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Magazine jetzt schon melden?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Ich hoffe, du hast es gemeint, so wie ich den vorletzten Satz dahingehend abgeändert habe, werter hobbycaptain. Denn waffenrechtlich relevante Magazine überhaupt nicht zu melden wäre mindestens eine Verwaltungsübertretung. Und das wollen wir ja niemandem empfehlen, persönliche Meinung hin oder her.
Grüße,
Weissi
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Grundsätzlich gibt es Hausdurchsuchungen nur bei Verdacht auf Straftaten wobei das laut Strafprozessordnung Handlungen sind die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind. Der Besitz von solchen Magazinen ist eine Verwaltungsübertretung, also hat man den unbescholtenen Bürger da eh ganz gut vor unnötiger Strafverfolgung bewahrt. Das größte Risiko ist, dass es jemand nicht weiß und die Dinger dann so verwahrt dass es bei der Verwahrungskontrolle auffällt, das kann dann bei dem entsprechendem politischen Willen schnell zum Verlust der Zuverlässigkeit und auch der waffenrechtlichen Dokumente führen.
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Das muss nicht einmal selbst verschuldet sein. Es könnte zb nach einem Einbruch ganz leicht passieren das ein aufmerksamer Nachbar die Polizei ruft und die Beamten dann eben die High Caps findet.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 12:16
Die Frage ist halt, wie wahrscheinlich ist es, dass die Behörde je nicht gemeldete große Magazine findet. Wenn's eine Hausdurchsuchung machen, dann hast sowieso irgendein ein Problem am Hals.
Re: Magazine jetzt schon melden?
fuer jemand unter 21 jahren ist das auch nur eine Verwaltungsübertretung?yoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 13:24Grundsätzlich gibt es Hausdurchsuchungen nur bei Verdacht auf Straftaten wobei das laut Strafprozessordnung Handlungen sind die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind. Der Besitz von solchen Magazinen ist eine Verwaltungsübertretung, also hat man den unbescholtenen Bürger da eh ganz gut vor unnötiger Strafverfolgung bewahrt. Das größte Risiko ist, dass es jemand nicht weiß und die Dinger dann so verwahrt dass es bei der Verwahrungskontrolle auffällt, das kann dann bei dem entsprechendem politischen Willen schnell zum Verlust der Zuverlässigkeit und auch der waffenrechtlichen Dokumente führen.
*gruebel*
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Solange die Nachmeldefrist noch nicht abgelaufen ist könnens finden was wollen.. und wenn ich mir den Wohnraum mit HiCaps tapezier und die noch nicht gemeldet sind. Ab Mitte Dez. 2021 is haglich...
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Ich denke ja, weil der §50 (gerichtlich strafbare Handlungen) 2. explizit den §17 Abs 1 Z9 und Z10 ausschließt und weil sich §50 6. nur auf SCHUSSwaffen und Munition bezieht. Ein Magazin ist aber keine SCHUSSwaffe.gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 13:30fuer jemand unter 21 jahren ist das auch nur eine Verwaltungsübertretung?yoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 13:24Grundsätzlich gibt es Hausdurchsuchungen nur bei Verdacht auf Straftaten wobei das laut Strafprozessordnung Handlungen sind die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind. Der Besitz von solchen Magazinen ist eine Verwaltungsübertretung, also hat man den unbescholtenen Bürger da eh ganz gut vor unnötiger Strafverfolgung bewahrt. Das größte Risiko ist, dass es jemand nicht weiß und die Dinger dann so verwahrt dass es bei der Verwahrungskontrolle auffällt, das kann dann bei dem entsprechendem politischen Willen schnell zum Verlust der Zuverlässigkeit und auch der waffenrechtlichen Dokumente führen.
*gruebel*
Der §51 (Verwaltungsübertretungen) sagt hingegen grundsätzlich dass zu bestrafen ist wer entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes Waffen gemäß §17 Abs 1 Z9 oder 10 besitzt.
Als ob man es jetzt nicht haben darf weil man zu jung ist oder weil man keine Genehmigung dafür hat führt zum gleichen Ergebnis.
Re: Magazine jetzt schon melden?
noe, es geht doch umyoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 17:46Ich denke ja, weil der §50 (gerichtlich strafbare Handlungen) 2. explizit den §17 Abs 1 Z9 und Z10 ausschließt und weil sich §50 6. nur auf SCHUSSwaffen und Munition bezieht. Ein Magazin ist aber keine SCHUSSwaffe.gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 13:30fuer jemand unter 21 jahren ist das auch nur eine Verwaltungsübertretung?yoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 13:24Grundsätzlich gibt es Hausdurchsuchungen nur bei Verdacht auf Straftaten wobei das laut Strafprozessordnung Handlungen sind die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind. Der Besitz von solchen Magazinen ist eine Verwaltungsübertretung, also hat man den unbescholtenen Bürger da eh ganz gut vor unnötiger Strafverfolgung bewahrt. Das größte Risiko ist, dass es jemand nicht weiß und die Dinger dann so verwahrt dass es bei der Verwahrungskontrolle auffällt, das kann dann bei dem entsprechendem politischen Willen schnell zum Verlust der Zuverlässigkeit und auch der waffenrechtlichen Dokumente führen.
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Der §51 (Verwaltungsübertretungen) sagt hingegen grundsätzlich dass zu bestrafen ist wer entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes Waffen gemäß §17 Abs 1 Z9 oder 10 besitzt.
Als ob man es jetzt nicht haben darf weil man zu jung ist oder weil man keine Genehmigung dafür hat führt zum gleichen Ergebnis.
§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Inwiefern widerspricht das jetzt meinem Beitrag ? Der §51 legt fest wie diese Handlung zu bestrafen ist, scheinbar nur als Verwaltungsübertretung.gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 17:52noe, es geht doch umyoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 17:46Ich denke ja, weil der §50 (gerichtlich strafbare Handlungen) 2. explizit den §17 Abs 1 Z9 und Z10 ausschließt und weil sich §50 6. nur auf SCHUSSwaffen und Munition bezieht. Ein Magazin ist aber keine SCHUSSwaffe.
Der §51 (Verwaltungsübertretungen) sagt hingegen grundsätzlich dass zu bestrafen ist wer entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes Waffen gemäß §17 Abs 1 Z9 oder 10 besitzt.
Als ob man es jetzt nicht haben darf weil man zu jung ist oder weil man keine Genehmigung dafür hat führt zum gleichen Ergebnis.
§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.
Es ist nicht alles eine gerichtlich strafbare Handlung nur weil es verboten ist.
Re: Magazine jetzt schon melden?
hmmyoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 18:08Inwiefern widerspricht das jetzt meinem Beitrag ? Der §51 legt fest wie diese Handlung zu bestrafen ist, scheinbar nur als Verwaltungsübertretung.gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 17:52noe, es geht doch umyoda hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 17:46Ich denke ja, weil der §50 (gerichtlich strafbare Handlungen) 2. explizit den §17 Abs 1 Z9 und Z10 ausschließt und weil sich §50 6. nur auf SCHUSSwaffen und Munition bezieht. Ein Magazin ist aber keine SCHUSSwaffe.
Der §51 (Verwaltungsübertretungen) sagt hingegen grundsätzlich dass zu bestrafen ist wer entgegen den Bestimmungen des Waffengesetzes Waffen gemäß §17 Abs 1 Z9 oder 10 besitzt.
Als ob man es jetzt nicht haben darf weil man zu jung ist oder weil man keine Genehmigung dafür hat führt zum gleichen Ergebnis.
§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.
Es ist nicht alles eine gerichtlich strafbare Handlung nur weil es verboten ist.
jop
schaut so aus
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Re: Magazine jetzt schon melden?
nein, Weissi, so hab ichs nicht gemeint, und das weisst Du auch.Weissi hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 12:52Ich hoffe, du hast es gemeint, so wie ich den vorletzten Satz dahingehend abgeändert habe, werter hobbycaptain. Denn waffenrechtlich relevante Magazine überhaupt nicht zu melden wäre mindestens eine Verwaltungsübertretung. Und das wollen wir ja niemandem empfehlen, persönliche Meinung hin oder her.
Grüße,
Weissi
Ich seh da in meinem Beitrag kein Problem - ich hab geschrieben, worauf es hinausläuft, wenn man nicht meldet und was das nach sich ziiehen kann. Und ich hab geschrieben, dass das alles meine persönliche Meinung ist.
Darf ich hier auch nciht schreiben, dass das Waffengesetz teilweise ein Schas ist ? Ist auch meine Meinung. Musst das jetzt auch editieren ?
Dea ist a bisserl wie bei den Pharisäern.
Re: Magazine jetzt schon melden?
In einem öffentlichen Waffenforum, im Bereich Waffenrecht, zum Gesetzesbruch aufrufen ist ein bisschen mehr als deine persönliche Meinung.hobbycaptain hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 22:31nein, Weissi, so hab ichs nicht gemeint, und das weisst Du auch.Weissi hat geschrieben: ↑Mo 17. Feb 2020, 12:52Ich hoffe, du hast es gemeint, so wie ich den vorletzten Satz dahingehend abgeändert habe, werter hobbycaptain. Denn waffenrechtlich relevante Magazine überhaupt nicht zu melden wäre mindestens eine Verwaltungsübertretung. Und das wollen wir ja niemandem empfehlen, persönliche Meinung hin oder her.
Grüße,
Weissi
Ich seh da in meinem Beitrag kein Problem - ich hab geschrieben, worauf es hinausläuft, wenn man nicht meldet und was das nach sich ziiehen kann. Und ich hab geschrieben, dass das alles meine persönliche Meinung ist.
Darf ich hier auch nciht schreiben, dass das Waffengesetz teilweise ein Schas ist ? Ist auch meine Meinung. Musst das jetzt auch editieren ?
Dea ist a bisserl wie bei den Pharisäern.
Das ist einfach nur Dumm!
Damit rückst du alle Waffenbesitzer in ein schlechtes Licht!
Hier lesen mehr "falsche" Leute mit als so mancher glauben mag.
Re: Magazine jetzt schon melden?
Also die Magazine gar nicht zu melden ist eine ganz schlechte Idee...am Ende hat man eh nur 3 Möglichkeiten:
1) Man meldet die Magazine auf die dazugehörige Waffe und hat dann halt eine KAT A Waffe Daheim... muss jeder selbst wissen ob er das möchte.
2) Man meldet nur die Magazine und kann diese halt nur am Schießstand nutzen / anstecken. Das ist meiner Meinung nach die "einfachste" Lösung. Natürlich ist mir klar das die Herrschaften die an privaten Schießständen trainieren mit dieser Lösung nichts bzw. nur wenig anfangen können...
3) Man verkauft einfach all seine Magazine die größer als 20+ oder 10+ sind und gut ist.
Klar hat jetzt jede dieser 3 Lösungen Vor und Nachteile aber so sieht es leider aus. Weil die 4. Option, also das gar nix melden ist im Grunde einfach keine Option sondern einfach nur ein sehr gefährliches "Glücksspiel".
Natürlich werden manche denken "Ach .. ich versteck die Dinger einfach im Keller...die findet eh nie einer!" Es ist durchaus möglich das diese wirklich niemals gefunden werden, aber will man sich das wirklich antun? Also dieses ungute Gefühl im Hinterkopf das durch irgendeinen blöden Zufall dann doch das ganze auffliegt? Nein ich glaube nicht das man das will.
1) Man meldet die Magazine auf die dazugehörige Waffe und hat dann halt eine KAT A Waffe Daheim... muss jeder selbst wissen ob er das möchte.
2) Man meldet nur die Magazine und kann diese halt nur am Schießstand nutzen / anstecken. Das ist meiner Meinung nach die "einfachste" Lösung. Natürlich ist mir klar das die Herrschaften die an privaten Schießständen trainieren mit dieser Lösung nichts bzw. nur wenig anfangen können...
3) Man verkauft einfach all seine Magazine die größer als 20+ oder 10+ sind und gut ist.
Klar hat jetzt jede dieser 3 Lösungen Vor und Nachteile aber so sieht es leider aus. Weil die 4. Option, also das gar nix melden ist im Grunde einfach keine Option sondern einfach nur ein sehr gefährliches "Glücksspiel".
Natürlich werden manche denken "Ach .. ich versteck die Dinger einfach im Keller...die findet eh nie einer!" Es ist durchaus möglich das diese wirklich niemals gefunden werden, aber will man sich das wirklich antun? Also dieses ungute Gefühl im Hinterkopf das durch irgendeinen blöden Zufall dann doch das ganze auffliegt? Nein ich glaube nicht das man das will.
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Re: Magazine jetzt schon melden?
ad2) kann man wirklich Magazine alleine melden, wenn man eine dazu passende Waffe auf seiner WBK hat ? Das bezweifle ich. Die Behörde sieht das doch sofort. Und wenn man die Waffe nicht hat, machen die Magazine ja sowieso keinen Sinn, also Punkt 3.Nordi hat geschrieben: ↑Di 18. Feb 2020, 10:07Also die Magazine gar nicht zu melden ist eine ganz schlechte Idee...am Ende hat man eh nur 3 Möglichkeiten:
1) Man meldet die Magazine auf die dazugehörige Waffe und hat dann halt eine KAT A Waffe Daheim... muss jeder selbst wissen ob er das möchte.
2) Man meldet nur die Magazine und kann diese halt nur am Schießstand nutzen / anstecken. Das ist meiner Meinung nach die "einfachste" Lösung. Natürlich ist mir klar das die Herrschaften die an privaten Schießständen trainieren mit dieser Lösung nichts bzw. nur wenig anfangen können...
3) Man verkauft einfach all seine Magazine die größer als 20+ oder 10+ sind und gut ist.
Klar hat jetzt jede dieser 3 Lösungen Vor und Nachteile aber so sieht es leider aus. Weil die 4. Option, also das gar nix melden ist im Grunde einfach keine Option sondern einfach nur ein sehr gefährliches "Glücksspiel".
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Re: Magazine jetzt schon melden?
Warum sollen HighCaps ohne passende Waffe im Moment keinen Sinn machen?
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Re: Magazine jetzt schon melden?
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.