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ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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martin
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von martin » Mi 29. Jan 2020, 16:20

Ein 33er Glock Magazin wird zweifelsfrei als Hicap für eine Kurzwaffe erfasst werden.
Wenn ein Halbautomat als 17/1/8 erfasst ist darfst Magazine mit mehr als 10 Schuss einstecken, egal ob dieses als Kurz- oder Langwaffenmagazin im ZWR steht. Warum sollte die Behörde jetzt ein Magazin doppelt im ZWR eintragen?

Ich werde einen Marlin Camp als 17/1/8 melden, die Magazine dazu sind aber Kurzwaffenmagazine mit 15 bzw. 20 Schuss.
Da ist dann überhaupt kein Magazin für dieses Gewehr im ZWR, dennoch darf ich die 20er oder ein ausgeborgtes 30er anstecken.

bino71
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von bino71 » Mi 29. Jan 2020, 16:22

Ich habe 10 HighCap Magazine, die in mehrere HA passen, habe aber nur eine HA mit 2 Lower, die verschiedene Magazine aufnimmt.
Ich glaube, ich fahr am Besten, wenn ich 5 auf Z8, 5 auf Z10 melde, damit ich mir später ein Ar15 Derivat kaufen und die HighCap am Schießstand anstecken darf.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von fluxhunter » Mi 29. Jan 2020, 21:18

[/quote]
Dann ändere das auf "folgende/s Magazin/e passen sowohl in meine zum Stichtag besessene Waffe x als auch meine zum Stichtag besessene Waffe y".

Wie gesagt, sie sind im ZWR nicht einer bestimmten Waffe zugeordnet.
[/quote]

... und dann werden beide Waffen zu Kat. A Waffen.

Ob das ein Vor- oder Nachteil ist bzw. sein wird, ist mir allerdings unklar.
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HowlingWolf
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von HowlingWolf » Mi 29. Jan 2020, 22:42

fluxhunter hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 21:18

... und dann werden beide Waffen zu Kat. A Waffen.

Ob das ein Vor- oder Nachteil ist bzw. sein wird, ist mir allerdings unklar.
Korrektur:

"...and dann dürfen beide Waffen auch außerhalb des behördlich genehmigten Schießstandes durch einsetzen eines entsprechenden Magazins (das keinen Platz braucht und beliebig nachgekauft werden darf) zu Kat. A gemacht werden."

Eine sehr elegante Methode, um das Maximum an (frei belegbaren (!)) Altbestandsplätzen herauszuholen.
Ich sehe nur dann einen Nachteil, wenn du auf einen der Plätze später einen Revolver legen wollen würdest.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von DLK » Do 30. Jan 2020, 13:55

panhandle hat geschrieben:
Sa 25. Jan 2020, 01:34
Wenn man sich aber nun mal den techn. Aspekt eines VA betrachtet (und das werden die Jungs bei der Behörde ja auch getan haben) wird man wohl zu dem Schluss kommen, das sich im Lower ein Großteil der für eine VA Funktion notwendigen Teile dieses Gewehres befinden. (Den passenden Bolt Carrier im Upper lasse ich einmal außen vor)
Dazu der Erlass:
Beispiel:
Der Lauf eines Halbautomaten ist sowohl in der halbautomatischen als auch in der vollautomatischen Version dieses Gewehres einsetz- und verwendbar (doppelfunktionaler Lauf). Dieser Halbautomat ist der Kategorie B zuzurechnen.
Ein doppelfunktionaler wesentlicher Teil für einen Halbautomaten kann aufgrund einer Bewilligung für eine Schusswaffe der Kat. B, einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 8 WaffG oder einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG für die vollautomatische Version erworben werden.
Die Grenzen der Kategorie B werden jedenfalls dann verlassen, wenn sich jemand durch die Anschaffung verschiedener halbautomatischer Gewehre in die Lage versetzt, über alle notwendigen wesentlichen Teile, die eine funktionsfähige vollautomatische Schusswaffe ausmachen, zu verfügen.
Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang, dass ein wesentlicher Teil für Kriegsmaterial gem. § 1 I Ziffer 1 lit. c KM-Verordnung und § 5 Abs. 1 Ziffer 2 WaffG (d.h. Lauf, Verschluss und Gehäuse einer vollautomatischen Schusswaffe) der nicht mit einem Halbautomat tauschbar ist, jedenfalls Kriegsmaterial darstellt und somit nur aufgrund einer Bewilligung gemäß § 18 WaffG erworben werden darf.


Kurz: Solange Du keinen ganzen Vollautomaten in Teilen hast, ist aus Sicht der Behörden alles ok.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von panhandle » Do 30. Jan 2020, 14:11

@DLK

Ajo....ok, Danke.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von fluxhunter » Do 30. Jan 2020, 15:06

HowlingWolf hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 22:42
fluxhunter hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 21:18

... und dann werden beide Waffen zu Kat. A Waffen.

Ob das ein Vor- oder Nachteil ist bzw. sein wird, ist mir allerdings unklar.
Korrektur:

"...and dann dürfen beide Waffen auch außerhalb des behördlich genehmigten Schießstandes durch einsetzen eines entsprechenden Magazins (das keinen Platz braucht und beliebig nachgekauft werden darf) zu Kat. A gemacht werden."

Eine sehr elegante Methode, um das Maximum an (frei belegbaren (!)) Altbestandsplätzen herauszuholen.
Ich sehe nur dann einen Nachteil, wenn du auf einen der Plätze später einen Revolver legen wollen würdest.

ok, danke! plätze hab ich ausreichend zur verfügung - und einen revolver auch ;o)
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 16:29

jetzt bin ich selber auch mal a bisserl ratlos

kunden hat:
- 2 plaetze auf der WBK
und
- 2 plaetze auf dem WP

kunde besitzt:
glock 17
glock 19
Ar-15 9x19
AUG-Z 223
alle waffen mit langen Magazinen

dh der kunde besitzt
2 stk kat A gem 17/1/7 und
2 stk kat A gem 17/1/8

kunde will sich KEINEN neuen WP ausstellen lassen sondern nur eine neue WBK

frage:
wie geht das?

die WBK ist (nur) fuer zwei plaetze ausgestellt
es sollen aber alle vier waffen auf Altbestand eingetragen werden .....
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von Promo » Do 30. Jan 2020, 16:41

.. spannender Fall, den wohl nur die Behörde lösen kann, indem sie großzügig ist und "erweitert". Theoretisch könnte die Behörde beide Dokumente neu bestellen und alles auf Kat.A umschreiben und der betreffenden Person erst aushändigt, wenn diese bezahlt sind - in der Zwischenzeit gelten nämlich die alten Dokumente als erloschen und spätestens ab 14.12.2021 macht sich der Inhaber ja selbst strafbar. Man könnte andererseits aber natürlich argumentieren, dass jede Person 2 Plätze Kat.B jedenfalls haben darf, und diese dann auf dem WP wären, und daher eine Ausstellung von WBK mit ausdrücklich und ausschließlich 4 Plätzen Kat.A vertretbar wäre.
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von bino71 » Do 30. Jan 2020, 16:58

Magazine für die KW abgeben oder vernichten - voila, Problem gelöst.
Der Satz "Ich will das aber nicht so" führt eher zu Achselzucken bei der Behörde.
2 Plätze mehr auf WBK werdens nicht hergeben...doch, wenn er den WP abgibt.

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 17:01

bino71 hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:58
Magazine für die KW abgeben oder vernichten - voila, Problem gelöst.
Der Satz "Ich will das aber nicht so" führt eher zu Achselzucken bei der Behörde.
2 Plätze mehr auf WBK werdens nicht hergeben...doch, wenn er den WP abgibt.
naja
so ganz kann das auch ned sein

ist zum glueck a moderate behoerde
die werden das schon hinbekommen

zur not holt er sich von seinem verein eine 11b bestaetigung und "erweitert" on-the-fly von 2 auf 4 auf der WBK
mit den fünf jahren geht es sich knapp noch ned aus
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von MikeD » Do 30. Jan 2020, 18:55

gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:29
jetzt bin ich selber auch mal a bisserl ratlos

kunden hat:
- 2 plaetze auf der WBK
und
- 2 plaetze auf dem WP

......

dh der kunde besitzt
2 stk kat A gem 17/1/7 und
2 stk kat A gem 17/1/8

kunde will sich KEINEN neuen WP ausstellen lassen sondern nur eine neue WBK
Warum will er sich keinen neuen WP ausstellen lassen ?

Dürfte er die Waffen (mit normalem Magazin) dann eigentlich führen, wenn sie auf der WBK als Kat A eingetragen sind und der WP nur für Kat B ist ?
Da habe ich mittlerweile unterschiedliche Meinungen gehört :-(

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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 19:04

MikeD hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 18:55
gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:29
jetzt bin ich selber auch mal a bisserl ratlos

kunden hat:
- 2 plaetze auf der WBK
und
- 2 plaetze auf dem WP

......

dh der kunde besitzt
2 stk kat A gem 17/1/7 und
2 stk kat A gem 17/1/8

kunde will sich KEINEN neuen WP ausstellen lassen sondern nur eine neue WBK
Warum will er sich keinen neuen WP ausstellen lassen ?

Dürfte er die Waffen (mit normalem Magazin) dann eigentlich führen, wenn sie auf der WBK als Kat A eingetragen sind und der WP nur für Kat B ist ?
Da habe ich mittlerweile unterschiedliche Meinungen gehört :-(
ja darf geführt werden soweit mir bekannt
denn die waffe ist nur dann 17/1/8 wenn das lange magazin angesteckt ist
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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Beitrag von bino71 » Do 30. Jan 2020, 19:08

Aber gerade fällt mir ein.
Kann das überhaupt funktionieren, da er dann auf der WBK (bei den 2 zusätzlichen Plätzen) und der WP die gleiche Waffe mit der gleichen Seriennummer eingetragen hat?

woolf sein Vorschlag ist eigentlich die Lösung, weil Führen will er die langen Magazine nicht.

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