Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!
Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.
Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbekommen
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Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Hat jemand schon eine Beschränkung im Waffenpass wegbeko
Stickhead hat geschrieben:Die Beschränkung darf weder zeitlich noch örtlich sein. Wenn ein offenbar rechtswidriger Beschränkungsvermerk eingetragen wird sofort berufen!
Rechtskonform wäre zB Die Berechtigung zum Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen gilt auf die Dauer der Tätigkeit als Personen- und Objektschützer.
Damit wärst du immer berechtigt,die Waffe zu Führen, solange das Dienstverhältnis besteht.
Super! Vielen Dank für die Info - genau das ist das was ich wissen wollte!
@Sandmann: War absolut nur ein Beispiel, ich geh mit Sicherheit nicht zum Spass bewaffnet zum Billa
Es grüßt der Schlesi!