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Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Beiträge: 63
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- Wohnort: Weststeirisches Bergland
Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
Servus Pulverdampfler
Wenn du denjenigen kennst von dems die Teile eingezogen haben, und er verkaufen will hast Glück.
Kaufpreis ausmachen, mit dem Besitzer zu BH zum verantwortlichen Referenten und ummelden.
Ich hab so eine 08 freigekauft. Die BH meinte ihr Verwahrungsraum ist eh pump voll.
Hab späten nochmal nachgefragt ob ich was rauskaufen soll, aber aus Datenschutzgründen werden keine
Besitzeradressen bekanntgegeben.
Glück auf und bleibts gsund vom Bergsteirer
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Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland.
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
jazeroflow hat geschrieben: ↑Di 17. Mär 2020, 12:06Danke für die Korrektur, bei genauerem überlegen macht das anders keinen Sinn.
Dazu ne praktische Frage: kann man die Waffen auf Depot auch an jemand anderes ausgeben lassen, also die quasi während sie auf Depot liegen verkaufen?
Müsste eigentlich gehen, oder?
fuer mich als händler ergibt das nur ein steuerliches nachweisproblem und - sehr abstrakt - ein gewaehrleisungsproblem
wir haben dafuer ein formular wo kaeufer und verkaeufer bestaetigen dass es ein privatgeschaeft war und die ware nur deshalb in meinem warenbestand war weil sie hier deponiert wurde
ansonsten hast bei einer steuerpruefung das problem dass der prüfer auf die zeile im waffenbuch deutet und sagt „ einkaufsrechnung, verkaufsrechnung, abgefuehrte umsatzsteuer vom preis, wo?“
wennst ihm dann erklaerst dass die ware zwar aus deinem warenbestand war aber alles privat war und es keinerlei rechnungen gab dann lacht der dich aus...
das hoert der bei jeder pruefung a paar mal...... alles privat, eh klar .....
um das zu vermeiden gibts diese ueberlassungserklaerungen bei uns
wenn beide diese unterschreiben dann ist depotverkauf an dritte möglich
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
Wie holt man die "eigene" Waffe aus dem Waffenverbot eines anderen heraus (Waffe auf Karte eines Bekannten geparkt und nun weg)? So wie ich das sehe durch "abkaufen" oder warten bis das Verbot fällt. Kritisch sind die 6 Monate bis zur Versteigerung, sehe ich das richtig?
Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
ich glaube kritisch ist die erklaerung des betroffenen innerhalb frist nach aussprechens des waffenverbotes die waffe an einen von ihm benannten berechtigten abgeben zu wollen.rhodium hat geschrieben: ↑Di 17. Mär 2020, 14:30Wie holt man die "eigene" Waffe aus dem Waffenverbot eines anderen heraus (Waffe auf Karte eines Bekannten geparkt und nun weg)? So wie ich das sehe durch "abkaufen" oder warten bis das Verbot fällt. Kritisch sind die 6 Monate bis zur Versteigerung, sehe ich das richtig?
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
D.h. sonst ist das Ding weg? Nach 2 Wochen oder wie?
Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
(5) Die gemäß Abs. 2 sichergestellten Waffen und Munition gelten trotz eines rechtmäßig verhängten Waffenverbotes nicht als verfallen,
1.
wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder
2.
wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht
und dieser Eigentümer die Gegenstände besitzen darf.
Darf die Person mit Verbot die Waffe also einem Berechtigten verkaufen und dieser wie zuvor erwähnt diese auf sich eintragen lassen ... das wäre in solchen Fällen sicher die beste Lösung.
1.
wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder
2.
wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht
und dieser Eigentümer die Gegenstände besitzen darf.
Darf die Person mit Verbot die Waffe also einem Berechtigten verkaufen und dieser wie zuvor erwähnt diese auf sich eintragen lassen ... das wäre in solchen Fällen sicher die beste Lösung.
Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
dann wird das wohl so sein ....rhodium hat geschrieben: ↑Di 17. Mär 2020, 17:15(5) Die gemäß Abs. 2 sichergestellten Waffen und Munition gelten trotz eines rechtmäßig verhängten Waffenverbotes nicht als verfallen,
1.
wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder
2.
wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht
und dieser Eigentümer die Gegenstände besitzen darf.
Darf die Person mit Verbot die Waffe also einem Berechtigten verkaufen und dieser wie zuvor erwähnt diese auf sich eintragen lassen ... das wäre in solchen Fällen sicher die beste Lösung.
sicherstellung bis waffenverbot ist ein paar wochen
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
so... nur mal so ein kleiner Gegankenfurz meinerseits.
Man nehme an es wird einer Person ein Waffenverbot ausgesprochen, diese hat aber davor noch einem dazu befugtem Kollegem alle seine Waffen inkl Zubehör (Munition, Magazine, etc.) mitsamt Verwahrungsbehältnis (Waffenschrank+Schlüssel) per schriftlichem Übertragungsdokument überschrieben. Im dokument ist fest gehalten dass die Gegenstände bis zur Abholung durch den Kollegen (muss sich angenommen erst eine Transportmöglichkeit organisieren), weiterhin bei der Person mit dem Wafffenverbot stehen, diese also Besitzer aber nicht Eigentümer ist und auch keinen Zugriff hat.
Wie siehts da aus wenns aufeinmal an der Türe klopft?
Werden diese dann mitgenommen bzw wenn, müssen diese dem neuen Eigentümer anstandslos ausgehändigt werden?
Man nehme an es wird einer Person ein Waffenverbot ausgesprochen, diese hat aber davor noch einem dazu befugtem Kollegem alle seine Waffen inkl Zubehör (Munition, Magazine, etc.) mitsamt Verwahrungsbehältnis (Waffenschrank+Schlüssel) per schriftlichem Übertragungsdokument überschrieben. Im dokument ist fest gehalten dass die Gegenstände bis zur Abholung durch den Kollegen (muss sich angenommen erst eine Transportmöglichkeit organisieren), weiterhin bei der Person mit dem Wafffenverbot stehen, diese also Besitzer aber nicht Eigentümer ist und auch keinen Zugriff hat.
Wie siehts da aus wenns aufeinmal an der Türe klopft?
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Werden diese dann mitgenommen bzw wenn, müssen diese dem neuen Eigentümer anstandslos ausgehändigt werden?
Lg OMMOG
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
beim vorlaeufigen waffenverbot wird alles mitgenommen denke ichOMMOG4 hat geschrieben: ↑Mi 18. Mär 2020, 10:07so... nur mal so ein kleiner Gegankenfurz meinerseits.
Man nehme an es wird einer Person ein Waffenverbot ausgesprochen, diese hat aber davor noch einem dazu befugtem Kollegem alle seine Waffen inkl Zubehör (Munition, Magazine, etc.) mitsamt Verwahrungsbehältnis (Waffenschrank+Schlüssel) per schriftlichem Übertragungsdokument überschrieben. Im dokument ist fest gehalten dass die Gegenstände bis zur Abholung durch den Kollegen (muss sich angenommen erst eine Transportmöglichkeit organisieren), weiterhin bei der Person mit dem Wafffenverbot stehen, diese also Besitzer aber nicht Eigentümer ist und auch keinen Zugriff hat.
Wie siehts da aus wenns aufeinmal an der Türe klopft?![]()
Werden diese dann mitgenommen bzw wenn, müssen diese dem neuen Eigentümer anstandslos ausgehändigt werden?
beim definitiven waffenverbot (gerichtlichem) wird dann ueber aufgefundenes entschieden
vermute ich
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
Ja aber es sollte eigentlich für den neuen Eigentümer keine Probleme geben sich die Waffen etc. aushändigen zu lassen oder?
Da er ja nachweißen kann dass er der Rechtmäßige Eigentümer ist und dass er es ja schon beim "Einsammeln" war, kann da ja auch keine Frist greifen, oder sehe ich das falsch?
Lg OMMOG
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Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?
Wenn du den Nachweis erbringst, dass du schon beim Einsammeln der Eigentümer bist, dann dürfen die Polizisten auch nichts von dir mitnehmen. Das vorläufige Waffenverbot wird ja nicht gegen dich ausgesprochen. Falscher Rechtsadressat.OMMOG4 hat geschrieben: ↑Mi 18. Mär 2020, 12:04Ja aber es sollte eigentlich für den neuen Eigentümer keine Probleme geben sich die Waffen etc. aushändigen zu lassen oder?
Da er ja nachweißen kann dass er der Rechtmäßige Eigentümer ist und dass er es ja schon beim "Einsammeln" war, kann da ja auch keine Frist greifen, oder sehe ich das falsch?
Spannend ist es in der Tat bei einem elektronischem Zahlenschloss. Ist aber primär eine Beweisfrage.