ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7022
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von AUG-andy » Mo 3. Feb 2020, 10:38

iMunition hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:09
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Ich nehme einmal an dass die Waffen im Waffen Buch des Händlers aufscheinen und irgendwann die Händler verpflichtet werden diese Informationen digital mit dem ZWR ab zu gleichen.

Ob das jetzt eine Nebenwirkung der Bürokratie ist die immer neue Dinge sucht die es zu erfassen und verwalten gilt, oder ob da irgendwelche absoluten politischen Ideen dahinter stehen mag ich nicht beurteilen. Ich werde meinen Altbestand jedenfalls innerhalb der zwei Jahre melden.

Spätestens wenn ‚sie‘ vor der Tür stehen und die Dinger ein kassieren Wird diese Frage dann hoffentlich beantwortet sein.
Bei Flinten wurde damals nur eine stinknormale Rechnung ausgestellt ohne irgendeinen Vermerk. Woher soll da jemand wissen was du zu Hause hast ?
Hellsehen kann nicht mal die Behörde. Warum glaubst du sind so viele Pumpguns im Untergrund verschwunden ?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2201
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von spareribs » Mo 3. Feb 2020, 10:43

Wird keiner nachprüfen, zu viel Aufwand und könnte ja inzwischen den Besitzer gewechselt haben. Ich habe damals 2 Halbautomaten vor dem Inkraftreten des neuen Gesetzes privat verkauft ohne Kaufvertrag und kein Mensch hat nachgefragt.Meine anderen 2 die ich behalten wollte, habe ich natürlich gemeldet.
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1666
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von fast12 » Mo 3. Feb 2020, 10:46

Fakt ist das Magazine nach §17 und ehemalige Kategorie D Waffen innerhalb der zwei Jahre zu registrieren sind.
Genauso wie die Vorderschaftrepetierflinten damals.

Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz und bedarf daher wohl keiner weiteren Diskussion...

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1235
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von panhandle » Mo 3. Feb 2020, 10:49

iMunition hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:09
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Ich nehme einmal an dass die Waffen im Waffen Buch des Händlers aufscheinen und irgendwann die Händler verpflichtet werden diese Informationen digital mit dem ZWR ab zu gleichen.

Ob das jetzt eine Nebenwirkung der Bürokratie ist die immer neue Dinge sucht die es zu erfassen und verwalten gilt, oder ob da irgendwelche absoluten politischen Ideen dahinter stehen mag ich nicht beurteilen. Ich werde meinen Altbestand jedenfalls innerhalb der zwei Jahre melden.

Spätestens wenn ‚sie‘ vor der Tür stehen und die Dinger ein kassieren Wird diese Frage dann hoffentlich beantwortet sein.
Naja.... das sollte wohl dem "dümmsten" Bürokraten sauer aufstoßen, das ein Abgleich mit irgendwelchen Waffenbüchern - deren Einträge bzgl. Kat D Waffen die vor August? 2012 gekauft wurden - zum Scheitern verurteilt ist.
(Die VSRF-Geschichte hat es ja schon einmal bewiesen.....)

Nicht einmal durch "Schönfärberei" des Aspektes eines Sicherheitsgewinnes für das "planlose" Volk würde hier eine plausible Erklärung - "Der Zweck heiligt die Mittel" - zulassen.... (noch nicht).
Hier steht der Aufwand zum Nutzen in keinem - positiven - Vergleich zueinander.

Da machen sich Schlagzeilen, wie " Wieder ein Waffenlager bestehend aus 3 Messern und einem Schlagring ausgehoben", wesentlich besser... und kosten auch weniger...:whistle:

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2423
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von raptor » Mo 3. Feb 2020, 11:13

HowlingWolf hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?

Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Alter Fuchs! :headslap:

Danke für die Info.

Benutzeravatar
iMunition
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 71
Registriert: Mo 9. Jul 2012, 22:12

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von iMunition » Fr 7. Feb 2020, 13:23

Kontrolle ist erledigt. Nummern der beiden B Waffen wurden abgeglichen und ein Infoblatt ausgehändigt. Kurz und schmerzlos, keine Fragen nach Magazinen oder sonstwas.
Eine sagenhafte Verschwendung von Polizei-Ressourcen.
so long,
iMunition

Benutzeravatar
diver99
Supporter 7,5x55
Supporter 7,5x55
Beiträge: 2329
Registriert: Do 19. Jan 2012, 18:17
Wohnort: südl. NÖ

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von diver99 » Fr 7. Feb 2020, 14:42

Standen nur deine Kat B auf der Liste?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

Benutzeravatar
iMunition
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 71
Registriert: Mo 9. Jul 2012, 22:12

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von iMunition » Fr 7. Feb 2020, 15:53

Ja. Die jetzigen „Kat C“ sind ja vor 2012 nicht erfasst worden
so long,
iMunition

Benutzeravatar
Chris Kriss
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mo 10. Okt 2016, 13:44
Wohnort: OÖ - WL

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von Chris Kriss » Sa 8. Feb 2020, 17:06

HowlingWolf hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?

Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Wird dann interessant wenn man sich jetzt (also nach dem 14.12.19) zb. eine R94 oder ähnlichen Kat. C mit 30er Magazinen kauft! Theoretisch kann man die 30er gar nicht melden, da ja nach dem 14.12. erworben?!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von gewo » Sa 8. Feb 2020, 18:14

Chris Kriss hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 17:06
HowlingWolf hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?

Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Wird dann interessant wenn man sich jetzt (also nach dem 14.12.19) zb. eine R94 oder ähnlichen Kat. C mit 30er Magazinen kauft! Theoretisch kann man die 30er gar nicht melden, da ja nach dem 14.12. erworben?!
du kannst keine 30iger magazine ohne entsprechende berechtigung kaufen
die frage zum melden stellt sich daher nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von HowlingWolf » Sa 8. Feb 2020, 18:26

Chris Kriss hat geschrieben:
Sa 8. Feb 2020, 17:06
HowlingWolf hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?

Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Wird dann interessant wenn man sich jetzt (also nach dem 14.12.19) zb. eine R94 oder ähnlichen Kat. C mit 30er Magazinen kauft! Theoretisch kann man die 30er gar nicht melden, da ja nach dem 14.12. erworben?!
"Ineteressant" ist eine Untertreibung, auf Seiten des Verkäufers ist das die Überlassung einer verbotenen Waffe an einen nicht Berechtigten, auf Seiten des Käufers ist es unerlaubter Besitz einer verboteten Waffe... :naughty:

Benutzeravatar
Chris Kriss
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mo 10. Okt 2016, 13:44
Wohnort: OÖ - WL

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)

Beitrag von Chris Kriss » Sa 8. Feb 2020, 21:43

Ajo, stimmt. Der Verkäufer muss sie ja selber gemeldet haben.

Antworten