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Kat A Magazine Lagerung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Chargengsindel
- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Sa 27. Jul 2019, 17:11
Kat A Magazine Lagerung
Servus Leute,
Hätte zwei Fragen bzgl der Lagerung von meinen "High-Cap" Magazinen:
Ist es erlaubt, die Magazine geladen zuhause aufzubewahren? Sie werden ja nach dem neuen Gesetz als Kat A eingestuft und nach der neuen Regelung ist ja nur der Besitz als "Magazin-Sammler" erlaubt.
Da die Magazine ja "räumlich" von der Waffe getrennt sein müssen -> Wie genau wird eine räumliche Trennung definiert?
Reicht einfach ein separater Tresor bzw Schließfach?
Besten Dank
Hätte zwei Fragen bzgl der Lagerung von meinen "High-Cap" Magazinen:
Ist es erlaubt, die Magazine geladen zuhause aufzubewahren? Sie werden ja nach dem neuen Gesetz als Kat A eingestuft und nach der neuen Regelung ist ja nur der Besitz als "Magazin-Sammler" erlaubt.
Da die Magazine ja "räumlich" von der Waffe getrennt sein müssen -> Wie genau wird eine räumliche Trennung definiert?
Reicht einfach ein separater Tresor bzw Schließfach?
Besten Dank
Re: Kat A Magazine Lagerung
Sag, woher hast Du so viele Falschinformationen?
Bist Du nicht aus Österreich?
Du kannst Deine Waffe im Tresor geladen mit HighCap Magazin (als Altbestand) stehen.
Bist Du nicht aus Österreich?
Du kannst Deine Waffe im Tresor geladen mit HighCap Magazin (als Altbestand) stehen.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Das ist der einzige Aussagesatz in deinem Posting der nicht vollkommen falsch ist ....Chargengsindel hat geschrieben: ↑So 1. Mär 2020, 19:55Servus Leute,
Hätte zwei Fragen bzgl der Lagerung von meinen "High-Cap" Magazinen:
- Chargengsindel
- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Sa 27. Jul 2019, 17:11
Re: Kat A Magazine Lagerung
Habe meine Informationen vom Waffenamt der BH Linz.
Dort wurde mir gesagt, dass die Magazine nur getrennt (räumliche Trennung) von der Waffe aufbewahrt werden dürfen!
Weiters wurde ich informiert, dass man die Magazine außer auf einem behördlich genehmigten Schießplatz nicht an die Waffe anstecken darf, da man ja dann eine Waffe der Kat A besitzt.
Also stimmt das nicht?
Sehr kompliziert das Ganze...
Re: Kat A Magazine Lagerung
Fangen wir mal so an:
Aufgrund welcher Bewilligung besitzt du diese Magazine? (Altbestand von vor dem 14.12.? oder eine andere Genehmigung?)
Besitzt du dazu passende Waffen und wenn ja hast du diese schon vor dem 14.12. besessen?
Aufgrund welcher Bewilligung besitzt du diese Magazine? (Altbestand von vor dem 14.12.? oder eine andere Genehmigung?)
Besitzt du dazu passende Waffen und wenn ja hast du diese schon vor dem 14.12. besessen?
- Chargengsindel
- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Sa 27. Jul 2019, 17:11
Re: Kat A Magazine Lagerung
Habe die Magazine vor dem 14.12 besessen. Stimmt zumindest, dass man zwei Jahre Zeit hat um den Altbestand zu melden?
Besitze eine passende Waffe dazu, die ich nach dem 14.12 gekauft und angemeldet wurde.
Besitze eine passende Waffe dazu, die ich nach dem 14.12 gekauft und angemeldet wurde.
Re: Kat A Magazine Lagerung
Naja, in dem speziellen Fall ist die Aussage deiner Behörde gar nicht so daneben.
* die Magazine kannst du innerhalb von zwei Jahren als Altbestand melden
* du darfst sie nur auf einem behördlich genehmigten Schießstand an deine Waffe anstecken
* du darfst sie zuhause nicht an deine Waffe anstecken, weil diese dadurch Kategorie A wird und du keine Kategorie A Ausnahmegenehmigung hast.
Das mit der räumlichen Trennung der Magazine und das sie ungeladen sein müssen hat sich deine Behörde einfallen lassen, das steht so nirgends. Bis das nicht jemand ausjudiziert hast du hier wohl keine Rechtssicherheit...
* die Magazine kannst du innerhalb von zwei Jahren als Altbestand melden
* du darfst sie nur auf einem behördlich genehmigten Schießstand an deine Waffe anstecken
* du darfst sie zuhause nicht an deine Waffe anstecken, weil diese dadurch Kategorie A wird und du keine Kategorie A Ausnahmegenehmigung hast.
Das mit der räumlichen Trennung der Magazine und das sie ungeladen sein müssen hat sich deine Behörde einfallen lassen, das steht so nirgends. Bis das nicht jemand ausjudiziert hast du hier wohl keine Rechtssicherheit...
- Chargengsindel
- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Sa 27. Jul 2019, 17:11
Re: Kat A Magazine Lagerung
Vielen Dank für die Antwort!fast12 hat geschrieben: ↑So 1. Mär 2020, 20:39Naja, in dem speziellen Fall ist die Aussage deiner Behörde gar nicht so daneben.
* die Magazine kannst du innerhalb von zwei Jahren als Altbestand melden
* du darfst sie nur auf einem behördlich genehmigten Schießstand an deine Waffe anstecken
* du darfst sie zuhause nicht an deine Waffe anstecken, weil diese dadurch Kategorie A wird und du keine Kategorie A Ausnahmegenehmigung hast.
Das mit der räumlichen Trennung der Magazine und das sie ungeladen sein müssen hat sich deine Behörde einfallen lassen, das steht so nirgends. Bis das nicht jemand ausjudiziert hast du hier wohl keine Rechtssicherheit...
Gibt es etwas beim Anmelden auf das ich aufpassen sollte?
Weißt du schon wie diese Meldung abläuft? Muss man dort nur die Menge der Magazine melden oder generell den Besitz?
Re: Kat A Magazine Lagerung
Es gibt dafür keine österreichweit einheitliche Vorgehensweise. Du musst dir mit deiner Behörde ausmachen wie die Meldung auszuschauen hat. Anzahl und Kaliber dürfte das Minimum sein, da da ins ZWR kommt.
Re: Kat A Magazine Lagerung
es soll auch Behörden geben, bei denen die Anzahl nicht registriert wird ... keine Ahnung wie das dann eingetragen wird
-------------------------------------
dvc & AA
dvc & AA
Re: Kat A Magazine Lagerung
Frag doch deine Behörde mal, wo das im Waffg zu finden ist, dass Magazine ungeladen, räumlich getrennt von der Waffe, sicher zu verwahren sind. Sei bitte so gut !
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: Kat A Magazine Lagerung
"Unsa Bezirkshauptmau/-frau wü des so!"
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Kat A Magazine Lagerung
Ein bisschen Unterscheiden müssen wir hier aber schon.
Es geht hier nicht um den Standardfall, dass jemand eine Waffe für die er eine Berechtigung hat geladen lagern darf.
Es wird seitens der Behörde weder bestritten dass eine Kategorie B Waffe, noch eine (genehmigte) Kategorie A Waffe geladen gelagert werden darf!
Es geht hier nicht um den Standardfall, dass jemand eine Waffe für die er eine Berechtigung hat geladen lagern darf.
Es wird seitens der Behörde weder bestritten dass eine Kategorie B Waffe, noch eine (genehmigte) Kategorie A Waffe geladen gelagert werden darf!
Re: Kat A Magazine Lagerung
...was uns wieder zum Thema Origkeitshörigkeit führt.
Wenn wir selber immer und immer wieder nur mit gesenktem Kopferl daneben stehen und alles einfach so abnicken, wenn einen Beamten a Schaas zwickt... was soll ich drauf sagen?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Kat A Magazine Lagerung
das passiert normalerweise unterhalb derer Wahrnehmung
in Wirklichkeit ist es der chejurist der behoerde
oft in ideologischer uebereinstimmung mit dem/der Bezirkshauptmau/-frau
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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