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von KjK » Mo 30. Mär 2020, 21:17
Ich kann das direkt auch nicht herauslesen, aber das ist leider oft so, dass vieles hergeleitet werden muss. Ob das so sinnvoll ist, gerade bei einem Waffengesetz ist fraglich, aber so ist das halt. Vieles wird von Erlässen hergenommen, aber ob das dann alles so passt, sieht man dann vor Gericht.
zB beim Thema "Waffe Wechsel zwischen A und B", da muss man dann abwarten, was der VwGH sagt oder bei der Frage, wann Jäger genau führen dürfen mit einer wbk + jk, da sind auch noch viele Sachen offen (weil nur weil was in einem Erlass steht, zählt das halt nicht; siehe zB Waffen Erlass von 2015 wo sinngemäß steht, dass Polizisten ohne Probleme einen WP bekommen (schulussendlich hat das Gesetz geändert werden müssen, weil den Gerichten der Erlass egal war).
Aber bei Schalldämpfern und Magazinen wird wahrscheinlich wirklich der Größenschluss zur Anwendung kommen, weil wenn die Waffen erlaubt sind, muss wohl auch das Zubehör erlaubt sein (wobei, als "normaler" bekommst leichter die Waffe als das Zubehör, weil große Magazine und Schalldämpfer mehr verboten sind als die Waffe) . Aber ich fürchte fast, dass es zB zu den Schalldämpfern mal ein Urteil geben wird.
Aber es ist das gleiche, wie bei "Muntion für FFW", da braucht man laut Gesetz (§ 24 WaffG) eigentlich eine WBK mit "B" Plätzen, damit man FFW-Munition bekommt. Trotzdem können Personen die zB "nur" eine WBK mit einem "A" Platz haben (zB Glock mit großem Magazin) FFW-Munition kaufen. Auch nach dem Größenschluss. Aber wahrscheinlich wird man da auch abwarten müssen, was ein Gericht sagt. weil eigentlich geht das laut Gesetz nicht. Es geht halt vieles gut, bis sich leider wer aufgregt. Blöd gesagt kann man oft leider nur in Deckung bleiben und warten bis es ein Urteil gibt.