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Einreise mit "großen Magazinen"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Tuc
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Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von Tuc » So 16. Feb 2020, 14:18

Guten Tag werte Schützenkollegen,

ich bin Deutscher und möchte dieses Jahr einen Wettbewerb in Österreich schießen. Dafür werde ich eine Waffe auf den EU Feuerwaffenpass eintragen lassen, um diese für den Wettbewerb zu nutzen.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurde die EU Feuerwaffenrichtlinie bei euch schon im Dezember umgesetzt. Für den Erwerb und Besitz "großer" Magazine muss man nun Sportschütze sein, bzw. dies nachweisen.
Weiß jemand von euch, wie das bei ausländischen Sportschützen gehandhabt wird, die für Wettbewerbe einreisen? Darf ich "große Magazine" aus Deutschland mit nach Österreich nehmen? Ich bin ja Sportschütze, habe aber keine österreichische Ausnahmegenehmigung für den verbotenen Gegenstand.

Es handelt sich um eine 9mm Kurzwaffe, welche Magazine mit über 20 Schuss aufnehmen kann. Gerne würde ich solche verwenden.

Das ganze ist für mich leider nicht ganz durchsichtig. Ich habe schon Mühe die kommende neue Regelung in Deutschland zu verstehen.

Über ein paar Hinweise würde ich mich freuen.

fast12
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Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von fast12 » So 16. Feb 2020, 14:52

Bei dem Thema gibt es schon in Österreich alleine so viele Unklarheiten, dass dir niemand eine Anleitung geben kann mit der du verlässlich rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Es ist auch noch nicht klar geregelt wie Ausnahmegenehmigungen für österreichische Sportschützen ausschauen werden, derzeit werden keine ausgestellt (die meisten Diskussionen drehen sich um Altbestand).

Ich kann dir also nur empfehlen bis auf weiteres keine "großen" Magazine nach Österreich einzuführen bis sich der "Staub" etwas gelegt hat und die rechtliche Situation klar(er) ist.

Emil
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Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von Emil » So 16. Feb 2020, 16:01

fast12 hat geschrieben:
So 16. Feb 2020, 14:52
Bei dem Thema gibt es schon in Österreich alleine so viele Unklarheiten, dass dir niemand eine Anleitung geben kann mit der du verlässlich rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Es ist auch noch nicht klar geregelt wie Ausnahmegenehmigungen für österreichische Sportschützen ausschauen werden, derzeit werden keine ausgestellt (die meisten Diskussionen drehen sich um Altbestand).

Ich kann dir also nur empfehlen bis auf weiteres keine "großen" Magazine nach Österreich einzuführen bis sich der "Staub" etwas gelegt hat und die rechtliche Situation klar(er) ist.
Kenne mich zwar mit der Ein- und Ausfuhr nicht aus aber was wäre mit einem offiziellen Ansuchen beim Innenministerium um eine bescheidmäßige Genehmigung für den Zeitraum währenddessen er für den Wettbewerb nach Österreich kommt, die Magazine sind ja im Gesetz “nur” verboten aber ja kein Kriegsmaterial...? Wenn er keinen Wohnsitz in Österreich hat und im EU Feuerwaffenpass noch nichts genau vorgesehen ist müssten die doch zuständig sein oder nicht...?

eriochromcyanin
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Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von eriochromcyanin » So 16. Feb 2020, 17:22

Einfach die pistole in den eu feuerwaffenpass eintragen und es passt. §38 abs 3 z 2 WaffG hilft dir hier.
Denn du hast dann eine Waffe nach §17 abs 1 z 7 WaffG bei dir.
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Tuc
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Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von Tuc » So 16. Feb 2020, 17:45

eriochromcyanin hat geschrieben:
So 16. Feb 2020, 17:22
Einfach die pistole in den eu feuerwaffenpass eintragen und es passt. §38 abs 3 z 2 WaffG hilft dir hier.
Denn du hast dann eine Waffe nach §17 abs 1 z 7 WaffG bei dir.
Tatsache, da steht es ja relativ eindeutig. In § 38 III 2 wird extra auf die Waffen mit "großen" Magazinen verwiesen.

Danke dir!

Jiggler
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Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von Jiggler » Mo 17. Feb 2020, 02:47

Wieso darf ich keine Z11 mitnehmen? Diese sind im oben genannten § nicht angeführt.
Glock 19
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tainnok
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Re: Einreise mit "großen Magazinen"

Beitrag von tainnok » Mo 17. Feb 2020, 10:08

Vermutlich aus dem selben Grund warum ein Sportschütze auch keine Ausnahme für §17/1/11 bekommt.

Warum sollte jemand beim "Mitbringen von Schußwaffen und Munition" zur Sportausübung (§38/3/2) mehr dürfen als jemand der in Österreich als Sportschütze anerkannt ist?
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