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Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbekommen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sonnwend
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Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbekommen

Beitrag von sonnwend » Mo 24. Jan 2011, 17:20

Und ich meine nicht kurz danach innerhalb der 14 Tage Frist sondern später wenn diese eigentlich nicht zulässige Beschränkung schon mangels Widerruf Gültigkeit erlangt hat.
Oder ist das auf "ewig"?

wolf
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von wolf » Mo 24. Jan 2011, 17:22

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.

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santiago
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von santiago » Di 25. Jan 2011, 03:17

Was meinst denn für eine Beschränkung ? Kenn mich ned aus ?
Sig-natur.

Ticket
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von Ticket » Di 25. Jan 2011, 05:23

santiago hat geschrieben:Was meinst denn für eine Beschränkung ?

Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket

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evo86
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von evo86 » Di 25. Jan 2011, 07:49

Ticket hat geschrieben:
santiago hat geschrieben:Was meinst denn für eine Beschränkung ?

Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket


Soweit mir bekannt ist, darf es nur keine zeitliche Beschränkung geben.
In deinem Fall steht ja keine zeitliche Beschränkung sondern nur, dass der WP gültig ist solange du auch
der für die WP Austellung besonders gefährlichen Berufsgruppe angehörst.
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.

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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von sf77 » Di 25. Jan 2011, 10:03

Gefährliche Berufsgruppe kling cool! Der Pate!

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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von gewo » Di 25. Jan 2011, 11:29

Ticket hat geschrieben:
santiago hat geschrieben:Was meinst denn für eine Beschränkung ?

Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket



hi

diese beschraenkung ist im WaffG ausdrucklich so vorgesehen
die bekommst so und so ned weg

sobald du der taetigkeit nimmer nachgehst erlischt die berechtigung

(noch) unzulaessig waere eine zeitliche oder oertliche beschraenkung
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von wolf » Di 25. Jan 2011, 12:07

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von Ticket » Di 25. Jan 2011, 12:16

Soll schon sehr oft vorgekommen sein. Meine mögliche Erklärung war auch als Antwort auf die Frage von santiago gemeint. "Was meinst denn für eine Beschränkung ? Kenn mich ned aus ?"
Vielleicht könnte uns sonnwend die seiner Meinung nach unzulässige Beschränkung mitteilen.
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von sonnwend » Di 25. Jan 2011, 16:57

[quote="gewo"][quote="Ticket"][quote="santiago"]Was meinst denn für eine Beschränkung ? [/quote]
Wenn z.B. im Waffenpass nachstehenden Satz eingetragen ist.:
"Die Berechtigung zum führen erlischt, wenn die Tätigkeit als ... nicht mehr ausgeübt wird"
Ticket[/quote]


hi

diese beschraenkung ist im WaffG ausdrucklich so vorgesehen
die bekommst so und so ned weg

sobald du der taetigkeit nimmer nachgehst erlischt die berechtigung

(noch) unzulaessig waere eine zeitliche oder oertliche beschraenkung[/quote]

Danke das war die Frage!

Habe mich wohl undeutlich ausgedrückt (nicht zeitlich und örtlich bezogen)
Ich dachte im Waffengesetz selbst wäre eine solche Beschränkung nur auf die Tätigkeit nicht ausdrücklich formuliert!
Wenn es ausdrücklich angeführt ist hat es sich wohl erledigt.

Danke
sonnnnwend

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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von BigBen » Di 25. Jan 2011, 19:01

das leitet sich ja auch aus der rechtfertigung für den WP ab. z.B. rechtfertigung "bewachung von geldtransporten" - sollte man irgendwann keine geldtransporte mehr überwachen fällt auch die rechtfertigung weg, weshalb diese einschränkung prinzipiell zulässig ist.
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von Warnschuss » Di 25. Jan 2011, 19:51

"Rechtfertigung" gibt's bei der WBK. Beim WP heißt das "Bedarf".

Was das Thema angeht, so geht es um die Bestimmung des §21 Abs. 4 WaffG:

§21 Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß.
.
.
(4) Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren
ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen
Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen
erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr
ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher
Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer
gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.

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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von BigBen » Mi 26. Jan 2011, 00:16

achja genau...irgendwie ist mir "rechtfertigung" beim schreiben falsch vorgekommen, aber das richtige wort ist mir nicht eingefallen. danke für die klärung!
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von Schlesi » Do 3. Mär 2011, 06:36

wie sieht es aus mit der Formulierung der Beschränkung?

Wenn ich z.b. Personenschutz mache bin ich nicht als solches Erkennbar und somit wäre es schwer nachzuweisen ob ich jetzt bewaffnet zum Billa einkaufen gehe oder meine Schutzperson begleite. (abgesehen davon dass ich das nicht offenlegen würde)

Kann man also darauf hoffen dass "während der Beschäftigung als Personen- und Objektschützer" eingetragen wird?


Liebe Grüße
Es grüßt der Schlesi!

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sandman
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von sandman » Do 3. Mär 2011, 06:53

extreeem hat geschrieben:wie sieht es aus mit der Formulierung der Beschränkung?

Wenn ich z.b. Personenschutz mache bin ich nicht als solches Erkennbar und somit wäre es schwer nachzuweisen ob ich jetzt bewaffnet zum Billa einkaufen gehe oder meine Schutzperson begleite. (abgesehen davon dass ich das nicht offenlegen würde)

Kann man also darauf hoffen dass "während der Beschäftigung als Personen- und Objektschützer" eingetragen wird?


Liebe Grüße


Aber wenn die Billa Kassiererin die Polizei ruft, weil sie gesehen hat, dass Du eine Waffe bei Dir trägst (zB beim Geldbörse herausnehmen), dann hast Du einen Erklärungsbedarf. Und wenn Du eben nur einkaufen warst, dann kannst Du annehmen, dass Dein WP weg ist.

Grüße

Sandman
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