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Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbekommen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von Stickhead » Do 3. Mär 2011, 06:56

Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!

Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.

Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Schlesi
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko

Beitrag von Schlesi » Do 3. Mär 2011, 16:49

Stickhead hat geschrieben:Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!

Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.

Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.


Super! Vielen Dank für die Info - genau das ist das was ich wissen wollte!

@Sandmann: War absolut nur ein Beispiel, ich geh mit Sicherheit nicht zum Spass bewaffnet zum Billa :P
Es grüßt der Schlesi!

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