Fällt die Stückzahlüberschreitung wirklich unter "Besitz einer unerlaubten Waffe" ?Emil hat geschrieben: ↑Do 6. Feb 2020, 17:11Je nachdem ob 50 oder 51 WaffG (“nur” großes Magazin führen) 6 Monate oder 1 Jahr bzw. Geldstrafe - und logischerweise Verlust der WBK...gewo hat geschrieben: ↑Do 6. Feb 2020, 16:55najaspareribs hat geschrieben: ↑Do 6. Feb 2020, 16:39Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
unerlaubter besitz und unerlaubtes fuehren einer waffe der kat A ...
strafrahmen?
Wenn ich keine WBK habe ists klar. Aber wenn eine entsprechende WBK vorliegt und jetzt sagen wir mal das Magazin vom Freund verwendet wird ?

Schwierig das ganze in die bestehenden Straftatbestände einzuordnen...