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2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DarthAlexxx
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2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von DarthAlexxx » Di 29. Okt 2019, 16:55

Lieben Gruß
Alex

bino71
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von bino71 » Di 29. Okt 2019, 19:31

Danke. Man sieht auch schon die geheimnisvolle neue WBK/WP.

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milu
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von milu » Di 29. Okt 2019, 19:45

Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von gewo » Di 29. Okt 2019, 20:41

milu hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 19:45
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
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Promo
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von Promo » Di 29. Okt 2019, 20:43

Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348

Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von Sauer202 » Di 29. Okt 2019, 21:05

gewo hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 19:45
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Gewo, wo steht das in der Verordnung? Kann es leider nicht finden.
Zuletzt geändert von Sauer202 am Di 29. Okt 2019, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.

hape
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von hape » Di 29. Okt 2019, 21:36

Positiv, keine großen Änderungen.

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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von Sauer202 » Mi 30. Okt 2019, 18:32

gewo hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 19:45
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?

gewo
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von gewo » Do 31. Okt 2019, 01:13

Sauer202 hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 18:32
gewo hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 19:45
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Nochmals die Frage an gewo! Wo steht das bitte in der Verordnung?
es war immer schon seit dem fruehjahr geplant dass es dazu einen erlass oder eine verordnung im herbst geben soll
wenn sie da jetzt ned drinnen steht gibts zwei moeglichkeiten
A.) es kommt noch ein erlass nach
B.) man verzichtet drauf
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von Sauer202 » Do 31. Okt 2019, 21:40

gewo hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 20:41
milu hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 19:45
Danke fürs Verlinken.
Kann mir jemand erklären, was die Änderung bei der Verwahrung (Aneignung und Verwendung) im täglichen Leben dann bedeutet?
verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht
Und nochmals die Frage!
Wo ist deine Antwort in der 2. Waffengesetzdurchführungsverordnung zu finden?

Du schreibst j das „verwahrung fuer die jaeger

sie duerfen ausserhalb der eigentlichen jagdausuebung, also am weg vom und zum revier nicht fuehren
wenn sie also nach der jagd beim wirten sitzen .... wohin mit der waffe?

es wird hier wohl eine erleichterung geben die vom bisherigen ansoluten verbot eine kat B waffe im auto zurueck zu lassen abgeht“ in der verordnung steht bzw. Dies die Änderungen sind.

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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von Sauer202 » Sa 9. Nov 2019, 12:28

Gewo, die Frage an dich ist immer noch offen!

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Mauser98Lover
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Re: 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Beitrag von Mauser98Lover » Mi 8. Jan 2020, 21:36

Promo hat geschrieben:
Di 29. Okt 2019, 20:43
Wurde schon am 8. Oktober hier diskutiert: viewtopic.php?f=20&t=47348

Edit: falls wer zu faul ist, geändert hat sich fast nix. Nur das hier sind die Änderungen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_294.html
gibt es auch noch andere Durchführungsverordnungen? Also neben der neuen und der ausm 97er Jahr wo die JHP muni verboten wurde?
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