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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Der Hr. Gartner wird in Graz auf der Roadshow sein.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich hätte 3 einfache Fragen betr. dem Magazin-Thema. Es gibt hier soviel Inhalt und Diskussion darüber, dass ich schon unsicher werde. Gerne auch PN.
Wenn meine KatB-Waffe nach der Magazinmeldung zur KatA wird, weil ich 30er-Magazine habe...
a) wird die Waffe dann zu KatB zurückgestuft, wenn ich die Magazine irgendwann mal nachweislich loswerde?
b) wird das Auswirkungen auf die Plätze auf meiner WBK haben (Wird dann also ein Platz frei? WBK ist ja nur KatB, oder?)
c) muss ich dann bessere Verwahrungsvorkehrungen treffen, als jetzt für KatB?
Danke!
Wenn meine KatB-Waffe nach der Magazinmeldung zur KatA wird, weil ich 30er-Magazine habe...
a) wird die Waffe dann zu KatB zurückgestuft, wenn ich die Magazine irgendwann mal nachweislich loswerde?
b) wird das Auswirkungen auf die Plätze auf meiner WBK haben (Wird dann also ein Platz frei? WBK ist ja nur KatB, oder?)
c) muss ich dann bessere Verwahrungsvorkehrungen treffen, als jetzt für KatB?
Danke!
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
a) Sobald Du das 30er Magazin absteckst hast eine Kat B Waffe.
b) Nein, es ist ein Tausch auf der WBK (B gegen A). Bei 2 Kat B, hast dann 1 Kat A , 1 Kat B oder 2 Kat A
c) Wissen wir nicht: Laut Gesetz Nein, Laut Verband Ja
b) Nein, es ist ein Tausch auf der WBK (B gegen A). Bei 2 Kat B, hast dann 1 Kat A , 1 Kat B oder 2 Kat A
c) Wissen wir nicht: Laut Gesetz Nein, Laut Verband Ja
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
D.h. dann zu Punkt a, dass ich zwar den BESITZ der Magazine in jedem Fall melden muss.
Ist dann die Hochstufung eine Option, die ich wählen KANN, wenn ich die Magazine auch anstecken will ODER
kommt es in jedem Fall zu einer Hochstufung, wenn ich die Magazine weiterhin besitzen will.
Ich habe ein Problem mit Besitz vs. Verwendung von Magazinen.
Ist dann die Hochstufung eine Option, die ich wählen KANN, wenn ich die Magazine auch anstecken will ODER
kommt es in jedem Fall zu einer Hochstufung, wenn ich die Magazine weiterhin besitzen will.
Ich habe ein Problem mit Besitz vs. Verwendung von Magazinen.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Du mußt die Magazine melden, weil die großen Magazine das Kat A ausmachen; Du bekommst und zahlst eine neue WBK.
Ohne Meldung bist ab 12/2021 ein verbotenes Ding Besitzer.
Ohne Meldung bist ab 12/2021 ein verbotenes Ding Besitzer.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
So sehe ich das auch. Ich hoffe, dass der Verband RA die BH soweit bringt dass die Enteignung zurückziehen.Balistix hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 12:00Das ist ja genau der Punkt vom cas, und da stimm ich mit ihm überein: alles was vor 14.12. rechtmäßig erworben wurde, darf während der Meldefrist auch weiterhin legal besessen werden und wird erst zum 14.12.2021 illegal, sofern es nicht gemeldet wird.gewo hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 11:45fuer illegal besessene waffen wurde keine meldefristvorgesehen ...
sie sind zwar evt rechtmäßig erworben worden, jedoch NICHT im rechtmäßigen besitz (nach Meinung der Behörde)cas81 hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 11:35... beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen jedenfalls erlaubt."
es ist absurd dass sie keinen bescheid ausstellen (WBK geht ned, klar ..)
aber Übergangsfrist sehen ich - wenn die behoerde sich mit ihrer Rechtsmeinung durchsetzt - eigentlich keine
Der Kollege hat die Magazine vorher erworben und besitzt sie daher zum derzeitigen Zeitpunkt weiterhin legal, so will es das Gesetz. Er hat tatsächlich noch keine Verwaltungsübertretung begangen.
In anderen Worten: die BH und die LPD verkennen die geltende Rechtslage komplett und bewegen sich auf äußerst dünnem Eis.
Was anderes wäre es, wenn der Kollege die Dinger nach 14.12. erst erworben hätte. Dann wäre der Besitz mangels entsprechender Genehmigung illegal.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Das hoffe ich auch !!!
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Hallo alle zusammen
Habe heute dem Verband RA alle Daten und Informationen zukommen lassen. Das war ned mal so einfach. Hat mich doch ganz schön viel Zeit gekostet. Ich hoffe der kann jetzt etwas damit Anfangen!!!
Habe heute auch versucht den Herrn Gartner zu erreichen, aber habe Ihn nicht erreicht.
Falls Ihr mich Unterstützen wollt, schlage ich vor ihr macht vielleicht ein Verband Abo oder ruft an und sagt ihr wollt das ich unterstützt werde.
Eigentlich wollt ich, als ich die Mail zum ersten mal gelesen habe, aufgeben und die blöden Mags einfach abgeben. Doch nachdem ich die vielen Kommentare hier gelsen haben, hab ich mich dazu entschlossen es doch zu probieren. Zumindest innerhalb der Frist. Außerdem wenns ich ned mach, dann machts keiner. Ich denke nicht, dass es einen weitern Fall geben wir, bei dem der Betroffene das nötige Know How hat um sich zu wehren. Vielleicht ist dieser Fall ja wegweisend und einer anderer u21 hats dadruch leichter. Ist ja auch schon was. Und außerdem gehts mir ja nicht um die paar Plastikbehälter, für die ich eine Bewilligung will, sondern darum, dass die BH ned Gott spielt und willkürlich Leute enteignet.
Habe heute dem Verband RA alle Daten und Informationen zukommen lassen. Das war ned mal so einfach. Hat mich doch ganz schön viel Zeit gekostet. Ich hoffe der kann jetzt etwas damit Anfangen!!!
Habe heute auch versucht den Herrn Gartner zu erreichen, aber habe Ihn nicht erreicht.
Falls Ihr mich Unterstützen wollt, schlage ich vor ihr macht vielleicht ein Verband Abo oder ruft an und sagt ihr wollt das ich unterstützt werde.
Eigentlich wollt ich, als ich die Mail zum ersten mal gelesen habe, aufgeben und die blöden Mags einfach abgeben. Doch nachdem ich die vielen Kommentare hier gelsen haben, hab ich mich dazu entschlossen es doch zu probieren. Zumindest innerhalb der Frist. Außerdem wenns ich ned mach, dann machts keiner. Ich denke nicht, dass es einen weitern Fall geben wir, bei dem der Betroffene das nötige Know How hat um sich zu wehren. Vielleicht ist dieser Fall ja wegweisend und einer anderer u21 hats dadruch leichter. Ist ja auch schon was. Und außerdem gehts mir ja nicht um die paar Plastikbehälter, für die ich eine Bewilligung will, sondern darum, dass die BH ned Gott spielt und willkürlich Leute enteignet.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Habe gerade mit dem RA Rippel telefoniert. Dieser hat mir klar gemacht das die BH auf ihrer Entscheidung verbleiben wird und eher nicht nachgeben wird. Er hat mir auch gesagt dass ihm bewusst ist dass ich als Schüler keine Mittel habe um einen längeren Rechtsstreit zu finanzieren. Er wird bei Verband Vorstand entsprechende Mittel beantragen.
Sollte dem zugestimmt werden, wird der Anwalt die nächsten Schritte einleiten.
Sollte dem zugestimmt werden, wird der Anwalt die nächsten Schritte einleiten.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Kannst du konkret mitteilen, welche Magazine du exakt besitzt (Hersteller, für welches Waffenmodell, welches Kaliber, etc.)? Danke!
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Servus Chrissi,Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 01:22Außerdem wenns ich ned mach, dann machts keiner. Ich denke nicht, dass es einen weitern Fall geben wir, bei dem der Betroffene das nötige Know How hat um sich zu wehren. Vielleicht ist dieser Fall ja wegweisend und einer anderer u21 hats dadruch leichter. Ist ja auch schon was. Und außerdem gehts mir ja nicht um die paar Plastikbehälter, für die ich eine Bewilligung will, sondern darum, dass die BH ned Gott spielt und willkürlich Leute enteignet.
das ist - trotz deines jugendlichen Alters - eine sehr erwachsene Herangehensweise bzw. Sicht der Dinge. Ich werde diesen Fall weiter beobachten und bitte dich, uns über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden zu halten. Sollte dir die Verband in diesem Fall tatsächlich zu deinem Recht verhelfen oder Rechtssicherheit für andere Betroffene herstellen können, haben sie sich wohl mit mir ein neues Mitglied verdient.
Grüße,
Weissi
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verlier bitte aber nicht aus den Augen dass das Wichtigste für dich ist, aus der Sache möglichst unbelastet (ohne Verwaltungsstrafe oder gar Waffenverbot) rauszukommen.
Es geht darum die Behörde bestmöglich dabei zu unterstützen ihren Rechtsirrtum zu erkennen - und nicht einen Krieg anzufangen.
BTW: dass der Herr Rippel der Präsident der Verband ist, ist dir eh bewusst, oder?
Es geht darum die Behörde bestmöglich dabei zu unterstützen ihren Rechtsirrtum zu erkennen - und nicht einen Krieg anzufangen.
BTW: dass der Herr Rippel der Präsident der Verband ist, ist dir eh bewusst, oder?
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ja das wär mir aktuell auch sehr wichtig. Wobei es für mich und das hat der Herr Rippel auch gesagt nur zwei Optionen gibt entweder lassen wir es sein oder wir gehen ,,all in’’ und dann muss man das ganze gerichtlich lösen.fast12 hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 12:04Verlier bitte aber nicht aus den Augen dass das Wichtigste für dich ist, aus der Sache möglichst unbelastet (ohne Verwaltungsstrafe oder gar Waffenverbot) rauszukommen.
Es geht darum die Behörde bestmöglich dabei zu unterstützen ihren Rechtsirrtum zu erkennen - und nicht einen Krieg anzufangen.
BTW: dass der Herr Rippel der Präsident der Verband ist, ist dir eh bewusst, oder?
Außerdem denke ich selbst nicht dass die BH damit durchkommt.
Das ist mir bewusst und ich war der BH gegenüber bisher immer sachlich und freundlich. Persöhnlich bin ich sehr sauer und veracht derartiges Verhalten der Beamten zutiefst. Anstatt dass eine Lösung für den rechtstreuen Bürger gesucht wird versucht man ihn rechtswidrig zu bestrafen. Unter aller Sau!!!
Nei das wusste ich noch garnicht aber vielen Dank für die Info dass bestärk sehr. Vielen Dank dafür
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Hallo WeissiWeissi hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 09:30Servus Chrissi,Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 01:22Außerdem wenns ich ned mach, dann machts keiner. Ich denke nicht, dass es einen weitern Fall geben wir, bei dem der Betroffene das nötige Know How hat um sich zu wehren. Vielleicht ist dieser Fall ja wegweisend und einer anderer u21 hats dadruch leichter. Ist ja auch schon was. Und außerdem gehts mir ja nicht um die paar Plastikbehälter, für die ich eine Bewilligung will, sondern darum, dass die BH ned Gott spielt und willkürlich Leute enteignet.
das ist - trotz deines jugendlichen Alters - eine sehr erwachsene Herangehensweise bzw. Sicht der Dinge. Ich werde diesen Fall weiter beobachten und bitte dich, uns über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden zu halten. Sollte dir die Verband in diesem Fall tatsächlich zu deinem Recht verhelfen oder Rechtssicherheit für andere Betroffene herstellen können, haben sie sich wohl mit mir ein neues Mitglied verdient.
Grüße,
Weissi
Danke vielmals. Ich werde alles zu meinem Fall hier im Tread posten damit ihr alles mitverfolgen könnt.
Sollte der Vorstand der Finanzierung für meine Rechtsvertretung durch den Verband Präsident Rippel zustimmen, dann haben sie sich das wirklich verdient.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich glaube auch das die Verband mit der Unterstützung mehr gewinnt als verliert.
In Zeiten wo ander Interessensveretungen auf ganzer Linie versagen werden durch solche Aktionen viele neue Mitglieder gewonnen.
In Zeiten wo ander Interessensveretungen auf ganzer Linie versagen werden durch solche Aktionen viele neue Mitglieder gewonnen.