgrenze für eine WBK überschritten haben.

Insgesamt bin ich bei gewo: ALLE Gesetze sind mit Auslegungsspielräumen gemacht, die den Interessen der Behörden entgegenarbeiten. Das ist ganz normal und auch in jenen Staaten der Fall, die den höchsten Grad an Demokratie aufweisen. Und dass es eine massive Tendenz in der EU gibt, die Bürger zu entwaffnen, ist ja nun auch keine neue Erkenntnis, wobei wir in Österreich, das muss man einmal sagen, vergleichsweise sehr gut dran sind. Der Blick nach Deutschland ist erschreckend...

Ich habe den Eindruck, dass die Dame auf der BH ein bisschen die Angst schüren wollte - das machen Beamte gern, und im Zweifelsfalle, d.h. wenn sie sich selbst nicht genau auskennen, verbreiten sie oft die schauerlichsten Dinge, vermutlich um hinterher sagen zu können, sie hätten einen gewarnt, also für den Fall, dass es irgendwelchen Ärger gibt. Das ist auch ganz normal, es ist ganz banaler Selbstschutz.

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Yukon
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Di 24. Dez 2019, 19:04

Parallaxe hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 16:53
Es will auch niemand bei der Behörde Recht beugen oder erfinden, da muss man Realist bleiben. Ich denke, dass dieses Gesetz in seiner Komplexität eine ganze Menge an möglichen Fällen erzeugt, die ausjudiziert werden - und dann erst wissen wir - möglicherweise -, was Sache ist.
Parallaxe hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 16:53
Ich habe den Eindruck, dass die Dame auf der BH ein bisschen die Angst schüren wollte - das machen Beamte gern, und im Zweifelsfalle, d.h. wenn sie sich selbst nicht genau auskennen, verbreiten sie oft die schauerlichsten Dinge, vermutlich um hinterher sagen zu können, sie hätten einen gewarnt, also für den Fall, dass es irgendwelchen Ärger gibt. Das ist auch ganz normal, es ist ganz banaler Selbstschutz.
Meinst du nicht, dass sich deine beiden Aussagen widersprechen? Einerseits, dass niemand Recht beugen oder erfinden möchte, andererseits aber schon, wenn sie sich nicht auskennen?
Das ist ein Verhalten, das für mich absolut inakzeptabel ist (nicht deines, sondern das der Mitarbeiter bei den Behörden), wenn sich die SBs nicht sicher sind, dann sollen sie nachfragen, aber keine juristischen Eigenkreationen oder Räubergeschichten erfinden.
Dem SB steht es absolut nicht zu Recht zu kreieren, er hat Recht zu vollziehen.
Parallaxe hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 16:53
Ich würde mal sagen, dass das Gesetz, sagen wir mal: geeignet ist, gewissen Personen und Personengruppen gewisse Dinge abzunehmen. Und große Magazine bei Menschen unter 21 Jahren werden wohl eher eine für den Betroffenen ungünstige Behandlung erfahren, als bei anderen Personen, die zumindest die Altersgrenze für eine WBK überschritten haben.
Auch in diesem Punkt hat der SB keinerlei Ermessensspielraum, denn "die Behörde hat zu bewilligen" (siehe 58/13), ohne jeglicher Alterseinschränkung. Ob der Antragsteller 15 Jahre, 30 oder 70 ist, ist vollkommen unerheblich. Daher fällt die Information, die der Threadstarter von der Dame von der Behörde bekommen hat, in die Kategorie "Räubergeschichte", die vollkommen substanzlos ist.

Dass man überhaupt auf die Idee kommt, dass unter 21-jährige 30er Magazine plötzlich illegal besitzen würden und keine Ausnahmebewilligung bekommen....

However, ich wünsche ein frohes Fest
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Di 24. Dez 2019, 19:52

Update:

Hallo alle zusammen

Ich habe meine Magazin vorläufig an meinen Waffenhändler übergegen. Mit Schriftlicher Bestätigung usw. Ich hab den heutige Vormittag damit verbracht eine recht ,,scharfe‘‘ Mail für die BH zu schreiben in der ich mich auf den Paragrafen 58 (13) beziehe und noch auf Eigentumsrechte usw.

Vielleicht wäre es klüger es auf die arschkriecher Variante zu probieren, jedoch lasse ich mir derartige Anschuldigungen von der BH ganz sicher nicht gefallen. Auch wenn sich die SB nicht auskennt ist das keine Entschuldigung um mir sowas vorzuwerfen.

Wenn die Frau von der Behörde oder die BH dennoch nicht bereit ist mir einer schriftliche Bestätigung zu geben, dass ich die Magazine bei ihnen gemeldet habe werde ich mich ans BMI wenden und zum Volksanwalt.

Werde meine Mail morgen hier posten. Wünsche euch allen ein frohes Fest und vielen Dank für Unterstützung und vielen Meinungen zum Thema. Ich werde euch auf dem Laufenden halten und den Schriftverkehr mit der BH hier posten.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von bino71 » Di 24. Dez 2019, 19:53

Ja klar Yukon, ein SB hat einem <18 Jahre eine Waffe zu bewilligen. Träum weiter.
Das Schöne an der ganzen Sache ist, wer auch immer recht hat, in einigen Tagen wissen wir automatisch mehr.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Yukon » Di 24. Dez 2019, 21:22

bino71 hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 19:53
Ja klar Yukon, ein SB hat einem <18 Jahre eine Waffe zu bewilligen. Träum weiter.
Das Schöne an der ganzen Sache ist, wer auch immer recht hat, in einigen Tagen wissen wir automatisch mehr.
Ich träume nicht, ich argumentiere.
Und ja, der SB hat den Besitz dieser Waffen zu bewilligen, oder steht in 58/13 plötzlich etwas anderes? Steht da irgendetwas von einer Altersbegrenzung oder einem Mindestalter? Steht da irgendwo ein anderer Ausschließungsgrund? Ich seh nichts davon, daher frage ich mich, worauf du deine Meinung begründest. Im Gegenteil, soweit ich mich erinnern kann, würde bereits nach den Schulungen hier verkündet, dass für eine reine Magazin-WBK weder ein Psychotest, noch ein Waffenführerschein, noch das Mindestalter von 21 zur Anwendung kommt.
Ich sehe vielmehr die Notwendigkeit, dass die SBs mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass sie das Gesetz nicht in die eigene Hand zu nehmen haben.
Aber du hast recht, früher oder später wird sich weisen, ob behördliche "Originalität" durchgeht oder nicht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Parallaxe » Di 24. Dez 2019, 22:18

@Chrissi Es ist eine gute Idee, im Falle des Falles das Innenministerium zu kontaktieren. Aber die Sache mit dem Volksanwalt würde ich unterlassen. Das ist kein ängstliches Zurückziehen, es ist eine strategische Maßnahme, bedachtsames Vorgehen ist gefragt. Ich glaube kaum, dass Du dort Unterstützung finden würdest, und ich befürchte, dass eine solche Diskussion eher in eine für uns alle ungünstige Richtung gehen könnte. Ich würde an Deiner Stelle mal mit der zuständigen Landespolizeidirektion Kontakt aufnehmen, also mit der Ebene über Deiner SB. Ich könnte mir gut vorstellen, aber das ist nur eine Phantasie, dass man Dir bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestalters für eine WBK gestattet, Deine Magazine auf Depot zu legen und dann eine Magazin-WBK zu beantragen. Die müsstest Du auf jeden Fall beantragen, weil Du ja keine zugehörige HA hast. Auf diese Weise wäre dem Waffengesetz bezüglich des Alters Genüge getan, Du würdest in Deinen Eigentumsrechten nicht beschnitten und würdest entsprechend dem Erwerb Deiner Magazine vor dem 14.12.2019 einen Altbestand zugesprochen bekommen.

Also bitte, such den Dialog mit den Behörden, aber bitte nicht mit der Volksanwaltschaft - die Volksanwaltschaft genießt eine gewisse Öffentlichkeit und wird immer wieder in den Medien mit ihren Fällen erwähnt. Sie ist politisch besetzt, da sitzen Vertreter aus den großen Parteien drin, und dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass ich dort jemand berufen sieht, eine Diskussion auf politischer oder parlamentarischer Ebene anzuzetteln, die nicht unbedingt im Sinne der Legalwaffenbesitzer laufen muss. Bedenke: Es gibt in Österreich Politiker und Parteien, die die Bevölkerung gerne entwaffnet sehen würden. Man muss diese Mühlräder nicht mit Wasser versorgen. Wir können wirklich dankbar sein, in Österreich eine vergleichsweise liberale Umsetzung der EU-Richtlinie zu haben, und das sollten wir nicht verspielen.

Zu der SB noch, weils da verschiedene Meinungen dazu gibt: Ich denke, dass Du Dich nicht irre machen lassen solltest - wie Yukon ja sagt, die kann nicht Recht beugen oder Regelungen erfinden, und das wird sie auch nicht tun, da bin ich sicher. Es wird auch auf dieser BH eine Menge Diskussion über alle möglichen Themen im Zusammenhang mit dem Waffengesetz geben, und letztlich müssen die ja auch gesetzesgemäß handeln.

Wie gesagt, die hat mal was gesagt, jetzt wird es eine Diskussion geben, und dann wird man sehen, was dabei rauskommt, wenn andere Personen neben dieser SB mit Deinem Anliegen konfrontiert sind. Ich bin sicher, dass Du nicht "einer SB zum Opfer fällst" - unsere Behörden sind letztlich professionell und verstehen ihre Arbeit, auch wenn der Weg zur Entscheidung einer mit Serpentinen ist.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von Chrissi » Di 24. Dez 2019, 22:33

Parallaxe hat geschrieben:
Di 24. Dez 2019, 22:18
@Chrissi Es ist eine gute Idee, im Falle des Falles das Innenministerium zu kontaktieren. Aber die Sache mit dem Volksanwalt würde ich unterlassen. Das ist kein ängstliches Zurückziehen, es ist eine strategische Maßnahme, bedachtsames Vorgehen ist gefragt. Ich glaube kaum, dass Du dort Unterstützung finden würdest, und ich befürchte, dass eine solche Diskussion eher in eine für uns alle ungünstige Richtung gehen könnte. Ich würde an Deiner Stelle mal mit der zuständigen Landespolizeidirektion Kontakt aufnehmen, also mit der Ebene über Deiner SB. Ich könnte mir gut vorstellen, aber das ist nur eine Phantasie, dass man Dir bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestalters für eine WBK gestattet, Deine Magazine auf Depot zu legen und dann eine Magazin-WBK zu beantragen. Die müsstest Du auf jeden Fall beantragen, weil Du ja keine zugehörige HA hast. Auf diese Weise wäre dem Waffengesetz bezüglich des Alters Genüge getan, Du würdest in Deinen Eigentumsrechten nicht beschnitten und würdest entsprechend dem Erwerb Deiner Magazine vor dem 14.12.2019 einen Altbestand zugesprochen bekommen.

Also bitte, such den Dialog mit den Behörden, aber bitte nicht mit der Volksanwaltschaft - die Volksanwaltschaft genießt eine gewisse Öffentlichkeit und wird immer wieder in den Medien mit ihren Fällen erwähnt. Sie ist politisch besetzt, da sitzen Vertreter aus den großen Parteien drin, und dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass ich dort jemand berufen sieht, eine Diskussion auf politischer oder parlamentarischer Ebene anzuzetteln, die nicht unbedingt im Sinne der Legalwaffenbesitzer laufen muss. Bedenke: Es gibt in Österreich Politiker und Parteien, die die Bevölkerung gerne entwaffnet sehen würden. Man muss diese Mühlräder nicht mit Wasser versorgen. Wir können wirklich dankbar sein, in Österreich eine vergleichsweise liberale Umsetzung der EU-Richtlinie zu haben, und das sollten wir nicht verspielen.

Zu der SB noch, weils da verschiedene Meinungen dazu gibt: Ich denke, dass Du Dich nicht irre machen lassen solltest - wie Yukon ja sagt, die kann nicht Recht beugen oder Regelungen erfinden, und das wird sie auch nicht tun, da bin ich sicher. Es wird auch auf dieser BH eine Menge Diskussion über alle möglichen Themen im Zusammenhang mit dem Waffengesetz geben, und letztlich müssen die ja auch gesetzesgemäß handeln.

Wie gesagt, die hat mal was gesagt, jetzt wird es eine Diskussion geben, und dann wird man sehen, was dabei rauskommt, wenn andere Personen neben dieser SB mit Deinem Anliegen konfrontiert sind. Ich bin sicher, dass Du nicht "einer SB zum Opfer fällst" - unsere Behörden sind letztlich professionell und verstehen ihre Arbeit, auch wenn der Weg zur Entscheidung einer mit Serpentinen ist.
Danke Parallaxe

Ich habe meine Mail für die SB noch nicht abgeschickt und werde diese noch überarbeiten. Ich werde in der Mail nur auf schwarz auf weiß Geschriebenes aus dem WaffG verweisen. Ich werde versuchen sobald wie möglich Kontakt mit der Landespolizeidirektion aufzunehmen. Jedoch ist die Problematik damit nicht gelöst, denn ich werde nicht vor dem auslaufen der Frist mein 21. Lebensjahr vollendet haben.

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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Beitrag von cal22 » Di 24. Dez 2019, 22:42

Wenn man in der Übergangsfrist 21 wird? Gibt es dann auch ein Problem?

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