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Kat A Magazine Lagerung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Chargengsindel
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Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von Chargengsindel » So 1. Mär 2020, 19:55

Servus Leute,

Hätte zwei Fragen bzgl der Lagerung von meinen "High-Cap" Magazinen:
Ist es erlaubt, die Magazine geladen zuhause aufzubewahren? Sie werden ja nach dem neuen Gesetz als Kat A eingestuft und nach der neuen Regelung ist ja nur der Besitz als "Magazin-Sammler" erlaubt.

Da die Magazine ja "räumlich" von der Waffe getrennt sein müssen -> Wie genau wird eine räumliche Trennung definiert?
Reicht einfach ein separater Tresor bzw Schließfach?

Besten Dank :at1:

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von bino71 » So 1. Mär 2020, 20:01

Sag, woher hast Du so viele Falschinformationen?
Bist Du nicht aus Österreich?

Du kannst Deine Waffe im Tresor geladen mit HighCap Magazin (als Altbestand) stehen.

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von fast12 » So 1. Mär 2020, 20:08

Chargengsindel hat geschrieben:
So 1. Mär 2020, 19:55
Servus Leute,

Hätte zwei Fragen bzgl der Lagerung von meinen "High-Cap" Magazinen:
Das ist der einzige Aussagesatz in deinem Posting der nicht vollkommen falsch ist ....

:laughing-rolling:

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von Chargengsindel » So 1. Mär 2020, 20:21

bino71 hat geschrieben:
So 1. Mär 2020, 20:01
Sag, woher hast Du so viele Falschinformationen?
Bist Du nicht aus Österreich?

Du kannst Deine Waffe im Tresor geladen mit HighCap Magazin (als Altbestand) stehen.
Habe meine Informationen vom Waffenamt der BH Linz.
Dort wurde mir gesagt, dass die Magazine nur getrennt (räumliche Trennung) von der Waffe aufbewahrt werden dürfen!
Weiters wurde ich informiert, dass man die Magazine außer auf einem behördlich genehmigten Schießplatz nicht an die Waffe anstecken darf, da man ja dann eine Waffe der Kat A besitzt.
Also stimmt das nicht?

Sehr kompliziert das Ganze... :roll:

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von fast12 » So 1. Mär 2020, 20:26

Fangen wir mal so an:

Aufgrund welcher Bewilligung besitzt du diese Magazine? (Altbestand von vor dem 14.12.? oder eine andere Genehmigung?)
Besitzt du dazu passende Waffen und wenn ja hast du diese schon vor dem 14.12. besessen?

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von Chargengsindel » So 1. Mär 2020, 20:33

Habe die Magazine vor dem 14.12 besessen. Stimmt zumindest, dass man zwei Jahre Zeit hat um den Altbestand zu melden?
Besitze eine passende Waffe dazu, die ich nach dem 14.12 gekauft und angemeldet wurde.

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von fast12 » So 1. Mär 2020, 20:39

Naja, in dem speziellen Fall ist die Aussage deiner Behörde gar nicht so daneben.

* die Magazine kannst du innerhalb von zwei Jahren als Altbestand melden
* du darfst sie nur auf einem behördlich genehmigten Schießstand an deine Waffe anstecken
* du darfst sie zuhause nicht an deine Waffe anstecken, weil diese dadurch Kategorie A wird und du keine Kategorie A Ausnahmegenehmigung hast.

Das mit der räumlichen Trennung der Magazine und das sie ungeladen sein müssen hat sich deine Behörde einfallen lassen, das steht so nirgends. Bis das nicht jemand ausjudiziert hast du hier wohl keine Rechtssicherheit...

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von Chargengsindel » So 1. Mär 2020, 20:52

fast12 hat geschrieben:
So 1. Mär 2020, 20:39
Naja, in dem speziellen Fall ist die Aussage deiner Behörde gar nicht so daneben.

* die Magazine kannst du innerhalb von zwei Jahren als Altbestand melden
* du darfst sie nur auf einem behördlich genehmigten Schießstand an deine Waffe anstecken
* du darfst sie zuhause nicht an deine Waffe anstecken, weil diese dadurch Kategorie A wird und du keine Kategorie A Ausnahmegenehmigung hast.

Das mit der räumlichen Trennung der Magazine und das sie ungeladen sein müssen hat sich deine Behörde einfallen lassen, das steht so nirgends. Bis das nicht jemand ausjudiziert hast du hier wohl keine Rechtssicherheit...
Vielen Dank für die Antwort!
Gibt es etwas beim Anmelden auf das ich aufpassen sollte?
Weißt du schon wie diese Meldung abläuft? Muss man dort nur die Menge der Magazine melden oder generell den Besitz?

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von fast12 » So 1. Mär 2020, 20:58

Es gibt dafür keine österreichweit einheitliche Vorgehensweise. Du musst dir mit deiner Behörde ausmachen wie die Meldung auszuschauen hat. Anzahl und Kaliber dürfte das Minimum sein, da da ins ZWR kommt.

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von m_a_d » Mo 2. Mär 2020, 01:33

fast12 hat geschrieben:
So 1. Mär 2020, 20:58
Anzahl und Kaliber dürfte das Minimum sein, da da ins ZWR kommt.
es soll auch Behörden geben, bei denen die Anzahl nicht registriert wird ... keine Ahnung wie das dann eingetragen wird
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von Papa Bär » Mo 2. Mär 2020, 09:19

Frag doch deine Behörde mal, wo das im Waffg zu finden ist, dass Magazine ungeladen, räumlich getrennt von der Waffe, sicher zu verwahren sind. Sei bitte so gut !
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von ronhan » Mo 2. Mär 2020, 09:46

"Unsa Bezirkshauptmau/-frau wü des so!"
Grüße, Ronald

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von fast12 » Mo 2. Mär 2020, 09:52

Ein bisschen Unterscheiden müssen wir hier aber schon.

Es geht hier nicht um den Standardfall, dass jemand eine Waffe für die er eine Berechtigung hat geladen lagern darf.

Es wird seitens der Behörde weder bestritten dass eine Kategorie B Waffe, noch eine (genehmigte) Kategorie A Waffe geladen gelagert werden darf!

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von Papa Bär » Mo 2. Mär 2020, 10:04

ronhan hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 09:46
"Unsa Bezirkshauptmau/-frau wü des so!"
...was uns wieder zum Thema Origkeitshörigkeit führt.
Wenn wir selber immer und immer wieder nur mit gesenktem Kopferl daneben stehen und alles einfach so abnicken, wenn einen Beamten a Schaas zwickt... was soll ich drauf sagen? :headslap:
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Kat A Magazine Lagerung

Beitrag von gewo » Mo 2. Mär 2020, 10:17

ronhan hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 09:46
"Unsa Bezirkshauptmau/-frau wü des so!"
das passiert normalerweise unterhalb derer Wahrnehmung

in Wirklichkeit ist es der chejurist der behoerde
oft in ideologischer uebereinstimmung mit dem/der Bezirkshauptmau/-frau
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