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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Spar dir die nächste Antwort Markus .
Schade um die Zeit.
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Jössas,
jetzt hast mir die Worte aus dem Mund genommen!
LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
- combatmiles
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Bleib standhaft!!
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
- DarthAlexxx
- 9mm Para
- Beiträge: 30
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 11:35
- Wohnort: Gumpoldskirchen
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.
Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Lieben Gruß
Alex
Alex
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich hatte auch noch keinen Kaffee …DarthAlexxx hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2020, 08:20Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.
Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Du musst ihnen nur zeigen wo du die Waffen verwahrst, damit sie die sichere Verwahrung überprüfen können und sehen, dass die Waffen darin verwahrt waren.
Hast du z.B. einen großen Safe, in welchem du auch andere Wertgegenstände oder Privatsachen sicherst, sind auch Dinge drinnen, welche nicht Gegenstand der Kontrolle sind.
Deshalb musst du sie auch nicht in den Safe schauen lassen.
Du kannst sie natürlich freiwillig reinschauen lassen, musst aber nicht.
Edit: Natürlich musst du den Safe öffnen um die Waffen entnehmen zu können, musst sie aber dabei nicht reinschauen lassen, was sonst noch so alles im Safe ist …
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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- DarthAlexxx
- 9mm Para
- Beiträge: 30
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 11:35
- Wohnort: Gumpoldskirchen
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Danke!Dobi hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2020, 08:34Ich hatte auch noch keinen Kaffee …DarthAlexxx hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2020, 08:20Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.
Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Du musst ihnen nur zeigen wo du die Waffen verwahrst, damit sie die sichere Verwahrung überprüfen können und sehen, dass die Waffen darin verwahrt waren.
Hast du z.B. einen großen Safe, in welchem du auch andere Wertgegenstände oder Privatsachen sicherst, sind auch Dinge drinnen, welche nicht Gegenstand der Kontrolle sind.
Deshalb musst du sie auch nicht in den Safe schauen lassen.
Du kannst sie natürlich freiwillig reinschauen lassen, musst aber nicht.
Edit: Natürlich musst du den Safe öffnen um die Waffen entnehmen zu können, musst sie aber dabei nicht reinschauen lassen, was sonst noch so alles im Safe ist …
Lieben Gruß
Alex
Alex
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich hatte heute schon einen Kaffee, hat aber nix gebracht.DarthAlexxx hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2020, 08:20Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.

https://iwoe.at/wp-content/uploads/2014 ... ahrung.pdf <-- Leitfaden der Verband
Überprüfung des Inhalts des Safes/Waffenschranks ist nicht teil der Überprüfung. Das ist eine Verwahrungs(Verlässlichkeits)überpfrüfung und keine Hausdurchsuchung.
§25 Waffg
Zweite Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV)§ 25. Überprüfung der Verlässlichkeit
(1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
§ 4 Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
- gerioldschool
- .357 Magnum
- Beiträge: 118
- Registriert: So 18. Jan 2015, 15:54
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Sodale, hab gestern meinen Erweiterungsantrag bei der BH Korneuburg abgegeben und es war wie immer eine Freude 
Heute hab ich gegen 15:00 während eines Vortrags eine WhatsApp Nachricht von meiner Frau bekommen "Polizei ist da, Waffenkontrolle". Um ca. 18 Uhr ist er wieder gekommen und die Kontrolle war sehr entspannt. Der Polizist war außerordentlich höflich, hat die Verwahrung und die Seriennummern meiner B Waffen kontrolliert, hat sich mein Schießbuch und meine letzten Ergebnislisten angesehen, kurzer Smalltalk und gut wars

Heute hab ich gegen 15:00 während eines Vortrags eine WhatsApp Nachricht von meiner Frau bekommen "Polizei ist da, Waffenkontrolle". Um ca. 18 Uhr ist er wieder gekommen und die Kontrolle war sehr entspannt. Der Polizist war außerordentlich höflich, hat die Verwahrung und die Seriennummern meiner B Waffen kontrolliert, hat sich mein Schießbuch und meine letzten Ergebnislisten angesehen, kurzer Smalltalk und gut wars

- LordHelmchen
- .223 Rem
- Beiträge: 279
- Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
- Wohnort: Dornbirn
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
wegen dem blödsinnigen Waffenführerschein .....zeigst das du immer ballern gehst und dann sparst dir den Wisch ...
-
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- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Vielleicht wollte er sich die Auffrischung vom Waffenführerschein ersparen.LordHelmchen hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 10:45Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam
- LordHelmchen
- .223 Rem
- Beiträge: 279
- Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Bestätigung vom WFS unter die Nase halten...........
Egal
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Gilt nur für 6 Monate. Aber du kannst ihn ja alle halbe Jahr machen, dann bist du immer bereit, sollte es zur Überprüfung kommen. 

Glock 19
OA 15 BL
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
2. WaffVLordHelmchen hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 10:45Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam
§ 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§25 WaffG). Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständiges Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht,...
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