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Airsoft trotz Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Revierler_old
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von Revierler_old » Mo 2. Mär 2020, 19:44

Echt jetzt? Bitte nicht.

Das F im Fünfeck hat für uns in Österreich keine Bedeutung.

Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder

2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


Beides ist bei Softguns nicht erfüllt. Also was soll die Diskussion? Softguns sind keine Waffen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Papa Bär
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von Papa Bär » Mo 2. Mär 2020, 20:41

Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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AUG-andy
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von AUG-andy » Mo 2. Mär 2020, 20:49

Papa Bär hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Softgun und Paintball sind aber zwei paar Schuhe.
Softgun ist war und ist noch immer Spielzeug in Österreich.
MfG
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von Revierler_old » Mo 2. Mär 2020, 20:51

Papa Bär hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Uh... Ist dann ein Haselnusstecken auch schon eine Waffe? Weil wenn ich dir damit ein paar mal ins Gesicht zünde bist du auch fertig.
Oder ein Tennisschläger. Oder ein Holzpantoffel.

DEM WESEN NACH DAZU BESTIMMT.
Bitte macht Euch nicht lächerlich, das sind Grundbegriffe.

Paintballmarkierer fallen unter die Softairwaffenverordnung 2013. Dort sind sie genannt.
Zuletzt geändert von Revierler_old am Mo 2. Mär 2020, 20:58, insgesamt 3-mal geändert.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von Nuss_95 » Mo 2. Mär 2020, 20:52

Papa Bär hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Ähh?

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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von AUG-andy » Mo 2. Mär 2020, 20:59

Österreich Bearbeiten
In Österreich sind Softairwaffen – anders als in Deutschland – keine Waffen im Sinne des österreichischen Waffengesetzes. Die Abgabe von Softairwaffen, welche die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, ist an Personen unter 18 Jahren per Verordnung verboten.
MfG
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von m_a_d » Mo 2. Mär 2020, 21:10

Papa Bär hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
auf einen Kanister Essigsäure im Gesicht trifft die Aussage auch zu, ist aber dennoch keine Waffe ;-)
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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von Norander » Mo 2. Mär 2020, 21:20

In Deutschland fallen sogar Spritzpistolen ins Waffenrecht wenn sie die falsche Farbe haben :lol:

Wer's nicht glaubt googelt "Anscheinswaffen".

Die spinnen die Deutschen :tipphead:
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: Airsoft trotz Waffenverbot

Beitrag von Paddy91 » Mo 2. Mär 2020, 21:28

Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 20:51
Papa Bär hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 20:41
Revierler hat geschrieben:
Mo 2. Mär 2020, 19:44
Par. 1 WaffG sagt:
Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder...
ein voller Behälter Paintballs ins ungeschützte Gesicht? Na da schau ich mir aber an, ob dich das als Angreifer nicht beeinträchtigt.
Uh... Ist dann ein Haselnusstecken auch schon eine Waffe? Weil wenn ich dir damit ein paar mal ins Gesicht zünde bist du auch fertig.
Oder ein Tennisschläger. Oder ein Holzpantoffel.

DEM WESEN NACH DAZU BESTIMMT.
Bitte macht Euch nicht lächerlich, das sind Grundbegriffe.

Paintballmarkierer fallen unter die Softairwaffenverordnung 2013. Dort sind sie genannt.
:D :D :D
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