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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Längerfristig werden die Grünen das Projekt "Kampf dem legalen Waffenbesitz" wieder angehen. Die Frage ist dann wie sich die ÖVP verhält.
Von den Zuständen in D sind wir GSD noch weit entfernt. Da gibt es nur noch AfD und FDP die halbwegs liberal eingestellt sind ... der Rest (mit wenigen Ausnahmen bei der CDU) ist radikal für Entwaffnung.
Von den Zuständen in D sind wir GSD noch weit entfernt. Da gibt es nur noch AfD und FDP die halbwegs liberal eingestellt sind ... der Rest (mit wenigen Ausnahmen bei der CDU) ist radikal für Entwaffnung.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich glaub, dass die Grünen jetzt erst mal versuchen werden, keinen Gegenwind zu haben, und wenn die Sportschützen und Jäger zusammenhalten und auch laut und deutlich für ihren Sport und ihre Passion eintreten, dann sollte vorerst Ruhe sein.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Genau das ist der Punkt.
Der bis jetzt leider nur etwas "holprig" funktioniert, da müssen sich meiner Meinung nach alle Beteiligten selbst "an der Nase nehmen" und - gleich ob man für das jeweils andere "Hobby" Interesse hat oder nicht - beim Aufkommen von sachlich nicht nachvollziehbaren/gerechtfertigten Ideen zu Verschärfungen - auch wenn sie nur "die Anderen" betreffen! - solche gut begründet gemeinsam und geschlossen ablehnen aber trotzdem auf der anderen Seite deutlich zeigen, dass man für sinnvolle Änderungen, welche die Sicherheit wirklich deutlich erhöhen, immer gesprächsbereit ist.
Nachdem jetzt die Resortverteilung feststeht und damit quasi die zukünftige Regierung ÖVP-Grüne "steht" ein Beispiel:
Eine sinnvolle Verschärfung bei der letzten Novelle war meiner Meinung nach die Beschränkung der Antritte für den psychologischen Test für den Waffenbesitz. Da muss man meiner Meinung nach zustimmen, dass es nicht sein kann, wenn eben so ein Test vorgesehen ist, dass jemand den theoretisch 20-30 Mal in kurzer Zeit wiederholen konnte bis er ihn einmal vielleicht irgendwie (sozusagen "durch Übung") schafft und die Behörde hat keine Ahnung, dass der Antragsteller in den letzten paar Monaten 25 Mal als "psychologisch ungeeignet" festgestellt wurde und sieht nur einen bestandenen Test. Ob es solche Fälle wirklich gegeben hat bezweifle ich zwar etwas (schon angesichts der exorbitanten Kosten und des zeitlichen Aufwandes) aber so etwas sollte grundsätzlich einfach nicht sein, schon das es möglich gewesen wäre schafft unnötigen Raum um Legalwaffenbesitzer bei Bedarf in ein grundsätzlich schiefes Licht rücken zu können.
So kann man glaube ich auch leichter für Entschärfungen in anderen Bereichen, wo sie notwendig sind argumentieren und bleibt dabei glaubwürdig.
Ersteres hoffe ich einmal nicht, auch für die Grünen, sie sind gerade erst 2017 aus dem Parlament geflogen, die Liste Pilz/Jetzt war für eine "waffenfreie Gesellschaft" (was auch immer das sein soll, Polizei nur mehr mit freundlichen Worten unterwegs oder wie?) und ist auch 2018 aus dem Parlament geflogen. Was auch immer das politische Programm bei den Grünen und bei der Liste Pilz/Jetzt in den letzten Jahren genau war - es scheint dort offenbar selbst bei den "Stammwählern" nicht gut angekommen zu sein.
Es gibt ja auch grüne Politiker die Jäger sind und grüne Politiker die einen Waffenpass haben, die ÖVP hat viele Wähler bei den Legalwaffenbesitzern zu verlieren ect. also ich sehe da nicht die nächste Verschärfung gleich um die Ecke und bin der Meinung jedenfalls innerhalb der Übergangsfrist passiert genau gar nichts wesentliches und jeder Legalwaffenbesitzer wird seine Altbestandsmagazine problemlos melden und registrieren können... aber es ist halt nur meine persönliche Meinung...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich sehe viel Raum für Argumente und hoffe, dass wir alle an einem Strang ziehen, sollte es blöd kommen. Man muss dann gleich Grundsatzfragen stellen, und da würde ich mich durchaus bei der US-amerikanischen Argumentation anlehnen. Wie auch immer, ich freu mich, dass es vorerst ruhig bleiben dürfte, die Grünen haben derzeit andere Sorgen, und von den Schwarzen erwart ich mir keine unbedingte Lust auf eine zusätzliche Baustelle... Kurz ist viel zu beschäftigt mit anderen großen Projekten wie z.B. ... aber egal, das führt weg vom Thema, das lass ich jetzt ![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Danke, jetzt kapier ichspanhandle hat geschrieben: ↑Mi 25. Dez 2019, 23:09Hi...Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Mi 25. Dez 2019, 21:58,,(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken'' - Quelle https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2019, 23:58
Ja genau das tut es, und das zeigt auch das Ausmaß dieses Eingriffs in die Eigentumsgarantie.
Jeder unter 21 mit großen Magazinen, egal ob mit Kat C Waffe oder ohne wäre damit vielleicht jetzt schon (hier sollte aber vorsichtig interpretiert werden was unrechtmäßiger Besitz ist, denn vor der Novelle war er ja rechtmäßig), spätestens aber nach der 2 Jahresfrist enteignet.
Volksanwaltschaft ist ein guter Tipp, in der Hoffnung, dass die sich bei Waffenbesitz nicht querstellen ("damit wollen wir nichts zu tun haben").
Versteh ich da was falsch oder sagt das Gesetz hier nicht eh genau, dass eine WBK ausgestellt werden muss aber eben der Besitz von Kategorie B Waffen eingeschränkt wird, ergo müsste JEDER, der so ein Magazin(e) besitzt eine WBK bekommen, nur das eben hinten kein einziger Kat. B. Platz bewilligt wird?
Für den Besitz von nur HighCap Mags - also ohne zugehörige Waffe(n) - ist eigentlich keine WBK erforderlich....siehe Zitat: Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
und somit kann/dürfte sich die Behörde auch nicht auf das min. Alter (für eine WBK) berufen.
Edit: Ups.... cas81 war schneller.
g
Willi
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
das funktioniert leider kaum....die paar Jäger, die ich kenne, verstehen es nicht, wenn ich sage, dass es neben Jagen und Tontaubenschießen noch andere sinnvolle Disziplinen gibt...Wenn ich denen sag, dass 2-gun matches, Halbautomatenbewerbe und dynamische Sachen für mich interessant sind - auch wenn ich bis dato noch keine Zeit hatte an sowas teilzunehmen - dann sagen die einfach "A WBK und so ein klumpert braucht eh kein normaler Mensch", und sowas habe ich schon öfters gehört. :/
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Dann sollte man denen mal sagen, dass man auch ohne Jagd Wald und Forst bewirtschaften kann ![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Im Ernst, ich will jetzt keine Diskussion über die Jagd lostreten, aber zu behaupten, dass das die EINZIGE Möglichkeit der Wildtierbewirtschaftung sein, das wäre denn doch realitätsfern.
Man muss solchen Menschen klar machen: Entweder marschieren wir gemeinsam oder Ihr steht ganz allein da.
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Im Ernst, ich will jetzt keine Diskussion über die Jagd lostreten, aber zu behaupten, dass das die EINZIGE Möglichkeit der Wildtierbewirtschaftung sein, das wäre denn doch realitätsfern.
Man muss solchen Menschen klar machen: Entweder marschieren wir gemeinsam oder Ihr steht ganz allein da.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich bin selbst kein Jäger aber es gibt in Österreich kein Tier was einem Wildschwein gefährlich werden kann. Wer außer dem Jäger sollte deren Bestand in Grenzen halten?
Die Jagd ist etwas ganz wichtiges für die Natur.
Dem Jäger und Förster fällt auf wenn etwas im Revier nicht stimmt.
Die Jagd ist ein Hobby in dem Tradition & Werte eine große Rolle spielen.
Es gibt für einen Jäger im Prinzip keinen Grund warum er ein HA braucht. Seit Generationen bewerkstelligen Jäger mit einem Repetierer oder einer Flinte alle ihre Aufgaben mit Erfolg.
Das deren Verständnis dafür eher gering ist kann ich nachvollziehen genauso das man keine Bilder in unseren Wäldern liefern möchte mit Tarnbekleidung & AR15.
Mfg
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Es geht aber nicht um AR15 im Wald. Ich habe nur weiter oben gelesen, dass Jäger offenbar ein Problem mit Nicht-Jägern am Schießstand haben, die ein HA schießen. Von der Jagd mit HA hat niemand gesprochen. Wie gesagt, ich halte es nicht für eine gute Idee, wenn man einander befehdet.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Lieber Parallaxe.Parallaxe hat geschrieben: ↑Di 31. Dez 2019, 23:39Es geht aber nicht um AR15 im Wald. Ich habe nur weiter oben gelesen, dass Jäger offenbar ein Problem mit Nicht-Jägern am Schießstand haben, die ein HA schießen. Von der Jagd mit HA hat niemand gesprochen. Wie gesagt, ich halte es nicht für eine gute Idee, wenn man einander befehdet.
Es gab unlängst einen Thread wo die Sportschützen mit Ha von einem Stand ausgeschlossen wurden weil ein paar so Helden die Anlage damit zerschossen haben.
Das sich die Freude der Jäger darüber in Grenzen hält kannst du dir sicher denken.
Es geht einzig & allein darum das diese beiden Gruppen ganz andere Anforderungen an ihre Waffen stellen und manchmal halt eine ganz andere Einstellung zum schiessen haben und dann entstehen Reibungen zw diesen 2 Gruppen. In einer idealen Welt magst du Recht haben aber in Österreich wo jeder seine eigene Suppe kocht wirst du nicht alle unter einen Hut bekommen da teilweise ganz andere Interessen im Vordergrund stehen und jeder damit bemüht ist Einschränkungen für sich abzuwenden.(Der Schalldämpfer war für die Jäger wichtig dafür sind ihm die Hi Caps relativ wurscht,nur als Bsp).
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Jäger oder nicht Jäger, das Thema ist: Keine Magazin-Registrierung unter 21
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich weiß. Wir sind drauf gekommen, weil die Rede davon war, dass Jäger keine HA am Schießstand dulden (es war vom Schießstand die Rede, nicht vom Revier). Ich habe nur reagiert, und solange jemand darauf Bezug nimmt, finde ich das legitim.
Aber ich wäre auch froh, wenn wir zu den Magazinen zurückkehren und uns vertragen würden![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Prosit 2020!
Aber ich wäre auch froh, wenn wir zu den Magazinen zurückkehren und uns vertragen würden
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Prosit 2020!
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Hallo alle zusammen
Leider kam in letzter Zeit nicht viel von meiner Seite da mich die Behörde mehr als 4 Wochen ignoriert hat. Ich dache damit wäre die ganze Sache vorerst erledigt.
Da habe ich wohl falsch gedacht als ich heute morgen meinen Mail Eingang checkte konnte ich meinen Augen nicht trauen.
Das ist die Mail die ich von der SB bekommen habe:
Sehr geehrter Herr Kessler,
anbei erhalten Sie die neuerliche Stellungnahme der Landespolizeidirektion.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Magazine umgehend vom Büchsenmacher an die Behörde zu übermitteln sind.
Für die nachweisliche Veranlassung der Übermittlung der Magazine wird Ihnen eine Frist von 14 Tagen eingeräumt.
Mit freundlichen Grüßen,
Und hier noch die Stellungnahme der LPD:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stellungnahme vom 20.12.2019 wurde nach Absprache mit dem BMI verfasst. Aus der Zusammenfassung von Herr Kessler ergibt sich keine „neue Fragestellung“. Deshalb ist der bereits übermittelten Stellungnahme nichts mehr anzufügen.
Ein großes Magazin wie unten angeführt ist verboten. Diesbezüglich gibt es keine Übergangsregelung für 18jährige.
Gem. § 51/Abs 1 Z 1 ist der Besitz eines entsprechenden Magazins eine Verwaltungsübertretung.
Gem. § 52 ist somit seitens der Behörde der Verfall, weil eine Übertretung gem. § 51 gesetzt wurde, zu erklären und die weiteren Maßnahmen (wie bisher) zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Leider kam in letzter Zeit nicht viel von meiner Seite da mich die Behörde mehr als 4 Wochen ignoriert hat. Ich dache damit wäre die ganze Sache vorerst erledigt.
Da habe ich wohl falsch gedacht als ich heute morgen meinen Mail Eingang checkte konnte ich meinen Augen nicht trauen.
Das ist die Mail die ich von der SB bekommen habe:
Sehr geehrter Herr Kessler,
anbei erhalten Sie die neuerliche Stellungnahme der Landespolizeidirektion.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Magazine umgehend vom Büchsenmacher an die Behörde zu übermitteln sind.
Für die nachweisliche Veranlassung der Übermittlung der Magazine wird Ihnen eine Frist von 14 Tagen eingeräumt.
Mit freundlichen Grüßen,
Und hier noch die Stellungnahme der LPD:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stellungnahme vom 20.12.2019 wurde nach Absprache mit dem BMI verfasst. Aus der Zusammenfassung von Herr Kessler ergibt sich keine „neue Fragestellung“. Deshalb ist der bereits übermittelten Stellungnahme nichts mehr anzufügen.
Ein großes Magazin wie unten angeführt ist verboten. Diesbezüglich gibt es keine Übergangsregelung für 18jährige.
Gem. § 51/Abs 1 Z 1 ist der Besitz eines entsprechenden Magazins eine Verwaltungsübertretung.
Gem. § 52 ist somit seitens der Behörde der Verfall, weil eine Übertretung gem. § 51 gesetzt wurde, zu erklären und die weiteren Maßnahmen (wie bisher) zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Laut meiner LPD bedeutet diese Entscheidung, dass alle unter 21 jährigen enteignet werden. Und ich kann mich nicht einmal wehren, da ich sonst eine Verwaltungsübertretung riskiere, also muss mein Waffenhändler meine Magazine wohl für mich abgeben. Bevor ich das aber mache, werden ich bei der LPD und beim BMI anrufen.
Falls ihr noch Tips oder Infos habt an wen ich mich wenden soll bitte lasst es mich wissen.
Lg Christoph
Falls ihr noch Tips oder Infos habt an wen ich mich wenden soll bitte lasst es mich wissen.
Lg Christoph
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
So wie ich das lese, steht die LPD auf dem Standpunkt, dass du durch den Besitz der Magazine seit 14.12. (Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots) eine Verwaltungsübertretung bereits begangen hast, und aus diesem Grund durch deine zuständige Behörde (BH, nehme ich an?) der Verfall der Magazine anzuordnen und du für diese Verwaltungsübertretung zu bestrafen bist.
Dh du stehst bereits bis zu den Knöcheln in der Sch****.
Zum Verfall: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V ... 91332.html
Einen kundigen Rechtsbeistand zu befragen (Raoul Wagner bspw), wäre vielleicht gar nicht verkehrt.
Dh du stehst bereits bis zu den Knöcheln in der Sch****.
Zum Verfall: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V ... 91332.html
Einen kundigen Rechtsbeistand zu befragen (Raoul Wagner bspw), wäre vielleicht gar nicht verkehrt.
ASL - Verein - SSC Stetten
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