ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Balistix » Fr 31. Jan 2020, 11:06

HowlingWolf hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 10:54
Balistix hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 10:45
Behördenseitig wird da wohl bei der ZWR Meldung dieses Magazins ein Lamperl angehen, wenn es zu keiner Waffe passt und kein Magazinplatz frei ist :think:
Das bezweifle ich. Das Magazin "Unbekannt, S/N 0000, Kaliber .223 Remington" könnte auch von uns keiner einer Waffe zuordnen...
Als SB einer Behörde würde ich, wenn ich so eine Meldung bekomme, beim Meldepflichtigen anfragen und um Auskunft ersuchen (ob passend zu Waffe oder auf Magazinplatz). Wennst da dann falsche Auskünfte erteilst, wird die Luft irgendwann dünn für dich. :think:
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Balistix » Fr 31. Jan 2020, 11:21

woolf hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 11:17
Balistix hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 11:06
Als SB einer Behörde würde ich, wenn ich so eine Meldung bekomme, beim Meldepflichtigen anfragen und um Auskunft ersuchen (ob passend zu Waffe oder auf Magazinplatz). Wennst da dann falsche Auskünfte erteilst, wird die Luft irgendwann dünn für dich. :think:
Eh klar, mit einer falschen Angabe reitest dich selber rein.
Aber vom Grundprinzip ist diese Regelung (man darf nur passende Magazine kaufen) ziemlich überflüssig, schwer zu kontrollieren und verursacht einen enormen Aufwand, weil auf die meisten Magazine wird es zutreffen dass der SB sie nur Anhand der spärlichen Angaben nicht sicher einer Waffe zuordnen kann. Wenn die bei quasi jeden Magazin nachfragen müssen...das wird ein Spaß...
Überhaupt auch dass jetzt jedes Magazin im ZWR erfasst wird...ein Wahnsinn wenn du mich fragst.
Da bin ich ganz bei dir. Ein absoluter Schwachsinn, aber allemal noch besser als ein Komplettverbot.

Organisatorisch wird das heftig, ich wollt nur ausdrücken, dass es deshalb aber nicht gelingen wird, irgendwelche Magazinkäufe an der Behörde vorbeizuschmuggeln.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von HowlingWolf » Fr 31. Jan 2020, 11:37

Balistix hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 11:21
Organisatorisch wird das heftig, ich wollt nur ausdrücken, dass es deshalb aber nicht gelingen wird, irgendwelche Magazinkäufe an der Behörde vorbeizuschmuggeln.
Mein Beispiel ist nicht aus der Luft gegriffen, meine AUG-Magazine (ja, plural, S/N 0000, no comment...) stehen genau so im ZWR. Die SB müssten also in Zukunft bei defacto jedem (!) Magazin nachfragen. Eher unwahrscheinlich:

WB: "Das ist ein Magpul Magazin für ein AR-15."
SB: "Ich sehe da aber nur ein OA-15 als Z8 bei Ihnen."
WB: :headslap:

Da würden die SB in Zukunft nichts Anderes mehr machen...

Und nein, ich habe weder vor das zu Missbrauchen noch halte ich es für eine gute Idee.

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Floody » Sa 1. Feb 2020, 09:58

Wie isn das jetzt in der "Übergangsphase", darf ich meine immer schon besessenen Standard-Mags verwenden oder muss ich zuerst irgendwas melden?

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1235
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von panhandle » Sa 1. Feb 2020, 16:10

Floody hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 09:58
Wie isn das jetzt in der "Übergangsphase", darf ich meine immer schon besessenen Standard-Mags verwenden oder muss ich zuerst irgendwas melden?
Was sollte dagegen sprechen......die "Übergangsphase" - Übergangsfrist - ist ja noch ned aus....

Und was meinst jetzt mit "Standard" Mags?
So das alles Magazine sind, die nicht vom $17 erfasst werden.......sowieso ka Thema, aber wie schon gesagt, in der Übergangsfrist hast noch "Narrenfreiheit"....eben auch für die §17er Mags.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1666
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von fast12 » Sa 1. Feb 2020, 16:20

panhandle hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 16:10
Und was meinst jetzt mit "Standard" Mags?
Ich denke er meint Standard-Magazine die vom §17 erfasst sind, also zB 30 Schuß AR-15 oder AK-Magazine.

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1235
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von panhandle » Sa 1. Feb 2020, 16:22

Ah ok....tnx.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

Benutzeravatar
k4tarn4ever
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 13
Registriert: Di 22. Okt 2019, 21:04

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von k4tarn4ever » Do 6. Feb 2020, 13:25

Kann mir dazu jemand sagen was jetzt genau ein "behördlich genehmigter Schiessstand" ist?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
K4-Tarnplane unter den Guns in jedem Waffengebrauchtinserat ist Pflicht!
.22lr // 9mm // .223 Rem // .308 Win

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1666
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von fast12 » Do 6. Feb 2020, 13:42

k4tarn4ever hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 13:25
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
Definitiv nicht. Du kannst prinzipiell jederzeit bei dir daheim im Keller oder so rumballern wie du willst und dazu auch Freunde einladen (sofern diese für die jeweiligen Waffen berechtigt sind, da ja das Schießstättenprivileg nicht gilt).

Ein rein privater Schießstand muss nicht behördlich bewilligt werden und es gibt genug die es nicht sind.

Also musst du im Zweifelsfall nachfragen und dann auf eine korrekte Auskunft hoffen...

Emil
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 404
Registriert: So 28. Jul 2019, 16:35

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Emil » Do 6. Feb 2020, 16:08

k4tarn4ever hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 13:25
Kann mir dazu jemand sagen was jetzt genau ein "behördlich genehmigter Schiessstand" ist?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
Das ist nicht 100%ig gesetzlich klar geregelt aber folgende Schießstände sind es nach gängiger Rechtsmeinung:

- Wenn sie eine entsprechende Baubewilligung als Schießstand haben
- Wenn es sich um Schießstände der Republik also des Bundesheeres, der Polizei, des Beschussamtes ect. handelt

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2203
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von spareribs » Do 6. Feb 2020, 16:39

Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2558
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Promo » Do 6. Feb 2020, 16:53

k4tarn4ever hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 13:25
Kann mir dazu jemand sagen was jetzt genau ein "behördlich genehmigter Schiessstand" ist?
Muss nicht jede Schiessanlage behördlich genehmigt sein, also zb ein Vereinsstand genauso wie ein kommerzieller?
Wenn er:
a) nach gewerberechtlichen Vorschriften oder
b) nach baurechtlichen Vorschriften
genehmigt ist, ist er jedenfalls als behördlich genehmigter Schießstand iSd WaffG anzusehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von gewo » Do 6. Feb 2020, 16:55

spareribs hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 16:39
Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
naja
unerlaubter besitz und unerlaubtes fuehren einer waffe der kat A ...

strafrahmen?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Emil
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 404
Registriert: So 28. Jul 2019, 16:35

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Emil » Do 6. Feb 2020, 17:11

gewo hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 16:55
spareribs hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 16:39
Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
naja
unerlaubter besitz und unerlaubtes fuehren einer waffe der kat A ...

strafrahmen?
Je nachdem ob 50 oder 51 WaffG (“nur” großes Magazin führen) 6 Monate oder 1 Jahr bzw. Geldstrafe - und logischerweise Verlust der WBK...

Antworten