Gilt das auch, wenn man Magazinsaltbestand nach §17/1/9 bzw. 17/1/10 hat?woolf hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 03:16Conclusio von der gestrigen Roadshow: du darfst auch an den anderen Glocks Hi-Cap Mags anstecken (nicht nur am Stand!), aber in Summe gleichzeitig immer nur so viele wie du 17/1/7 Genehmigung auf der WBK hast. Du darfst die Mags also nicht nur an die eine Glock anstecken, die als 17/1/7 gemeldet wird.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 12:21ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
Hat mich auch etwas verwundert, wurde aber mehrmals so bestätigt.
Beispiel:
2x §17/1/7 (KW mit "großen" Magazinen)
2x §17/1/8 (LW-HA mit "großen" Magazinen)
5x §17/1/10 ("Große" Magazinen ohne passenden HA)
5x B
Wenn jetzt ein neuer HA auf einem B-Platz gemeldet wird, zu dem die Altbestandsmagazine (§17/1/10) passen, gilt diese Regel dann auch für diesen?